24.09.2018 - 11 Förderung der Kindertagespflege (im Stand der 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Mo., 24.09.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Mertz begründet den Antrag wie folgt. Es liege eine überarbeitete Satzung für die Förderung der Kindertagespflege vor. Diese wurde gemeinsam mit der Hansestadt erarbeitet und mit Vertretern des Tageselternvereins abgestimmt. Wichtig sei die Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten ab dem 3. Lebensjahr, sie komme auch in der Kindertagespflege zum Tragen. Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung werden auch bei der Betreuung von Tageseltern freigestellt, wenn diese den Kindergartenbesuch bis zu 8 Stunden ersetzt. Für die Tageseltern gebe es eine Anpassung der Geldleistung von 3,90 € auf 4,10 € pro Kind und Betreuungsstunde. Bei einer höheren Qualifizierung der Tagespflegepersonen mit 560 Unterrichtsstunden werde der Stundensatz auf 4,40 € angehoben. Für Sozialpädagogische Pflege auf 4,70 €. Ab 01.01.2019 erfolgt eine stundengenaue Abrechnung und nicht mehr nach Zeitstufen. Die Satzung trete rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft und damit auch die Beitragsfreiheit für die Kinder ab dem 3. Lebensjahr in der Kindertagespflege. Sie bittet um Zustimmung.
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf für eine Neufassung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23, 24 SGB VIII zu.
In § 9 Absatz 3 muss statt 2,19 € der Betrag 1,95 € und statt 2,71 € der Betrag 2,95 € stehen..
Anlagen zur Vorlage
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