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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

02.06.2014 - 18.7 Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 18.05.14 (Ei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Anfrage lautet wie folgt:

  1. Gibt es auf dem Kreisgebiet des Landkreises Lüneburg Erdölreserven, Gasreserven, Munitionsdepots, Verpflegungsdepots der Bundesrepublik Deutschland und der Nato in ober- und/oder unterirdischen Bunkeranlagen, Kavernen und Tanks?
  2. Wenn ja, wie werden sie geschützt, überprüft, kontrolliert, gesichert?
  3. Finden regelmäßig Überprüfungen, Sicherheitsmaßnahmen statt?
  4. Wer trägt die Verantwortung für die Sicherheit solcher Anlagen?
  5. Gibt es eine Auskunftspflicht seitens des Bundes gegenüber den betroffenen Landkreisen?

 

KRin Scherf beantwortet die Anfrage:

Dem Landkreis Lüneburg sind solche Anlagen nicht bekannt. Zuständig sei die Bundeswehr oder die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Kreisverwaltung gehe davon aus, dass derartige Anlagen in Teilbereichen der Geheimhaltung unterliegen und die Verantwortung für die Sicherheit solcher Anlagen beim Betreiber oder Grundstückseigentümer liege.

 

-KRin-

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Beschluss

 

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