17.12.2012 - 21.1 Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktio...
Grunddaten
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
LR Nahrstedt beantwortet die gestellte Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion zur Umsetzung der Erklärung zum Entschuldungsvertrag.
1. Auf wessen Initiative geht die Erklärung zum Entschuldungsvertrag zurück? Trifft es zu, dass die Erklärung von den Kommunen verlangt wurde und es ohne die Erklärung die Zustimmung der Vertreter von Städten und Gemeinden zum Abschluss des Zukunftsvertrages zwischen dem Land und dem Landkreis Lüneburg nicht gegeben hätte?
Über die Bewilligung von Entschuldungshilfen entscheidet die sogenannte Entschuldungskommission. Ihr gehören neben Vertretern des Innenministeriums auch Vertreter des NLT, des NST und des NSGB an.
Städte (NST) und Gemeinden (NSGB) hatten die Befürchtung, dass sich die Landkreise durch den Abschluss des Zukunftsvertrages einseitig und zu ihren Lasten entschulden und deshalb auf Beteiligung an der Entlastung gedrungen haben. Das hatten sie auch ihren Vertretern in der Kommission deutlich gemacht. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung des Landkreises Lüneburg mit den Städten und Gemeinden und im Einvernehmen mit dem Innenministerium nach Lösungsansätzen gesucht. Gefunden wurde dann eine Regelung, die allen Beteiligten gerecht wird. Die Erklärung zum Entschuldungsvertrag zwischen Landkreis und den Kommunen wurde ausgiebig in allen politischen Gremien diskutiert und schließlich fast einstimmig vom Kreistag am 05.03.2012 für gut befunden und beschlossen (nur 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen).
Der Zukunftsvertrag ist am 02.02.2012 und damit vor der Beschlussfassung über die Erklärung unterzeichnet worden. Die Städte- und Gemeindevertreter haben also dem Zukunftsvertrag in dem Bewusstsein zugestimmt, dass sich der Landkreis um einen gerechten Interessenausgleich zwischen ihm und der gemeindlichen Ebene bemühen wird. Und genau das war und ist unser Anliegen.
2. Welche Kommunen haben eine gleichlautende Erklärung beschlossen, welche haben es nicht getan?
Alle Räte unserer Städte, Einheits- und Samtgemeinden haben dem Vertrag zugestimmt.
3. Was sind nach Ihrem Kenntnisstand die Gründe, die dazu geführt haben, dass zumindest einige Kommunen bis heute keine gleichlautende Erklärungen beschlossen haben?
Entfällt, siehe Antwort 2.
4. Trifft es zu, dass Sie den Inhalt der Erklärung mit den Kommunen nachverhandeln wollen?
Nicht er, LR Nahrstedt, sei auf die Kommunen zugegangen, sondern die HVBs seien mit der Bitte noch einmal über den Vertrag zu reden an ihn heran getreten. Nach der Beschlussfassung der Räte über die Erklärung zum Entschuldungsvertrag wurde auf Bundesebene die Absicht bekannt, die Kommunen noch weiter zu entlasten, z.B. bei der Eingliederungshilfe, siehe auch Pressemitteilung Bundestagsabgeordneter Pols und der CDU-Landesgruppe Niedersachsen Viel getan viel zu tun.
Dieser Bitte habe er sich nicht verschlossen und sei ihr selbstverständlich nachgekommen. Da der Vertrag erst ab 2014 wirksam geworden wäre, reichen Gespräche Anfang 2013 aus seiner Sicht aus und dies sei so mit den HVBs vereinbart worden.
5. Wenn ja: Der Kreistag hat Sie nicht beauftragt, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Woraus leiten Sie einen Nachverhandlungsauftrag bzw. eine entsprechende Befugnis ab?
Er, LR Nahrstedt, komme der Bitte der HVBs nach, noch einmal über die Inhalte der Verträge zu reden. Das sei für ihn eine Selbstverständlichkeit im Sinne einer guten Zusammenarbeit.
6. Mit welchem Ziel wollen Sie nachverhandeln? Soll der Betrag 3,5 Mio. Euro verändert werden? Wenn ja welchen Betrag streben Sie an?
Das hängt vom Inhalt der Gespräche ab. Sollte es Veränderungen geben, werden der Kreistag und seine Gremien selbstverständlich rechtzeitig eingebunden.
-10-
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
575,9 kB
|