Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

01.06.2015 - 3 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Tagesordnung wird festgestellt.

 

KTA Heuer erläutert, dass im Wirtschaftsausschuss zum wiederholten Male die Ergänzung des Vertrages mit der Hansestadt Lüneburg zum öffentlichen Personennahverkehr beschlossen wurde (Vorlage Nr. 2015/030). Auch der Kreisausschuss habe einen Beschluss gefasst. Er möchte wissen, ob der Kreistag diese Ergänzung beschließen müsse. Bei der Vorlage zum Hafen Lüneburg wurden sowohl der Ursprungsvertrag als auch die Änderung durch den Kreistag beschlossen.

 

EKR Krumböhmer antwortet, dass die Verwaltung eine andere Auffassung habe. Der Vertrag als solcher hatte eine Bedeutung, die sehr weitreichend war. Hier gehe es um ein ergänzend zu beschließendes Detail. Im Grunde genommen reiche ein Kreisausschussbeschluss aus, um einen Vertrag abzuschließen und dementsprechend zuzustimmen. Es wurde oft so verfahren, dass ein großes Vertragswerk mit kleineren Ergänzungen nur im Kreisausschuss behandelt wurde.

 

LR Nahrstedt ergänzt, dass er es begrüßt hätte, wenn dieser Einwand bereits im Kreisausschuss erfolgt wäre, um das in dem Gremium zu erörtern. Er lasse dies nochmal prüfen und sollte das Ergebnis sein, dass KTA Heuers Sichtweise richtig sei, werde man entsprechend verfahren.

 

 

Die Antwort wurde im Kreisausschuss am 15. Juni 2015 gegeben. Der Fachdienst Recht habe geprüft und mitgeteilt, dass der Kreisausschuss im Rahmen seiner Auffangzuständigkeit für die Beschlussfassung zuständig sei. Entscheidend sei, dass der Kreistag seine Zustimmung dem Grunde nach bereits gegeben habe. Änderungen hierzu, die keine grundlegenden Auswirkungen mit sich bringen, seien im Rahmen seiner Zuständigkeit dem Kreisausschuss vorzulegen. Eine Beteiligung des Kreistages sei nicht notwendig. Der Kreistag könne sich im Einzelfall die Beschlussfassung dadurch vorbehalten, dass er über den Vertrag als solchen beschlossen habe. Eine solche Vereinbarung sei jedoch nicht getroffen worden. Die Verwaltung habe deshalb die genannten Vorlagen zur Beschlussfassung dem Kreisausschuss vorgelegt und damit rechtskonform gehandelt.

 

 

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung