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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

04.03.2019 - 11 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 17.02.2019 (E...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

KTA Stoll begründet den Antrag. Die LINKE hätte den Antrag gerne in den Umweltausschuss gegeben, da sie und auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch Redebedarf haben. Er soll abgelehnt werden, weil man angeblich nicht zuständig sei. Aber als Landkreis, sei die untere Naturschutzbehörde zuständig und es gehöre in das Aufgabengebiet und man müsse die Gemeinden einbeziehen, genauso wie die Bürgerinitiativen und Experten. Seine Fraktion bittet den Antrag in den Umweltausschuss zu einer weiteren Beratung zu überweisen.

 

KTA Dubber erklärt, dass die CDU-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen werde. Man sei nicht dafür, dass dieser in den Fachausschuss gehe und sie seien auch dagegen, dass an dieser Stelle darüber fachlich diskutiert werde. Es laufe ein Bauleitplanverfahren der Stadt. Das Verfahren laufe so ab, dass Gutachten erstellt werden, das jederzeit im Stadtrat auch darüber politisch diskutiert werden könne. Die untere Naturschutzbehörde werde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gehört und nne Stellungnahmen abgeben. Am Ende sei es Aufgabe des Stadtrats, dass abzuwägen und evtl. eines Gerichts zu entscheiden, ob diese Entscheidung dann rechtens war.

 

KTA Dr. Boninllt es schwer einen Antrag abzulehnen, bei dem man eine gewisse Affinität bei den Aussagen habe. Die SPD-Fraktion schließe sich aber den Ausführungen von KTA Dubber an. Man sei in diesem Punkt nicht zuständig. Man rede von einer Biotopvernetzung, die genau in diesem Gebiet gemacht werden solle. Man wolle sich das überlegen und insbesondere bei der Frage, wenn es um Neubaugebiete gehe. Er bittet auch die anderen Fraktionen diesen Antrag abzulehnen.

 

KTA Gros sagt, dass er erschüttert sei, dass hier Denkverbote erfolgen, und möglicherweise das Landschaftsschutzgebiet als Instrument der Verhinderung von Bauleitplanung gesehen werde.

Auch in einem Landschaftsschutzgebietsverfahren, für das ja die untere Naturschutzbehörde, sprich der Landkreis originär zuständig ist, haben die Gemeinden natürlich ein Beteiligungsrecht und es spreche nichts dagegen, dass die Gemeinde im Rahmen des Verfahrens ihre Wünsche und Bedenken äere. Er erinnert an 2003/2004, als der Landkreis auf eigenen Wunsch hin, das Landschaftsschutzgebiet verordnet hat. Und im Rahmen dessen auch alle baulichen Wünsche der Gemeinden berücksichtigt hat. Was sich darin geäert habe, dass viele Bereiche, die unter Landschaftsschutz stehen, wieder entlassen worden und damit ungeschützt seien. In dem betreffenden Raum, über den man rede, seien ja durchaus schützenswerte Bereiche, die noch nicht unter Landschaftsschutz gestellt seien. Das Landschaftsbild und die Erholung sowie Klimaschutz, das seien wichtige Aspekte. Wenn man den Landschaftsrahmenplan zur Kenntnis nehmen würde, da würden sie dann auch einige Anhaltspunkte entnehmen können, dass es sehr wohl sinnvoll ist, sich damit zu beschäftigen.

Man muss ja nicht den Abgrenzungen folgen, die DIE LINKE jetzt konkret vorgenommen habe. Er sei auch der Auffassung, dass dies nicht die Aufgabe der Kreistagsabgeordneten seinnne. Er möchte alle bitten, sich diese Beratungsmöglichkeit nicht nehmen zu lassen.

 

KTA Niemeyer erklärt, dass die AfD- Fraktion der Meinung sei, dass die Entscheidung dort getroffen werden soll, wo sie liege, bei der Stadt. Deshalb werde die Fraktion den Antrag ablehnen.

 

 

KTA Plaschka meint, dass es bei dem Antrag und bei der Diskussion gar nicht um Denkverbote, sondern um Zuständigkeiten gehe und man sei nicht zuständig. Die FDP/Die Unabhängigen-Gruppe werde den Antrag ablehnen.

 

KTA Bauschke erklärt, dass es nicht das erste Mal re, das von der Fraktion DIE LINKE das Wort Landschaftsschutzgebiet Westgürtel llt. Fakt sei auch, dass die untere Naturschutzbehörde originär zuständig ist und aus eigener Kraft agieren nne, wenn sie denn wolle. Weil das der Oberbürgermeister dge der Stadt Lüneburg sehr genau weiß, habe er auf der letzten Bürgerversammlung zu dem Thema gesagt, er sei nicht zuständig, sondern der Landkreis Lüneburg. Der Landkreis kann es nach der Gesetzeslage sehr wohl. Es sei auch nicht strittig, dass das Gebiet in vielen Teilen schützenswert sei. Sie bezieht sich auf ihren selbstgestellten Antrag der Landmarken, in dem sie auch das Gebiet näher definiert hat.

Die Kenntnisse aus der Prüfung um die schützenswerten Güter,nnen selbstverständlich mit ihren Gutachten in den nachfolgenden Bauleitplanungen berücksichtigt werden. Man tue der Stadt sogar Gutes, man nehme ihr die Arbeit ab.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Der Antrag wird abgelehnt.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

 

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