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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

29.04.2013 - 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss

Vors. Fricke fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an LR Nahrstedt richten möchte.

 

Es meldet sich Frau Karin-Ose Röckseisen aus Scharnebeck zu Wort. Sie berichtet als Vorsitzende des Förderkreises Inselsee von der Problematik der Wildgänse. Diese bleiben den Sommer über in der Region und verschmutzen den Strand, die Liegewiesen und das Wasser. Vor diesem Problem stünden alle Kommunen, die einen solchen See haben. Sie wolle wissen, wie der Landkreis Lüneburg neben den Messungen und Beaufsichtigungen des Gesundheitsamtes den Kommunen zur Seite stehe.

 

LR Nahrstedt antwortet, dass Wasserproben des Gesundheitsamtes selbstverständlich durchgeführt werden. Er höre von der Problematik zum ersten Mal. Zuvor sei kein Bürgermeister oder Rat an ihn herangetreten. Er wisse nicht, was der Landkreis am Inselsee machen sollte, um die Wildgänse und Kormorane zu vertreiben. Dies sei eine Aufgabe der Kommunen vor Ort und er sehe derzeit keine Möglichkeit. Er müsste zunächst in Erfahrung bringen, inwieweit die Gemeinde mit dem Problem vertraut sei und ob dies tatsächlich ein derartiges Problem darstelle und eine Hilfestellung des Landkreises erforderlich mache. Sobald ihm die Informationen vorliegen, erhalte sie schriftliche Antwort.

 

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Jens Meyerkorn aus Raven von der Bürgerinitiative gegen den Windkraftstandortchte gerne wissen, ob LR Nahrstedt bereits here Informationen über die Abstände von Wohn- und Mischgebieten vorliegen.

 

LR Nahrstedt antwortet, dass in den nächsten zwei Wochen ein Gespräch der Fraktionsvorsitzenden mit dem Lärmkontor über die Abstände stattfinden werde. Er habe bereits in Erfahrung bringen können, dass es zwischen Wohngebieten und Mischgebieten Unterschiede gebe, was die Lärmbelastungen angehe. Lärmbelastungen in Mischgebieten dürfen höher sein als in reinen Wohngebieten. Er werde sich zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden damit auseinandersetzen und im nächsten Schritt einen Fachanwalt konsultieren, um zu erfahren, wie man dies rechtlich bewerten müsse.

 

-KR-

 

Es meldet sich Karlheinz Fahrenwaldt aus Lüneburg zu Wort. Aus der Presse habe er erfahren, dass der Landkreis Lüneburg ein privates Unternehmen mit Mietwerterhebungen beauftragt habe. Dazu interessiere ihn, ob die Mitwerterhebung dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.09.2009 entspreche und in welcher Höhe das Honorarr diese Firma ausfalle.

 

EKR Krumböhmer antwortet, dass diese Rechtsprechung Anlass für die Begutachtung war. Das Jobcenter habe sehr viele Verfahren vor dem Sozialgericht verloren, weil das Sozialgericht die bisherige Praxis, die jeweilige Höhe der Kosten der Unterkunft festzulegen, nicht mitgetragen habe. Daraufhin sei ein Fachbüro beauftragt worden, eine fundierte Untersuchung vorzulegen. Er könne keine Aussage über die Höhe des Honorars treffen, gehe aber davon aus, dass dies angemessen sei. Die Kosten der Unterkunft seien mit rund 30 Millionen Euro pro Jahr diechste Haushaltsstelle des Landkreises Lüneburg. Es gehe demnach um eine bedeutende Summe.

 

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