18.05.2020 - 30 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 04.05.2020; K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Mo., 18.05.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Lisa Krambeer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Graff erklärt den Hintergrund des KiTa-Gesetzes und weist darauf hin, dass zwar die Eltern von den Gebühren befreit seien,dennoch nicht die Kommunen. Verschiedene Nachbesserungen haben zu keinen Nachbesserungen bei den Trägern führen können. Das Land verstoße gegen das in der Verfasssung verankerte Konnexitätsprinzip. Dies führe zu regelrechten Mehrkosten von mehreren Millionen Euro. Diese werden aufgrund der Corona-Krise noch weiter steigen. Der Landkreis Lüneburg sei klageberechtigt und demzufolge beantrage die Fraktion Die Linke gegen das Land Niedersachsen eine Klage einzureichen.
KTA Schulz-Hendel bestätigt, dass die Regelung der Gebühren und der finanzielle Ausgleich mit den Kommunen bei der übereilten Einführung der Kindergartengebührenfreiheit leider nicht ausreichend bedacht worden sei. Die Ungerechtigkeiten seien dennoch nicht überall gleich verteilt. Es gebe Kommunen mit niedrigen Beiträgen.
KTA Schröder-Ehlers merkt an, dass sie nicht für den Antrag stimmen werde, da man das Thema im Niedersächsischen Landkreistag intensiv mit begleitet habe. Es stelle sich die Frage, wie die Abrechnung erfolgen solle. Die kommunalen Spitzverbände haben ein Angebot einer Spitzabrechnung abgelehnt. Es sollte pauschale Sätze geben. Die pauschalen Sätze beinhalten vorallem im Landkreis Lüneburg starke Defizite. Demzufolge müsse man sich für die Region besonders einsetzen. Der Kultusminister habe angeboten, in Gespräche zu gehen, um eine Lösung für die hier dargestellten Defizite zu finden.
Beschluss
Beschluss:
Der Landkreis Lüneburg klagt gegen das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, welches Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf die kostenfreie Betreuung in Kindertageseinrichtungen im Umfang von bis zu 8 Stunden zusichert. Für den Fall, dass der von den Kommunen beauftragte Fachanwalt zu dem Ergebnis kommt, dass der Landkreis klageberechtigt ist, wird der Landkreis gegen das Land klagen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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185,3 kB
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