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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

15.12.2014 - 22.3 Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 03....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen.

 

Viele der angefragten Punkte berühren den Aufgabenkreis der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN). Der Landkreis Lüneburg hat deshalb die KVN, Bezirksstelle Lüneburg, um Mithilfe bei der Beantwortung gebeten. Aus Vereinfachungsgründen wird r die Fragen 1, 2, 3 und 5 auf die Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung, Bezirksstelle Lüneburg aus November 2014 verwiesen (Informationsvorlage Nr. 2014/363).

 

Die Fragen 4, 6 und 7 beantwortet EKR Krumböhmer wie folgt:

 

  1. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Kreisverwaltung erforderlich, um eine bedarfsgerechte ambulante vertragsärztliche Versorgung im Landkreis Lüneburg in den nächsten Jahrzehnten zu gewährleisten?

 

Die medizinische Versorgung ist eine komplexe Aufgabe, an der viele unterschiedliche Akteure beteiligt sind. Die Art und Weise der medizinischen Versorgung gerade in ländlichen Räumen unterliegt einem ständigen Wandel, der nicht nur stark durch den wissenschaftlichen Fortschritt, sondern immer mehr auch durch neue Strukturen und Abläufe beeinflusst wird. So werden aktuell Modelle diskutiert, medizinische Versorgung unter Einbindung nichtärztlicher Fachkräfte weiterzuentwickeln, auch die strenge Trennung von ambulant und stationär ist einer Veränderung unterworfen. Moderne Informationstechnologie hält Einzug in die Arzt-Patienten-Beziehung.

 

Die Fragestellung beschränkt sich nicht mehr allein auf die ambulante vertragsärztliche Versorgung. Gerade in ländlichen umen spielen Kooperationsmodelle eine immer größere Rolle. Zu diesen Themen existieren sehr umfangreiche Lösungsansätze, die in der Fachwelt seit Jahren intensiv und auch kontrovers diskutiert werden. Der Gesetzgeber hat die Bedingungen für den Medizinsektor deutlich verändert und viele neue Handlungsoptionen vorgesehen. In der Tat handelt es sich um einen permanenten Entwicklungsprozess. Der Landkreis Lüneburg ist ein Akteur in diesem Feld.

 

Das Land Niedersachsen hat den Landkreis Lüneburg als Gesundheitsregion zugelassen. Vorgeschlagen wird, das Instrument der Gesundheitsregion zu nutzen, um diesen Prozess aktiv zu begleiten. Konkrete Maßnahmen können seitens der Kreisverwaltung noch nicht benannt werden. Akuter Handlungsbedarf besteht im Landkreis Lüneburg allerdings glücklicherweise noch nicht. Das starke Zentrum Lüneburg sorgt immer noch für eine recht gute Perspektive.

 

6.   Wie beurteilt die Kreisverwaltung das oben geschilderte Förderprogramm des  

     Landkreises Leer?

 

Die Kreisverwaltung Lüneburg kann die Konzepte des Landkreises Leer nicht beurteilen. Erfahrungsgemäß ist es schwierig, fremde Konzepte auf den eigenen Landkreis zu übertragen, weil die Bedingungen in der Regel zu unterschiedlich sind. Nicht unterschätzt werden darf der kommunikative Wert eines eigenen Entwicklungsprozesses. Deshalb sollte mit den Instrumenten der Gesundheitsregion eine eigene Bewertung und eine eigene Konzeptfindung vorangetrieben werden.

 

Der große Vorteil des Landkreises Lüneburg ist der starke Gesundheitsstandort der Hansestadt. Medizinische Nachwuchsfindung wird hier deshalb wahrscheinlich in eine andere Richtung gehen als im Landkreis Leer- ohne den Diskussionsergebnissen vorgreifen zu wollen. Eine besondere Frage unserer Region ist aufgrund unseres konkreten geografischen Zuschnitts die Situation im Ostkreis und in der Samtgemeinde Amelinghausen. Auf diese spezifischen Herausforderungen kann nur mit passgenauen antworten reagiert werden.

 

  1. Inwieweit werden seitens der Kreisverwaltung Maßnahmen geplant, um Ärztinnen

und Ärzte Anreize zu geben, sich imndlichen Raum niederzulassen?

 

Wie oben bereits ausgeführt, sollte dies der Diskussion im Rahmen der Gesundheitsregion vorbehalten bleiben. Sicher ist aber bereits, dass der Landkreis allein wenig bewirken kann. Deshalb wird die Rolle des Landkreises wahrscheinlich eher darauf gerichtet sein, die unmittelbar verantwortlichen Stellen zusammenzubringen und ggfls. einzelne Maßnahmen zu unterstützen.

 

 

-EKR-

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Beschluss

 

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