16.11.2020 - 23 Antrag der SPD Fraktion vom 29.06.2020; Einführ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Mo., 16.11.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Lisa Krambeer
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
KTA Hoffmann begründet den Antrag und legt noch einmal dar,was für ihn und seine Fraktion die Beweggründe für den Vorschlag zur Einrichtung eines Bürger*innenhaushalts gewesen sind.
KTA Petersen legt noch einmal dar, dass man sich in der letzten Ausschusssitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten intensiv mit der Thematik beschäftigt habe. Seines Erachtens gäbe es sicherlich gute Gründe für die Einrichtung eines Bürger*innenhaushaltes, allerdings sei er der Auffassung, dass auch ohne die Einrichtung dieses Haushaltes immer schon eine ausreichende Transparenz und Beteiligung der Bürger stattfinde, indem man diese auf verschiedensten Ebenen mit einbeziehe. Er sehe es hier als die Aufgabe der Politik und nicht die der Verwaltung, für den Bürger die entsprechenden Verhandlungen zu führen und diese dann auch entsprechend transparent zu machen, zu kommunizieren und auch zu diskutieren. Auch wenn für die Einrichtung keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden sollen, sehe er den zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung in dieser Aufgabe, die an dieser Stelle seiner Meinung nach falsch angesiedelt sei. Daher könne er mit seiner Fraktion nicht zustimmen.
KTA Stoll kritisiert, warum man nicht den Bürger*innenhaushalt für ein Probejahr einrichten könne, wie es in der letzten Ausschusssitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vorgeschlagen worden sei, um zu schauen, wie dieser angenommen werde. Zumal man immer verlange, dass sich die Bürgerinnen und Bürger für Politik interessierten und sich auch entsprechend einbrächten.
KTA Mues führt hierzu aus, dass bereits eine Einführung des Bürger*innenhaushaltes im Landkreis Wittmund gezeigt habe, dass diese Idee nicht gut angenommen worden sei, da es kaum Beteiligungen gegeben habe. Er sei sich unsicher, ob dies das richtige Instrument für eine Bürgerbeteiligung sei. Daher lehne er den Antrag ab.
KTA Gros begründet, dass er den Antrag ablehnen werde, da bisher alle, in anderen Landkreisen unternommenen, Versuche gescheitert seien, diese Idee zu etablieren, um ein gesteigertes Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu wecken. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zu den gezeigten Beteiligungen. Seiner Ansicht nach, gebe es andere Möglichkeiten die Bürgerbeteiligung zu verbessern. Er sehe diese Aufgabe auch eher auf der Ebene der Kommunen, da dort mehr Bürgernähe gegeben sei, als beim Landkreis, der noch eine Instanz weiter entfernt sei. Er rege an einen Kinder- und Jugendkreistag einzurichten, um junge Bürger entsprechend an die Thematik heranzuführen.
KTA Bothe teilt mit, dass seines Erachtens ein Petitionsausschuss die bessere Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sei. Er habe in der Vergangenheit entsprechende Anträge gestellt, die aber abgelehnt worden seien. Es gäbe noch viele andere Möglichkeiten, die Bürgerbeteiligung zu steigern, wie beispielsweise die Einrichtung einer Bürgersprechstunde im Kreistag. Die Einrichtung eines Bürger*innenhaushaltes sei dafür nicht geeignet und daher lehne er den Antrag ab.
KTA Bolmerg ist der Ansicht, dass es nicht nur negative Beispiele gäbe bei denen der Bürger*innenhaushalt erst eingerichtet und dann wieder abgeschafft worden sei, sondern dass es auch Landkreise und Kommunen gäbe bei denen der Bürger*innenhaushalt noch aktiv sei und funktioniere. Daher solle man sich an den Positivbeispielen orientieren und die Einrichtung eines Bürger*innenhaushaltes ausprobieren und testen.
Anlagen zur Vorlage
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