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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

17.12.2012 - 6 Erlass einer Satzung des Landkreises Lüneburg z...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

EKR Krumböhmer erläutert die Vorlage. Der Landkreis habe die Merkblätter und auch den Stimmzettel für die Bürgerbefragung geändert. Der Kreisausschuss habe darüber bereits im Wege eine Eilentscheidung befunden. Der Kreistag müsse nun davon Kenntnis nehmen. Mit den festgelegten Konditionen sei der Eigenbetrieb Tanja in Neu Darchau einverstanden. Das Ganze werde nun bei beiden Fähren umgesetzt. Es wurden entsprechende Merkblätter für die Fährbenutzer erstellt. Die neuen Fährtarife gelten ab dem 01.01.2013.

 

KTA Blume erinnert daran, dass seine Fraktion sich an die Kommunalaufsicht gewandt habe und auf die Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Satzung und auch des Stimmzettels und des Merkblattes verwiesen habe. Bei der Information der Bürger zu Sachfragen im Rahmen einer Bürgerbefragung müsse dem Sachlichkeitsgebot genügt werden. Dem Sachlichkeitsgebot werde nicht genügt, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden. Die aufgestellte Hürde sei hoch. Doch die Gruppe SPD und Grüne habe es geschafft, diese Hürde zu reißen, indem sie mit ihren Beschlüssen das Sachlichkeitsgebot verletzt und unwahre Tatsachen behauptet habe. Die vom Kreistag beschlossene Vorlage sei rechtswidrig. Seiner Ansicht nach sei schlechte Verwaltungsarbeit geleistet worden. In diesem Zusammenhang lege KTA Blume dar, wie er vor wenigen Tagen Kenntnis bekommen habe über weitere ngel im Rahmen der Auslegung der Verfahrensunterlagen. Diese Mängel hätten im Verfahren zu einem weiteren Verlust von mehreren Wochen geführt. Er frage sich, wie das passieren konnte. Die Bürgerbefragung werde weder Probleme lösen noch die Entscheidungsfindung im Kreistag einfacher gestalten.

 

KTA Kamp scheut die Brückendiskussion nicht, denn er sei nach wie vor überzeugt, dass es der richtige Weg sei, die Bürgerinnen und Bürger direkt zu diesem Thema zu befragen. Er habe den Eindruck, dass sich die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion aufgrund mangelnder Sachargumente an die Kommunalaufsicht gewandt habe. Die Kommunalaufsicht habe bezüglich der Rechtmäßigkeit der Fragen eindeutig beantwortet, dass alles rechtens sei und die Verwaltung richtig gearbeitet habe. Die kleine Textänderung könne er nachvollziehen. Diese sei allen Beteiligten durchgegangen und werde geändert. Im Prinzip gehe es darum, dass die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion die Bürgerbefragung verhindern wolle. Die Vorwürfe, die Verwaltung habe nicht ordentlich gearbeitet, weise er entschieden zurück. Die Verwaltung und EKR Krumböhmer haben anerkennenswert gut gearbeitet. Die Bürgerbefragung am 20. Januar 2013 werde durchgeführt und es werde ein Votum des ganzen Landkreises geben. Das sei hohe Transparenz und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und ganz im Sinne der Gruppe.

 

KTA Plaschka spricht sich im Namen der FDP/Die Unabhängigen-Gruppe gegen eine Bürgerbefragung aus, weil sie nicht sinnvoll sei. Man sollte die Entscheidung zur Brücke nicht auf den Bürger abwälzen und sich aus der Verantwortung stehlen. Ihre Gruppe traue sich weitreichende Entscheidungen zu, dafür sei man gewählt. Aber da sich die Mehrheit des Kreistages für die Bürgerbefragung ausgesprochen habe, habe sie sich dazu entschlossen, an der Formulierung des Stimmzettels und des Merkblattes mitzuarbeiten. EKR Krumböhmer habe sich sehr engagiert. Die Formulierungen wurden im Laufe der Zeit immer besser und seien nun für sie akzeptabel. Deshalb sei sie als Gruppensprecherin mit dem Stimmzettel und dem Merkblatt einverstanden.

 

KTA Stilke findet es „jammervoll“, wie die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion reagiert habe. Es gebe eine einzige Stelle, die moniert worden sei und zwar das Wort „allein“. Das war etwas unklar, obwohl es aus den Zahlen deutlich wurde. Diese Kleinigkeit widersprach nicht dem Sachlichkeitsgebot. Das, was die CDU moniert habe sei der Hinweis, dass bei der Verwirklichung des Brückenbaus Haushaltseinsparungen zu Lasten anderer Projekte des Landkreises erfolgen müssten, wurde von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet.

 

KTA Jaschke lt das Einschalten der Kommunalaufsicht für sinnvoll. Die Linke-Fraktion sei immer für die Brücke gewesen. In diesem Fall spreche sich seine Fraktion gegen eine Bürgerbefragung aus, weil man die Befragung bei den anderen größeren Bauvorhaben im Landkreis neburg sonst ebenfalls tte durchführen sollen.

 

KTA Schellmann bestätigt, dass KTA Plaschka sehr engagiert an dieser Formulierung mitgearbeitet habe, weil sie natürlich auch das Ganze zu einem Abschluss bringen wollte. Das Engagement sollte jedoch keine Interpretation einer konkludenten Zustimmung nach sich ziehen. Ihre Gruppe sei nach wie vor gegen die Bürgerbefragung.

 

Vors. Fricke weist darauf hin, dass die Befragung durchgeführt werde. Es gelte hier nicht darüber zu befinden, ob dem zugestimmt werde oder nicht. Es müsse lediglich Kenntnis genommen werden.

 

KTA Perschel betont, dass es eine kleine Rechtsverletzung gegeben habe und deswegen könne KTA Kamp nicht behaupten, dass dem voll und ganz zugestimmt wurde seitens der Kommunalaufsicht. Seine Fraktion habe sich an die Kommunalaufsicht gewandt und es wurde eine Prüfung mit Anmerkung durchgeführt. Für ihn sei das Thema damit durch.

 

KTA Rowohlt moniert das Vorgehen der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion. Das Innenministerium habe deutlich erklärt, dass die Satzung nicht rechtswidrig sei.

 

LR Nahrstedt betont, dass die Verwaltung recht- und sachgemäß gearbeitet habe. Es freue ihn, dass die Antwort des Ministeriums dies bestätige. Dass ein Bürgermeister sein Büro im Auslegungsverfahren abgeschlossen habe, tue ihm zwar leid, jedoch sei hierfür nicht der Landkreis zuständig gewesen und dies nne ihm somit nicht vorgeworfen werden.

 

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Beschluss

 

 

 

Der Kreistag nimmt von der Eilentscheidung des Kreisausschusses vom 03.12.2012 Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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