02.06.2014 - 18.8 Anfrage der Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP vom 19....
Grunddaten
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage der Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP, die wie folgt lautet:
Ist die dritte Stufe der Entlastung im Bereich Grundsicherung und Kosten der Erwerbsminderung vom Land Niedersachsen an den Landkreis Lüneburg vollständig weitergeleitet worden bzw. zu welchem Anteil, in welcher Höhe und wie weitergeleitet worden?
Antwort:
Diese Problematik war bereits Beratungsgegenstand der Kreistagssitzung vom 04.11.2013. Seinerzeit war auf Antrag der CDU vom 21.03.2013 eine Resolution verabschiedet worden (siehe insoweit Vorlage Nr. 2013/224 und Vorlage Nr. 2014/023).
In der Tat bleibe die Sachlage so wie bereits geschildert:
- Der Bund erstattet ab 01.01.2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit zu 100 %.
- Das Land leitet diese Mittel weiter an die Landkreise und kreisfreien Städte.
- Da das Land aber im so genannten Quotalen System keine Quotenanhebung vorgenommen habe, führen diese Mehreinnahmen der Landkreise zu einer geringeren Landesbeteiligung im Quotalen System, was sich bei den Landkreisen durch Mindereinnahmen widerspiegelt.
Anders als in 2012 und 2013, als das Land seine Quote von 69 % auf 75 % und dann auf 78 % erhöht habe (um einen Ausgleich für die Erhöhung der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung zu schaffen: 2012 45 %, 2013 75 %, 2014 100 %) fand in 2014 keine Quotenerhöhung statt. Das führe dazu, dass die finanzielle Entlastung für den Landkreis Lüneburg in 2014 gering sei. Exakte, belastbare Zahlen können nicht angeben werden.
LR Nahrstedt ergänzt, dass man Gespräche mit dem Land führe. Ein Ergebnis stehe derzeit noch aus.
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Anlagen zur Vorlage
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