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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

15.12.2014 - 22.4 Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 04....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

KRin Scherf beantwortet die Anfrage der Gruppe FDP/Die Unabngigen, welche wie folgt laute:

  1.       Wie viele Kulturdenkmale sind im Landkreis Lüneburg in das Verzeichnis nach § 4

              Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz eingetragen und wie viele befinden sich davon in

              Privateigentum ?

  1.       In welcher Anzahl und in welchem Umfang wurden in den Jahren 2013 und 2014 pri­vate

              Investitionen in Kulturdenkmale im Landkreis Lüneburg mit Landeszuschüssen gefördert?

  1.       Welchen Einfluss hat die von der Landesregierung für das Jahr 2015 angekündigte Kürzung

              der

              Zuschüsse auf Investitionsprojekte an Kulturdenkmalen im Landkreis Lüneburg ?

  1.       In welchem Umfang sind aus Sicht der Kreisverwaltung Landeszuschüsse für

              Investi­tionsprojekte an Kulturdenkmalen im Landkreis Lüneburg erforderlich?

 

Antwort zu Frage 1:

Nach aktueller Auskunft aus dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege gibt es im Landkreis neburg 1.246 Baudenkmale, davon etwa 1.000 in privatem Eigentum.

 

Antwort zu Frage 2:

In 2013 gab es für Baudenkmale im Landkreis Lüneburg 8 Förderungen (alle privat, darunter eine Freikirche).

 

EU-Mittel (ELER):               56.433 €

Landesmittel:                               45.143 €

 

Alle 4 EU-Projekte wurden im Verhältnis 3:1 mit Landesmitteln ko-finanziert. Zusätzlich gab es 4 reine Landesprojekte.

 

In 2014 wurde noch nichts ausbezahlt, da wir uns in einer neuen Förderperiode befinden, für die die he der Fördersumme noch nicht endgültig abgestimmt ist. Deswegen werden die Mittel voraussichtlich in 2015 ausgezahlt. Geplant sind 3 private Förderungen nur aus Landesmitteln mit insgesamt 47.700 €.

 

Antwort zu Frage 3:

r 2015 wurde eine Kürzung der Landesmittel um 500.000 € angekündigt. Das hieße, dass für jeden der ehemaligen Regierungsbezirke statt 300.000 € nur noch etwa 170.000 € zur Verfügung gestellt werden könnten. Gemäß Wissensstand des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege sollen die EU-Mittel pro ehemaligem Regierungsbezirk von 750.000 € auf 500.000 € gekürzt werden. Insgesamt sollen die Fördermittel von EU und Land also von 1.050.000 € auf 670.000 € gekürzt werden.

 

Die Kürzung der Landesmittel führt dazu, dass EU-Mittel schwieriger zu ko-finanzieren sind, zumal der Schlüssel Land : EU von 1:3 auf 1:1 geändert werden soll. Dies trifft besonders private Antragsteller, die auf öffentliche Ko-Finanzierungsmittel angewiesen sind (im Gegensatz zu Kirchen und Kommunen, deren Eigenmittel ko-finanzierungsfähig sind). Sie müssten sich um weitere Zuschussgeber (beispielsweise Stiftungen) bemühen.

 

Zuschüsse für den Kauf eines Baudenkmales gibt es nicht. Gefördert werden nur denkmalbedingte Mehraufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmalen.

 

Antwort zu Frage 4:

Hilfreich wäre eine Rücknahme der geplanten Kürzungen, insbesondere für 2015, da in diesem Jahr die EU-Mittel aus 2 Haushaltsjahren zur Verfügung stehen (2014 und 2015). Sie bedürfen - wie beschrieben - einer entsprechenden Ko-Finanzierung. Der Bedarf an öffentlichen Ko-Finanzierungsmitteln ist schwer abzuschätzen, weil nicht vorhersehbar ist, wie viele und welche Anträge von Privatleuten gestellt werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass jeder Denkmaleigentümer nach rderungsmöglichkeiten für seine geplanten Sanierungsmaßnahmen fragt. Bei 40 denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren jährlich und einem angenommenen Unterhaltungsaufwand von 10.000 € pro Maßnahme wäre bereits mit einem Bedarf inhe von 400.000 € zu rechnen.

 

Die Landesmittel werden nicht kreisweise zugewiesen, sondern für das gesamte Land Niedersachsen und dann in 4 gleiche Teile (ehem. Bezirke) aufgeteilt. Die Verteilung auf die einzelnen Kreise wird nach Antragslage in einer Entscheidungsrunde in Hannover festgelegt.

 

-60-

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

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