01.06.2015 - 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäf...
Grunddaten
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Vors. Fricke fragt, ob jemand aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer zur Einwohnerfragestunde Fragen an den Landrat richten möchte.
Es meldet sich Herr Henning S. aus Scharnebeck zu Wort mit Fragen zur Windenergiefläche in Tellmer. Es gebe Feststellungen aus 2013/2014 zum Rotmilan und Schwarzstorch. Der Landkreis Lüneburg habe dazu noch keine Stellung bezogen. Er möchte wissen, warum der Landkreis Lüneburg diese Feststellung zum Vorkommen vom Rotmilan mit geforderten Abständen zur Windenergiefläche in Tellmer unberücksichtigt lasse. Das niedersächsische Umweltministerium habe einen Windenenergieerlass mit einem Leitfaden für geschützte Arten herausgegeben. Dort seien verschiedene Abstandsflächen vorgesehen. In den Unterlagen des Landkreises finde sich nur die Bemerkung, dass es Hinweise aus der Bevölkerung gebe, während es aber tatsächlich Diplom-Biologen waren, die dort Feststellungen getroffen haben. Er möchte wissen, warum diese Fakten nicht berücksichtigt werden.
KRin Scherf antwortet, dass diese Hinweise zur Kenntnis genommen und auch schon schriftlich beantwortet wurden. Man habe sehr wohl abgewogen und habe die Empfehlungen berücksichtigt. Es gebe unterschiedlichen Einschätzungen. Es gebe keine verfestigten Revierstandorte des Rotmilans und insofern können die Forderungen nicht berücksichtigt werden. Gleichwohl sei auf der nächsten Planungseben eine differenzierte und detaillierte Untersuchung erforderlich. Sollte sich dann etwas Anderes ergeben, gebe es immer noch Gelegenheit, darauf zu reagieren.
Herr Henning S. möchte weiterhin wissen, ob es vom Landkreis Lüneburg gewollt sei, dass die Samtgemeinde Amelinghausen ohne Abschluss des Verfahrens beim Kreistag, beim Land Niedersachsen und ohne Artenschutzprüfung, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in 2013 zwingend vorgegeben sei, die Flächennutzungspläne fortschreibe.
KR Scherf antwortet, dass die Flächennutzungspläne in die kommunale Planungshoheit der Gemeinde falle.
-KRin-
Es meldet sich Herr Manfred I. von der Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft“ aus Südergellersen zu Wort. Er fragt, ob der Verwaltung bewusst sei, dass mit der Windenergie-Vorlage Menschen aus der Samtgemeinde Gellersen von der Windenergie abgestoßen werden.
KRin Scherf erläutert, dass in der Samtgemeinde Gellersen der Vorschlag aufkam, eine Fläche als Vorrangforst zu wählen, die weiter weg wäre als der Wald, den der Landkreis Lüneburg geschützt habe. Südergellersen sei die einzige Gemeinde, die das vorgetragen habe. Der Landkreis müsste kreisweit das gesamte Planungskonzept ändern und kreisweit ganz neue Betroffenheiten auslösen. Und man könne nicht in der einen Gemeinde so verfahren, weil dort zufällig eine Flächenkonstellation gegeben sei und in einer anderen Gemeinde ganz anders. Damit würde man auch nicht mehr Flächen für die Windenergie generieren. Insofern konnte dem Vorschlag nicht gefolgt werden.
Herr Manfred I. fragt nach einem Gutachten zu hochfliegenden Fledermäusen. Die Gemeinde Südergellersen habe zu ihrem Bebauungsplan 2004 ein Gutachten fertigen lassen, das nachgewiesen habe, dass sich hochfliegende Fledermäuse in einem Gebiet befinden, das nun zusätzlich als Vorranggebiet ausgewiesen werde. In dem Gutachten wurde die Nutzung durch Windenergie ausgeschlossen. Ein neues Gutachten des Betreibers sage nun aus, dass dort keine signifikanten Fledermäuse vorhanden seien. Bedeute dies, dass die bisherigen Anlagen schon sämtliche Fledermäuse vernichtet haben oder sei das neue Gutachten so oberflächlich, dass man die nicht mehr gefunden habe?
KRin Scherf antwortet, dass sie diese Frage nicht beantworten könne. Wenn das aktuelle Gutachten vorgestellt habe, dass Fledermäuse dort nicht vorhanden seien, dann müsse sie davon ausgehen, dass dies untersucht wurde und den Tatsachen entspreche.
Herr Manfred I. erläutert, dass in der letzten Kreistagssitzung aus den Reihen der Grünen geäußert wurde, die Bürgerinitiativen hätten „ihre Hausaufgaben nicht gemacht“. Das empfinde er als persönliche Beleidigung der Bürgerinitiativen, die wirklich intensiv in diese Arbeit hineingegangen seien.
Vors. Fricke verweist darauf, dass dies nicht Gegenstand der letzten Kreistagssitzung war, sondern in einer Fachausschusssitzung thematisiert wurde.
KRin Scherf antwortet, dass sie mit allen Bürgerinitiativen sehr intensiv zusammengearbeitet und einen sehr intensiven und fairen Austausch gepflegt habe.
Herr Manfred I. stellt eine Nachfrage zum Vorbehalt für Forstwirtschaft und dem ausgenommenem Waldstück in Südergellersen. Bei Vorbehalt für die Forstwirtschaft handele es sich um reine Ackerflächen, die eventuell umgewandelt werden können und nicht um Waldflächen. Er möchte wissen, ob dies dem Kreistag bekannt sei.
KRin Scherf antwortet, dass einige Kreistagsmitglieder bei dem Erörterungstermin dabei waren und alle Kreistagsabgeordnete die Unterlagen mit dazugehörigen Stellungnahmen und Abwägungen erhalten haben. Auch war dies mehrfach Gegenstand im entsprechenden Fachausschuss.
-KRin-
Herr Hans-Peter L. aus Bardowick von der Bürgerinitiative „Windkraft in der SamBa“ meldet sich mit Fragen zum Raumordnungsprogramm. Er verweist auf den Bericht des 118. Ärztekongresses. Hierin werde verdeutlicht, dass weitergehende Untersuchungen zum Infraschall erforderlich seien und er frage die Verwaltung nach ihrer Sichtweise.
KRin Scherf antwortet, dass ihr verschiedenste Äußerungen zu weiteren erforderlichen Forschungen bekannt seien. Ihr seien genauso Gutachten bekannt, die aussagen, Infraschall sei nicht hörbar, stattdessen höre man die Windenergieanlage. Man schalte diese an und ab und stelle bei der Messung des Infraschalls keinen Unterschied fest. Es gebe verschiedene Aussagen zu diesem Thema. Dem Landkreis Lüneburg liegen keine belastbaren Aussagen vor, dass Windenergieanlagen oder der Infraschall, erzeugt durch Windenergieanlagen, gesundheitsgefährdend seien. Insofern habe man keine belastbaren Daten, um das weiter als bisher geschehen bei der Planung zu berücksichtigen.
Herr Hans-Peter L. erklärt, dass Infraschall gesundheitsschädlich ist. Dänemark habe alle Projekte mit Windkraftanlagen gestoppt. Bayern habe einen Mindestabstand von „Gesamthöhe mal 10“ festgeschrieben. Warum fühle sich der Landkreis Lüneburg außer Stande, entsprechend zu vefahren? Er möchte von den Kreistagsabgeordneten wissen, wer in solch einem Radius wohne.
Vors. Fricke weist darauf hin, dass die Fragen an den Landrat gerichtet werden müssen und nicht an den Kreistag. Der Landrat könne die Beantwortung delegieren wie jetzt auf Frau Scherf.
KRin Scherf antwortet, dass dies eine Regelung der Landesregierung in Bayern sei. Die niedersächsische Landesregierung verfahre anders und habe solche Vorgaben nicht gemacht.
Herr Hans-Peter L. erklärt, dass die Bedingungen für den Raumordnungsplan mit einem Landschaftsrahmenplan verknüpft seien. Er fragt, ob hierzu die Weisungen des Landes Niedersachsen aus 2006 bekannt seien.
KRin Scherf antwortet, dass sie bei der Frage den Fachdienst Umwelt hinzuziehen müsse, der für den Landschaftsrahmenplan verantwortlich sei.
Herr Hans-Peter L. begrüßt, dass ein neuer Landschaftsrahmenplan in Arbeit sei, aber der Link auf den aktuellen Stand dieses Planes war bis vor zwei Wochen falsch. Erst auf seinen Hinweis hin sei der Link korrigiert worden. Er möchte wissen, ob sich von den Ausschussmitgliedern niemand über den aktuellen Stand informiert habe.
KRin Scherf antwortet, dass die Politik sich informiert habe. Der Landschaftsrahmenplan wurde in der letzten Sitzung des Umweltausschusses präsentiert.
Herr Hans-Peter L. führt weiter aus, dass nach Vorgabe des Landes Niedersachsen der Windkraft substantiell Raum gegeben werden müsse. Er frage sich, ob dies auf Kosten der Gesundheit des Bürgers geschehen müsse. Wenn die deutsche Politik die Gefahren des Infraschalls seit mehr als zehn Jahren nicht untersuchen wolle, frage er, ob denn die Gefahr nicht existent sei. Infraschall sei kein hörbarer Schall. Dass eine Gefahr nicht existiert, weil man sie nicht nachgewiesen habe oder nicht nachweisen wollte, gab es auch bei der Atomkraft. Er möchte wissen, ob KRin Scherf eine Gefahr als nicht existent ansehe, weil diese nicht untersucht worden sei. Selbst die Gefahren des Eichenprozessionsspinners mit seinen hochgiftigen Härchen werden heruntergespielt, ohne dass hierzu ein physikalisches und medizinisches Gutachten vorliege. Er fragt, ob bekannt sei, dass diese Härchen in die Haut und in das Auge eindringen können, was zu erheblichen Sehbehinderungen führe. Er bedankt sich für das Antwortschreiben auf seine Anfrage, worin der Landrat bestätigt habe, dass eine Verwirbelung durch Windkrafträder erfolgen könne.
KRin Scherf antwortet, dass bekannt sei, dass das Nesselgift in den Härchen des Eichenprozessionsspinners in einer hohen Dosierung allergische Reaktionen auslösen könne. Dass die Härchen vom Baum und in Luftschichten gelangen, in denen sie von der Windkraft aufgenommen werden und in höhere Luftschichten transportiert werden, um dann bei einzelnen Personen zu landen, könne nicht ausgeschlossen werden, sei aber äußerst unwahrscheinlich.
LR Nahrstedt ergänzt, dass in seinem Antwortschreiben deutlich gemacht wurde, dass eine Verwirbelung durch Windkrafträder ausgelöst werden könne und nicht, dass sie definitiv ausgelöst werde.
Herr Hans-Peter L. fragt die Kreistagsabgeordneten, ob zu dem Punkt Windenergie eine namentliche Abstimmung erfolgen werde.
Vors. Fricke widerholt, dass Fragen an den Landrat zu richten seien. Die Entscheidung über eine namentliche Abstimmung bleibe dem Kreistag vorbehalten.
-KRin-