26.02.2018 - 21.1 Anfrage von KTA Stefan Bothe ( AfD-Fraktion) vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Mo., 26.02.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Margit Sauerbaum
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ltd KVD Wiese beantwortet die Anfragen wie folgt:
Anfrage zum Kreisausschuss am 05.02.2018 von der AfD-Fraktion vom 22.01.2018
Sachstand im Bereich der Bearbeitung der Hilfen für Minderjährigen unbegleitete Flüchtlinge
- Wie viele unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge sind seit 2014 in den Landkreis Lüneburg gekommen und wurden vom Jugendamt in Obhut genommen?
108 minderjährige Kinder und Jugendliche wurden seit 2014 durch das Jugendamt des Landkreises Lüneburg in Obhut genommen.
- Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge befinden sich aktuell im Landkreis Lüneburg und stehen in Obhut des Jugendamtes?
39 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden aktuell durch das Jugendamt
des Landkreises Lüneburg betreut. 18 ehemals unbegleitete Minderjährige werden als junge Volljährige begleitet.
- Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hatten keine Ausweisdokumente
zur Überprüfung des Alters dabei?
Seit Beginn der Flüchtlingsarbeit hatten ca. 2/3 der Einreisenden oder zugewiesenen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge keine Ausweispapiere dabei. Sie kamen aus Sammelunterkünften direkt oder zugewiesen über das Landesjugendamt von anderen Jugendämtern.
In den vorher zuständigen Jugendämtern wurde bereits eine Altersfeststellung vorgenommen, die seitens des Jugendamtes des Landkreises Lüneburg anerkannt wurde. Dies entspricht den Richtlinien des Landesjugendamtes.
- Bei wie vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wurde die gemachte Altersangabe in Zweifel gezogen?
Bei drei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen haben im Jugendamt des Landkreises Lüneburg Zweifel an der Altersfeststellung bestanden. Diese Zweifel betrafen aber einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren als Unterschied. Diese Jugendlichen gaben an, 17 Jahre alt zu sein. Das Jugendamt hatte sie eher auf 18 bis 19 Jahre geschätzt.
Da die Methoden zur Altersfeststellung (ob Röntgenuntersuchung der Handwurzeln oder DNA-Methode) Streubreiten von zweieinhalb Jahren ausweisen, wäre in diesen Fällen nicht mit substanziellen Ergebnissen zu rechnen gewesen. Daher unterblieb eine medizinische Altersfeststellung. Die betroffenen Personen sind bereits seit längerem volljährig und nun auch ohne Betreuung nach dem SGB VIII.
- Bei wie vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wurde aufgrund von Zweifeln an der Altersangabe eine medizinische Altersfeststellung nach § 42 SGB VIII vorgenommen.
Es wurde keine medizinische Altersfeststellung durch das Jugendamt des Landkreises Lüneburg vorgenommen.
- Bei wie vielen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen wurde durch diese medizinische Altersfeststellung ein anderes Alter als angegeben festgestellt?
Es gab keinen Fall.