17.12.2012 - 16 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 8. Juni 201...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Glodzei erläutert die Vorlage. Die Einrichtung des Amtes eines Radverkehrsbeauftragten sei eine sehr gute Lösung. Der Beauftragte werde außerdem die Arbeitsgruppe Fahrradfreundlicher Landkreis Lüneburg leiten. Er bitte um breite Zustimmung.
KTA Kastens führt aus, dass ein Radverkehrsbeauftragter aus Sicht seiner Fraktion keinen Sinn mache. Er sehe keinen Anlass dazu, denn es liege weder ein Hilferuf der Gemeinden vor, noch gebe es einen verkehrsrechtlichen Grund. Auch die Polizei sehe bei den gemeinsam genutzten Rad- und Fußwegen keinen Handlungsbedarf. Solche Angelegenheiten seien weiterhin im Betriebs- und Straßenbauausschuss gut aufgehoben. Diesem Antrag werde nicht zugestimmt.
KTA Plaschka schließt sich der Meinung KTA Kastens an. Fahrradfreundlicher Landkreis höre sich zunächst schön an, doch sei die Einrichtung dieses Amtes nicht konkret begründet. Ihre Gruppe vertrete die Meinung, dass diese Arbeitsgruppe keinen echten Auftrag haben werde und lehne den Antrag daher ab.
KTA Führinger sieht in diesem Antrag die Vertreibung der Radfahrer, insbesondere Schulkinder, von den bestehenden Radwegen auf die Straßen. Er bitte darum, dieses Vorhaben aufzugeben und den Antrag zurückzuzuziehen.
KTA Gründel kann die Begründung der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion nicht nachempfinden. Mit diesem Antrag werde ein Teil des Gruppenvertrags erfüllt. Im Antrag stehe deutlich, dass man damit gefährliche Situationen entschärfen und präventiv tätig werden wolle.
KTA Bollmann bittet um Zustimmung. Die Zukunft des Nahverkehrs liege im ÖPNV und beim Fahrrad. Die Gruppe verfolge das Ziel, die Infrastruktur für die Radfahrer insgesamt zu verbessern und es gehen hier nicht darum, den SBU zu kritisieren. Ein Autofahrer könne nun mal nicht beurteilen, was ein Radfahrer brauche. Diese Arbeitsgruppe sei ein wichtiger Schritt.
LR Nahrstedt erläutert, dass es auch darum gehe, dass die Verwaltung durch einen Radverkehrsbeauftragten kompetent beraten und unterstützt werde.
KTA Führinger stellt klar, dass die Gemeinden durchaus selbst in der Lage seien, zu beurteilen, wie man bei den Fahrradwegen in den Ortsdurchfahrten verfahren wolle. Er bitte nochmals um ein Zurückziehen des Antrags.
Auch KTA Glodzei stellt richtig, dass es der Gruppe nie darum ging, die Schulkinder auf die Straße zu vertreiben. Diese Behauptung sei absurd. Es sei nicht die Rede davon, dass man die Radfahrer auf die Straße schicken wolle, sondern es gehe darum, ihnen ein Wahlrecht einzuräumen, die Straße zu benutzen oder mit dem Zusatzschild Radfahrer frei den Bürgersteig zu benutzen, wenn sie sich dort sicher fühlen. Er bitte sich zu informieren, bevor man gegen den Antrag argumentiere.
-SBU-
Beschluss
Beschluss:
1. Zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrssituation von Radfahrern insbesondere auch in Ortslagen wird:
1.1 die Arbeitsgruppe Fahrradfreundlicher Landkreis Lüneburg aus Sachkundigen gebildet und
1.2 das Amt einer/eines Radverkehrsbeauftragten eingerichtet.
2. Die Arbeitsgruppe unter Leitung des Radverkehrsbeauftragten erhält den Auftrag, gefährliche und/oder nicht zumutbare Radwege im Landkreis zu ermitteln und realisierbare Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen.
3. Die Arbeitsgruppe besteht aus der/dem Radverkehrsbeauftragten, sowie
- zwei von den im Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV beratenden ADFC und VCD zu benennenden Mitgliedern,
- drei durch den Betriebs- und Straßenbauausschuss (SBU) zu benennenden Mitgliedern, davon 2 Ausschussmitglieder des Straßenbau- und Betriebsausschusses sowie 1 Mitarbeiter des Eigenbetriebs SBU,
- einer/eines Mitarbeiter/in des Fachdienstes Straßenverkehr und Führerscheine (42) sowie
- ein Vertreter der Polizeiinspektion Lüneburg als Geschäftsführer der Unfallkommission Landkreis Lüneburg.
Weitere Sachkundige kann die Arbeitsgruppe hinzuziehen.
4. Die jeweils betroffene Gemeinde ist an den Beratungen zu beteiligen.
5. Der Landrat wird gebeten, die oder den Radverkehrsbeauftragten möglichst umgehend zu benennen.
6. Der Landkreis Lüneburg tritt der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Niedersachsen (AGFK) bei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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