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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

25.09.2017 - 15 Neufassung der Benutzungsordnung des Landkreise...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Podstawa kündigt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnt, weil sie nicht zielführend sei. Er begründet wie folgt:

Parteien seien wichtiger Bestandteil der Demokratie und er verstehe nicht, warum diese aus öffentlichen Räumen ausgeschlossen werden sollen. Parteien, vor allem kleine Parteien, seien auf öffentliche Räume angewiesen. Dieser Antrag treffe die kleinen Parteien und helfe nicht der Demokratie.

 

KTA Plaschka sagt, dass sie sich über KTA Podstawa wundere. Ihre Fraktion trage den Beschlussvorschlag mit und halte ihn für außerordentlich sinnvoll, Politische Parteien haben mit eigenen Veranstaltungen in Schulen nichts zu suchen. Aus sehr gutem Grund dürfen in Wahlkampfzeiten vier Wochen vor der Wahl keine Politiker in Schulen, in Klassen und in Kurse kommen.

 

Auch werden neue oder kleine Parteien dadurch nicht diskriminiert. Sie finden woanders Unterschlupf. Große Parteien haben das sowieso akzeptiert. Deshalb sei die Richtlinie richtig und sinnvoll.

 

KTA Führinger kann die Aufregung nicht verstehen. Man habe bestehende Regelungen zusammengefasst in einer Benutzungsordnung. Diese Benutzungsordnung wurde in zwei Ausschüssen behandelt mit jeweils einstimmigen Beschlussempfehlungen.

 

KTA Bothe stellt fest, dass die AfD zu den Parteien gehört, die keinerlei öffentliche Räumlichkeiten findet. Sie würden aber dennoch der Benutzungsordnung zustimmen, weil Schulen ein neutraler Ort sein sollen. Ergänzend sollten auch politnahe Organisationen wie der ASTA, mit aufgenommen werden. Das sollte für die Zukunft vorgemerkt werden.

 

KTA Fahrenwaldt möchte klarstellen, dass in den Ausschüssen zwar einstimmige Beschlussempfehlungen verabschiedet wurden, dass seine Fraktion aber in diesen Ausschüssen kein Stimmrecht habe. Seine Fraktion trage diese Empfehlungen nicht mit.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Neufassung der Benutzungsordnung des Landkreises Lüneburg für die landkreiseigenen schulischen Einrichtungen (Schulräume, Schulsporthallen, Lehrschwimmbecken und Schulsportplätze) bei schulfremder Nutzung. Die Verwaltung wird beauftragt, diese im nächsten Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg zu veröffentlichen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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