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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

04.03.2019 - 16.4 Planfeststellungsverfahren Elbbrücke

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Wortprotokoll

KTA Schulz-Hendel sagt, dass sich der Bund der Steuerzahler ausführlich zum Planfeststellungsverfahren zur Elbbrücke geäert habe.

  1. Will der Landkreis trotz der Bedenken, die ja zur Wirtschaftlichkeit vorliegen, dass Planfeststellungsverfahren einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterziehen?
  2. Wie ist der Sachstand bezüglich der Planung der Elbbrücke mit den besagten Planungsmitteln? Er glaube es seien 700 T€. Ist das immer noch daran gekoppelt, dass der Landkreis Lüneburg quasi dem Land einen Blankoscheck gibt und man müsse dem Land garantieren, dass der Landkreis bauen oder nichtbauen wird. Seine Frage bezieht sich darauf. Was ist, wenn es tatsächlich so kommt und wenn diese Planungskosten nicht kommen? Wäre man dann weiterhin im Planfeststellungsverfahren und müsse diese Mittel dann noch aus Landkreismitteln bestreiten?

 

 

EKR Krumböhmer erklärt, dass er im Kreisausschuss das Schreiben von Herrn Dr. Althusmann an den Bund der Steuerzahler verteilt habe.

Er liest einen Satz aus diesem Schreiben vor: „Ich gehe davon aus, dass der Landkreis Lüneburg, im eigenen Interesse, unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur volkswirtschaftlichen Beurteilung dieses Brückenprojekts durchführen und mit dem Förderantrag vorlegen wird. Die Bewilligungsbehörde selbst wird keine Kosten-Nutzenanalyse veranlassen. Es gehe um die GVFG Mittel also die eine rderung von 75%.

Er werde nun einen Termin mit dem Referatsleiter Herrn Saborowski und Herrn Möller, Leiter des Straßenbauamts, ausmachen, um den Inhalt der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung festzulegen.

 

Die zweite Frage beantwortet er damit, dass Herr Saborowski im Telefonat nochmal gesagt habe, dass Gelder ausbezahlt werden könnten für Maßnahmen, die zielgerichtet auf den Bau der Brücke ausgerichtet seien.

EKR Krumböhmer werde versuchen, dies weiter zu klären. Ansonsten würde man das Gerichtsverfahren wiederaufnehmen müssen.

 

 

KTA Gros fragt, ob man sagen könne, dass die Wirtschaftlichkeitsberechung außer Kraft gesetzt ist oder nicht anzuwenden ist, wenn es um Projekte geht, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden.

 

Er habe erfahren, dass für die Ausschreibung als solche, eine Anwaltskanzlei beauftragt worden sei.

Ihn würde interessieren, ob in den 700 T€ Planungskosten dieser Betrag berücksichtigt ist. Oder ob dieser Betrag dazu kommt.

 

Im Rahmen der SBU Sitzung ging die Frage dahingehend, wie hoch die Kosten seien für die Anwaltsfirma, die für die europaweite Ausschreibung beauftragt worden ist?

 

EKR Krumböhmer sagt, dass ihm nicht genau bekannt sei, was genau inhaltlich diese volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsprüfung sein soll. Er kenne das Instrument der standardisierten Bewertung, sie wird angewendet bei allen Maßnahmen des Bundes, die zum Bundesverkehrswegplan gehören. Und da ist es so, dass der Bund mindestens ein Nutzer-Kosten-Verhältnis von 1,0 verlangt, um mit einer Maßnahme in den vordringlichen Bedarf zu kommen. Dabei gehe es um die Verteilung der Finanzmittel, die ja in der Regel knapp seien. Es werde nicht jede Maßnahme gefördert, sondern es ist so, dass eine Maßnahme die keine 1,0 erreiche, nicht weiterverfolgt werde und auch keine Planungsgelder erhalte.

Dieses Instrument werde vom Land Niedersachsen angewendet, wenn es um Landesstraßen geht. Wenn sie die eigenen Projekte mit Landesstraßen machen, achten sie auch bei der Landesnahverkehrsgesellschaft darauf, dass die mindestens die 1,0 haben. Das gelte aber nicht für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Das sind Bundesmittel, die an die Länder und von den Ländern an die Kommunen verteilt werden. Und da gelte diese1,0 nicht. Er habe es bisher noch nicht gehört, dass man solche Wirtschaftlichkeitsprüfung fordert, erst recht nicht ein Nutzen-Kostenverhältnis von 1,0 oder besser. Aber das werde man ihm demnächst erklären.

 

Der zweite Punkt sei relativ einfach zu beantworten, er habe einen Vertrag mit dem Anwaltsbüro gemacht, mit einem Pauschalhonorar von 6.500 € netto. Und das sei ein Kostenaufwand der beim Landkreis gebucht werde. Die 700T€, die das Land versprochen hat, sei eine Einnahmeposition. Sie sagen man bekommt 700T €, wenn der Landkreis Lüneburg nachweist, dass er Ausgaben hat, die zielgerichtet auf den Bau dieser Brücke ausgerichtet sind.

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

 

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