29.04.2013 - 18 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 12.04.2013 ...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Glodzei stellt den Antrag der Gruppe SPD und Grüne vor. Aus den Sitzungen seien die Kreistagsabgeordneten bereits an Mikrofone gewohnt. Für die Protokollerstellung werde eine Audioaufzeichnung der Kreistagssitzungen durchgeführt. Es dürfte seiner Ansicht nach keine große technische Herausforderung sein, dies als Live-Stream im Internet zu übertragen. Es gebe diese Live-Übertragungen bereits in kommunalen Vertretungen, einige davon sogar mit Bildübertragung. Dies wolle man nach Möglichkeit nicht. Bei diesem Antrag gehe es um eine reine Tonübertragung, die weder technisch noch von der Kostenseite her eine große Herausforderung darstellen dürfte. Dadurch würden an Kommunalpolitik interessierte Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, welche aus Zeitgründen sonst nicht an Kreistagssitzungen teilnehmen können. Das Vorhaben müsse seitens der Verwaltung aus rechtlichen Gründen zunächst geprüft werden. Er sei gespannt auf das Ergebnis und bitte um Zustimmung.
KTA Blume teilt mit, dass die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion diesem Prüfauftrag zustimmen werde. Es sollen nicht nur die technischen Umstände und die Kostenseite geprüft werden, sondern auch rechtliche Fragestellungen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben könnten. Dabei solle auch geprüft werden, welche Auswirkungen das Live-Streaming auf die Sitzungsdauer haben könnte.
KTA Plaschka verkündet, dass auch die Gruppe FDP/Die Unabhängigen diesen Antrag unterstütze. Sie könne sich nicht vorstellen, dass das Vorhaben kostenintensiv sei. Der Antrag sei im Sinne der Bürgerbeteiligung transparent, innovativ, zeitgemäß und daher sinnvoll.
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Beschluss
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Live-Übertragung (zeitgleiche Tonübertragung) der Kreistagssitzungen im Internet möglich ist. Es gilt zu ermitteln, welche technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssten und wie hoch die Kosten dafür sein würden. Dies schließt die Überprüfung der rechtlichen Seite ein. Des Weiteren wird gebeten zu erfragen, welche Erfahrungen andere Landkreise mit dieser Art der Bürgerbeteiligung bereits gemacht haben.
Anlagen zur Vorlage
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