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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

04.03.2019 - 6 Überplanmäßige Aufwendung für eine Rückstellung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Bauschke erklärt, dass alles detailliert vorgestellt worden sei, warum diese Rückstellungen nötig seien. Das vorher schon eingestellte Personalsse gesichert werden und sie denke, dass es gut wäre das Personal für diese Sprach- und Integrationskurse weiter zur Verfügung zu stellen. Ebenso sei es sinnvoll, weitere Überlegungen anzustellen, dass über Kinderbetreuungsmaßnahmen die Kurse belegt werden können, da viele nicht teilnehmen würden, wenn ihre Kinder nicht betreut seien. Das alles sse zu einer Finanzierbarkeit dieser Wege führen. Dafür müssen weiterhin Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Landrat Nahrstedt stellt dar, dass eine Rückstellung von 150 T€ vorgesehen war, dieserde nur zum Tragen kommen, wenn die Stadt sich auch beteilige. Man habe dann mit Ltd. KVD Wiese besprochen, dass dies in der Höhe nicht erforderlich sei, weil sich die Einnahmen erhöht haben. Der Landkreis Lüneburg stelle dies Geld zur Verfügung und die Stadt Lüneburg werde dies sicherlich auch zur Verfügung stellen, wenn es benötigt werde. Aber, ob die Hansestadt dies Geld zur Verfügung stellt, sei Sache des Rates der Stadt.

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Beschluss

Beschluss:

Der überplanmäßigen Aufwendung (Rückstellung) beim Produkt 271-000, Volkshochschule, Pos. 18: Transferaufwendungen in Höhe von 90.000 Euro wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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