20.02.2006 - 2 Feststellung der Tagesordnung
Grunddaten
Wortprotokoll
KTA Nahrstedt schlägt
vor, den Tagesordnungspunkt 6, Raumbedarf am Schulstandort Oedeme, vorzuziehen
und als TOP 4 zu beraten. So könne den zahlreich anwesenden Zuhörerinnen und
Zuhörern die Gelegenheit gegeben werden, die Wortbeiträge zu diesem Punkt
anzuhören, ohne dass längere Wartezeiten für die Zuhörer entstehen.
Weiterhin teilt er zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass Punkt
1 des Antrages der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.01.2006, bei dem es um den
Schulanbau am Schwalbenberg gehe, durch Kreistagsbeschluss erledigt sei. Punkt
2 des Antrages, bei dem es um den Bau einer Linksabbiegerspur gehe, werde von
der SPD-Fraktion zurückgezogen. Somit stehe nur noch Punkt 3 des Antrages, der
Anbau von 4 AUR am Gymnasium Oedeme, zur Diskussion.
Außerdem zieht die SPD-Kreistagsfraktion den Tagesordnungspunkt
12, Sozialräume im Landkreis Lüneburg zurück, da dieser Antrag bereits im Jugendhilfeausschuss
behandelt werde.
Tagesordnungspunkt 13, Änderung des Vertrages über die
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Agentur für
Arbeit, soll verschoben, also von der heutigen Tagesordnung heruntergenommen
werden. CDU und SPD in der Bundesregierung seien zurzeit dabei, das Hartz IV
Gesetz zu überarbeiten und es könne sein, dass dies auch den vorliegenden
Antrag betreffe.
KTA Kaidas
erläutert, dass die Gruppe zwei Dringlichkeitsanträge zum Kreistag gestellt
habe. Ein Antrag betreffe den Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau. KTA Kaidas
verweist dazu auf einen Artikel in der Schweriner Zeitung: Der viel zu lange
Weg nach Lüneburg Eisgang auf der Elbe ließ den Fluss für 16 Tage wieder zur
Grenze werden. Die Gruppe sei der Auffassung, dass die Mitglieder des
Kreistages ausdrücklich darauf hinweisen sollten, wie notwendig diese Brücke
sei. In dem Pressebericht von Frau Nielsen sei deutlich geschildert worden,
welche Schwierigkeiten mit einer zugefrorenen Elbe verbunden seien, besonders
für den Mittelstand und für die Schüler. Aufgrund verschiedener Äußerungen der
letzten Wochen in den Zeitungen sei es erforderlich, dass der Kreistag ein
deutliches Signal setze. Dass privat betroffene Anlieger nicht mit dem Brückenbau
einverstanden seien, sei nachvollziehbar. Aber auch die SPD-Fraktion habe in
letzter Zeit signalisiert, dass der Bau der Brücke noch einmal überprüft werden
soll. Dies soll zum Anlass genommen werden, diesen Tagesordnungspunkt heute auf
die Tagesordnung zu setzen und damit noch einmal deutlich zu machen, dass die
Brücke möglichst schnell gebaut werde. In den nächsten Wochen werde das
Gerichtsurteil erwartet, so dass dann mit einer Ausschreibung begonnen werden
könne. Den Bürgern des Amtes Neuhaus soll ein deutliches Zeichen gegeben
werden, dass die Brücke tatsächlich gebaut werde.
KTA Staudte
vermisst eine Begründung für die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages und
deshalb lehne die Grüne-Fraktion die Dringlichkeit ab.
KTA Nahrstedt sieht die
Dringlichkeit hier ebenfalls nicht gegeben. Die SPD-Fraktion stehe weiterhin
zum Bau der Brücke und werde die Dringlichkeit deshalb ablehnen. Der Landrat
sei durch die SPD-Fraktion angeschrieben und um umgehende Einberufung des
Wirtschaftsausschusses gebeten worden, wo auch der vorliegende Antrag behandelt
werden könne. Beratungsgegenstand soll der geplante Bau der Elbbrücke Neu
Darchau und die damit zurzeit in der Presse genannten Angebote des Landkreises
an die Gemeinde Neu Darchau bzw. die Verteuerung der Erstellungskosten durch
den gestiegenen Stahlpreis sein. Dies stelle keineswegs den Bau der Brücke in
Frage. Weiter sei in dem Schreiben um Informationen gebeten worden, was seitens
des Landkreises der Gemeinde Neu Darchau angeboten worden sei und welche Kosten
für den Landkreis Lüneburg damit langfristig verbunden seien. Es gehe
beispielsweise um die Übernahme der Beschäftigten der Fähre, eine Beteiligung
am Ausbau des Sportboothafens, kleine Infrastrukturmaßnahmen, Unterhaltung der
abgestuften Landesstraße und den Rückbau des Fähranlegers. Auch die Frage,
welche Angebote bzw. Zugeständnisse seitens des Landkreises an die Gemeinde Neu
Darchau dem CDU-Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt und welche weiteren bisher
nicht genannten Angebote gemacht worden seien, sei in dem Schreiben angeführt
worden. Darüber hinaus werde um Vorstellung der neuen
Wirtschaftlichkeitsprüfung mit genauen Zahlen zu den gestiegenen Stahlpreisen
gebeten. Auch hierdurch werde der Bau der Brücke nicht in Frage gestellt.
Die Beantwortung der genannten Fragen interessiere die
SPD-Fraktion vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung wie folgt zu
den Kosten geäußert habe Es wird unverändert von geschätzten Kosten in Höhe von
25 Mio. ausgegangen. Eine Kostenerhöhung ist der Landesregierung bisher durch
den Träger des Vorhabens nicht benannt worden.
Es reiche aus, eine Resolution in der nächsten Kreistagssitzung
am 03.05.2006 zu verabschieden, dann liege auch bereits das Ergebnis der
Gerichtsverhandlung vor.
KTA Sprinz erinnert,
dass es hier um die Feststellung der Tagesordnung gehe und eine Aussprache lediglich
über die Dringlichkeit des Antrages erfolgen dürfe. Eine inhaltliche Diskussion
sei nicht vorgesehen.
Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages
der Gruppe vom 13.02.2006:
Resolution zum Bau der Elbbrücke bei Neu
Darchau (Vorlage Nr. 2006/030)
Laut § 10 Abs. (2) der Geschäftsordnung
ist für die Aufnahme in die Tagesordnung eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des
Kreistages (= 37 Mitglieder) erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 31 :22
Beschluss:
Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung ist abgelehnt.
KTA Kaidas kommt
nun zu dem zweiten Dringlichkeitsantrag der Gruppe, bei dem es um die
Gebietsreform des Landkreises Lüchow-Dannenberg gehe. Der Innenausschuss des
Niedersächsischen Landtages habe vor kurzem die Anhörung zu der geplanten
Gebietsreform Lüchow-Dannenberg durchgeführt. Der Landkreis Lüneburg habe in
einer der letzten Kreistagssitzungen bereits sein Interesse bekundet,
gegebenenfalls unterstützend tätig zu sein und könne sich vorstellen, Teile des
Landkreises Lüchow-Dannenberg, ggf. auch den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg,
aufzunehmen. Aufgrund dieser Anhörung und aufgrund der unklaren Rechtslage sei
die Gruppe der Auffassung, dass noch einmal deutlich zu erkennen gegeben werden
sollte, dass der Landkreis Lüneburg in dieser Sache gesprächsbereit sei. Es
soll signalisiert werden, dass die Verwaltung den Auftrag habe, mit dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg und ggf. mit dem Innenministerium zu verhandeln,
wie eine Lösung für den Landkreis Lüchow-Dannenberg gefunden werden könne, der
total überschuldet sei.
KTA Nahrstedt macht
deutlich, dass die SPD-Fraktion dem Antrag folgen werde.
Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages
der Gruppe vom 17.02.2006:
Gebietsreform des Landkreises
Lüchow-Dannenberg (Vorlage Nr. 2006/032)
Laut § 10 Abs. (2) der Geschäftsordnung
ist für die Aufnahme in die Tagesordnung eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des
Kreistages (= 37 Mitglieder) erforderlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen
Beschluss:
Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung wurde angenommen, die
Angelegenheit soll als TOP 15 beraten werden.
EKR Dr. Porwol bezieht
sich auf Punkt 9 der Tagesordnung, Neuregelung der Einsammlung und Beförderung
des Abfalls im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2008. Der Kreisausschuss habe in
seiner vorbereitenden Sitzung beschlossen, diesen Punkt von der Tagesordnung
abzusetzen. Dies sei mit einer Klausel in der Geschäftsordnung begründet
worden, dass gefasste Beschlüsse ohne vorliegende Änderung der Sach- und
Rechtslage innerhalb des nächsten halben Jahres nicht wieder auf die
Tagesordnung gesetzt werden dürfen.
KTA Mundt macht deutlich,
dass die SPD-Fraktion zum Kreistag am 19.12.2005 einen Dringlichkeitsantrag
gestellt habe, damit die Abfallwirtschaft nicht europaweit ausgeschrieben
werde, sondern ein In-House-Geschäft stattfinden könne. Die Abfallwirtschaft sollte
rekommunalisiert werden und dann zum Beispiel von der GfA übernommen werden.
Die Dringlichkeit sei abgelehnt worden. EKR Dr. Porwol habe daraufhin mitgeteilt,
dass dies in aller Ruhe im nächsten Kreistag behandelt werden könne. Und der
sei heute. KTA Mundt habe sich darauf vorbereitet, heute darüber zu sprechen,
wie es verantwortet werden könne, dass 51 Müllwerker in dieser Region eventuell
ihre Arbeit verlieren. Im Rahmen der Vorverhandlung zur europaweiten
Ausschreibung zeige sich, dass einige Dinge nicht durchsetzbar seien. Das Land
habe kürzlich einige Gesetze verändert, beispielsweise die Tariftreue der
Partner. In die Ausschreibung könne nicht aufgenommen werden, dass nur
Müllwerker beschäftigt werden, die nach Tarif bezahlt werden. Es müsse in Ruhe
darüber gesprochen werden, ob eine Ausschreibung überhaupt erforderlich und
sinnvoll sei. Es sollte überlegt werden, ob nicht besser alle Anstrengungen
unternommen werden, um den Betriebshof und die Arbeitnehmer im Landkreis
Lüneburg zu halten und beispielsweise auch den Einfluss über die
Schadstoffklasse der Müllfahrzeuge zu halten.
EKR Dr. Porwol greift
das Argument von KTA Mundt hinsichtlich der Arbeitsplätze auf und macht
deutlich, dass es auch bei der Firma Remondis um Arbeitsplätze gehe. Um die
Kriterien für die Ausschreibung festzulegen, habe EKR Dr. Porwol angeboten, eine
Arbeitsgruppe einzurichten. Dieses Angebot sei von KTA Mundt jedoch nicht in
Anspruch genommen worden. Der Kreisausschuss habe in dieser Sache bereits eine
abschließende Entscheidung getroffen. Der Kreistag dürfe dies nicht im
Nachhinein, nach Abschluss des Verfahrens, an sich ziehen.
Für KTA Schurreit ist es nicht
nachvollziehbar, dass ein Kreistag nicht darüber befinden könne, was im
Kreisausschuss beschlossen worden sei. Dieses Thema soll zu Recht heute
diskutiert werden. Es gehe um die Frage, ob in dieser Region für den Bürger
kostengünstig der Müll eingesammelt werden könne. Die Stadt Lüneburg insgesamt
habe ein Kostenniveau, welches nicht mit dem des Landkreises vergleichbar sei.
Es müsse eine gemeinsame Linie gefunden werden und deshalb sollte keine
Ausschreibung stattfinden. Wenn ein In-House-Geschäft kostengünstiger sei und
gleichzeitig den politischen Zugriff sichere, müsse dies so umgesetzt werden.
Es sei über Jahre hinweg in Gemeinsamkeit mitgetragen worden, dass die Politik
Einfluss auf die Preisgestaltung haben sollte. Diese Maßnahme werde in den nächsten
Jahren alle betreffen und sollte vom Kreistag entschieden werden. Diese
Entscheidung könne auch beinhalten, dass die Sicherung der Arbeitsplätze der
Firma Remondis im Vordergrund stehe.
KTA Meißner führt
aus, dass der Antrag der SPD-Fraktion zur letzten Kreistagssitzung vorgelegen
habe. Da EKR Dr. Porwol zugesagt habe, dass dieser Antrag in der nächsten Kreistagssitzung
behandelt werden könne, sei der Antrag für den Tag zurückgezogen worden. Der
Antrag sei also in der letzten Sitzung des Kreistages inhaltlich gar nicht
behandelt worden, so dass die Klausel aus der Geschäftsordnung, dass mindestens
ein halbes Jahr seit der Beschlussfassung vergangen sein müsse, hier gar nicht
zutreffe. Weiterhin sei der Kommentierung zur Niedersächsischen
Landkreisordnung zu entnehmen, dass der Landrat verpflichtet sei, auf Antrag
einen Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Antragsteller
habe das Recht, seinen Antrag zu begründen. Die SPD-Fraktion habe ein Recht
darauf, dass eine Diskussion stattfinde.
Stadt und Landkreis haben gemeinsam die
Gesellschaft für Abfallwirtschaft gegründet. Die Stadt Lüneburg habe
niedersachsenweit mit die günstigsten Müllgebühren. Beim Landkreis gehe die
Gebühr jedoch immer höher. Der Bürger habe einen Anspruch darauf, dass diese
Entscheidung öffentlich auf einer breiten Basis getroffen werde. Eine für den
Bürger so schwerwiegende Entscheidung dürfe nicht unter Ausschluss der
Öffentlichkeit im Kreisausschuss entschieden werden. Ein privater Unternehmer
müsse mit der Müllentsorgung sein Geld verdienen, bei der GfA hingegen soll
lediglich eine schwarze Zahl geschrieben werden.
KTA Schumann-Schilling weist
darauf hin, dass über die Feststellung der Tagesordnung entschieden werden
soll. Eine inhaltliche Diskussion dürfe gar nicht stattfinden.
KTA Nahrstedt unterstreicht
die Wichtigkeit dieser Angelegenheit. Der SPD-Fraktion sei zugesagt worden,
dass heute über diesen Punkt diskutiert werde.
EKR Dr. Porwol sieht
den großen Bedarf, über die Tatsache der abschließenden Entscheidung des
Kreisausschusses zu diskutieren. Vor diesem Hintergrund soll die Angelegenheit
auf der Tagesordnung bleiben.
Die Tagesordnung wird mit folgenden Änderungen einvernehmlich
festgestellt:
- TOP 6 wird vorgezogen und als TOP 4 behandelt
- Hinsichtlich des
Antrages der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.01.2006 zu TOP 4 (Vorlage Nr.
2005/282) erklärt die SPD-Kreistagsfraktion Ziffer 1 als erledigt und Ziffer 2
wird zurückgezogen
- TOP 12 wird zurückgezogen
- TOP 13 wird verschoben
- Die Dringlichkeit des
Antrages der Gruppe für eine Resolution zum Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau
(Vorlage Nr. 2006/030) wird abgelehnt
- Die Dringlichkeit des
Antrages der Gruppe zur Gebietsreform Landkreis Lüchow-Dannenberg wird
festgestellt, der Antrag soll als TOP 15 behandelt werden