20.10.2014 - 33.1 Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 26....
Grunddaten
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen lautet wie folgt:
„Mit Pressemitteilung vom 17. Juli 2014 hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr über den Abschluss des Landeswettbewerbs „Fahrradfreundlichste Kommune 2014" informiert, mit dem jährlich kommunale Aktivitäten zur Verbesserung von Konzeption, Qualität und Vermarktung des Fahrradverkehrs mit einem Preisgeld von 25.000 Euro ausgezeichnet werden. In diesem Jahr stand der Wettbewerb im Zeichen des Themas „Radtourismus". Nach Informationen des Wirtschaftsministeriums hat in diesem Jahr der Landkreis Celle den Preis für die fahrradfreundlichste Kommune erhalten. Das Wirtschaftsministerium hat angekündigt, im nächsten Jahr den Fokus des Wettbewerbs auf das Thema „Fahrrad und Beruf" zu legen.
- Hat sich die Kreisverwaltung in diesem Jahr an dem Wettbewerb des Wirtschaftsministeriums „Fahrradfreundlichste Kommune" beteiligt?
- Wird seitens der Kreisverwaltung eine Teilnahme an dem genannten Wettbewerb im Jahr 2015 geprüft?"
LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage. Gemäß Beschluss des Kreistages vom 17.12.2012 sei der Landkreis Lüneburg der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlichste Kommunen Niedersachsen beigetreten. An den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft habe regelmäßig der Radverkehrsbeauftragte teilgenommen. Die AG habe bisher zweimal getagt. Nach seinen Informationen soll aus der Arbeitsgemeinschaft ein Verein und der Wettbewerb nach 2015 eingestellt werden. An die Stelle des Wettbewerbs trete eine Zertifizierung der Mitglieder. Die Schirmherrschaft des Vereins übernehme der Wirtschaftsminister und verleihe das Label „Fahrradfreundliche Kommune“. Die weitere Entwicklung bleibe abzuwarten.
Dies vorausgeschickt beantworte er die Fragen wie folgt:
Zu 1: Hat sich die Kreisverwaltung in diesem Jahr an dem Wettbewerb des Wirtschaftsministeriums beteiligt?
Antwort:
Nein.
Zu 2: Wird seitens der Kreisverwaltung eine Teilnahme an dem genannten Wettbewerb im Jahr 2015 geprüft?
Antwort:
Ja, gemeinsam mit dem oder der neuen Radverkehrsbeauftragten werde man eine Teilnahme prüfen. Allerdings sei das Anforderungsprofil sehr hoch. Wenn die Teilnahme die personellen Ressourcen überfordere, werde davon Abstand genommen.
-01.40-
Anlagen zur Vorlage
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