13.05.2019 - 23.2 BHZP
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Mo., 13.05.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
Wortprotokoll
KTA Bauschke weist darauf hin, dass bereits in der letzten Kreistagssitzung am 04.03.2019 über das Bauverbot zum BHZP diskutiert wurde. Dort sei deutlich gemacht worden, dass noch einige Sicherungsmaßnahmen zum Witterungsschutz nach dem rechtsgültigen Baustopp vom 09.01.2019 verrichtet werden müssen. Mittlerweile habe sich herausgestellt, dass zwischenzeitlich ein komplett neuer Gebäudeteil errichtet worden sei, dass Einrichtungsgegenstände installiert worden seien, dass Oberflächen verkleidet worden seien und weitere Baumaßnahmen getätigt worden seien. Dies sei durch die Bewohner aus dem Umfeld bestätigt worden. Es sei klar, dass die Baumaßnahmen nicht dazu verhelfen dürfen eine Fertigstellung im anhängigen Genehmigungsverfahren zu erzwingen, sodass der Bau weitergeführt werde. Sie fragt daher, ob die Kreisverwaltung zu der damaligen Zeit eine Bestandsaufnahme darüber gemacht habe, was am Bau schon gefertigt worden sei. Zudem fragt sie, wer das kontrolliert und wie es erklärbar sei, dass eine so rege Bautätigkeit offenkundig, um Sachzwänge zu schaffen, weiter möglich sei. Wann sei ein Baustopp ein endgültiger Baustopp.
KRin Vossers antwortet, dass man selbstverständlich zu der damaligen Zeit eine Bestandsaufnahme durchgeführt habe. Der zuständige Mitarbeiter sei damals vor Ort gewesen und habe eine Fotodokumentation erstellt. Man sei laufend im Kontakt mit dem Betreiber und die Baumaßnahme werde laufend überwacht. Das sei eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung der Kreisverwaltung. Der Landkreis habe Verständnis dafür, dass kritische Beobachter dieses Verfahren anders werten. Aber die Wahrnehmung, die in der Bevölkerung bestehe, ersetze nicht die Aufgaben des Landkreises als Fachdienststelle. Sie versichere, dass die Überwachung der Baumaßnahme ordnungsgemäß vom Landkreis durchgeführt werde.