20.06.2005 - 14 Aufnahme von Kommunaldarlehen auf Grund derHaus...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Der
Landrat wird vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde
ermächtigt, Darlehensverträge bis zur Gesamtsumme von 7.606.400 Euro
abzuschließen.
2. Die
Darlehensverträge sind höchstens über eine Laufzeit von 30 Jahren mit dem
Kreditinstitut abzuschließen, das zum Zeitpunkt der notwendigen Darlehensaufnahme
die günstigsten Konditionen offeriert. Das Gleiche gilt auch für evtl.
notwendige Umschuldungen von Altkrediten.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Kreisausschuss und den Kreistag unverzüglich
über den Abschluss der Darlehensverträge zu unterrichten.