Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.02.2006 - 2 Feststellung der Tagesordnung

Reduzieren

Wortprotokoll

KTA Nahrstedt schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 6, Raumbedarf am Schulstandort Oedeme, vorzuziehen und als TOP 4 zu beraten. So könne den zahlreich anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern die Gelegenheit gegeben werden, die Wortbeiträge zu diesem Punkt anzuhören, ohne dass längere Wartezeiten für die Zuhörer entstehen.

 

Weiterhin teilt er zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass Punkt 1 des Antrages der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.01.2006, bei dem es um den Schulanbau am Schwalbenberg gehe, durch Kreistagsbeschluss erledigt sei. Punkt 2 des Antrages, bei dem es um den Bau einer Linksabbiegerspur gehe, werde von der SPD-Fraktion zurückgezogen. Somit stehe nur noch Punkt 3 des Antrages, der Anbau von 4 AUR am Gymnasium Oedeme, zur Diskussion.

 

Außerdem zieht die SPD-Kreistagsfraktion den Tagesordnungspunkt 12, Sozialräume im Landkreis Lüneburg zurück, da dieser Antrag bereits im Jugendhilfeausschuss behandelt werde.

 

Tagesordnungspunkt 13, Änderung des Vertrages über die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Agentur für Arbeit, soll verschoben, also von der heutigen Tagesordnung heruntergenommen werden. CDU und SPD in der Bundesregierung seien zurzeit dabei, das Hartz IV Gesetz zu überarbeiten und es könne sein, dass dies auch den vorliegenden Antrag betreffe.

 

KTA Kaidas erläutert, dass die Gruppe zwei Dringlichkeitsanträge zum Kreistag gestellt habe. Ein Antrag betreffe den Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau. KTA Kaidas verweist dazu auf einen Artikel in der Schweriner Zeitung: „Der viel zu lange Weg nach Lüneburg – Eisgang auf der Elbe ließ den Fluss für 16 Tage wieder zur Grenze werden“. Die Gruppe sei der Auffassung, dass die Mitglieder des Kreistages ausdrücklich darauf hinweisen sollten, wie notwendig diese Brücke sei. In dem Pressebericht von Frau Nielsen sei deutlich geschildert worden, welche Schwierigkeiten mit einer zugefrorenen Elbe verbunden seien, besonders für den Mittelstand und für die Schüler. Aufgrund verschiedener Äußerungen der letzten Wochen in den Zeitungen sei es erforderlich, dass der Kreistag ein deutliches Signal setze. Dass privat betroffene Anlieger nicht mit dem Brückenbau einverstanden seien, sei nachvollziehbar. Aber auch die SPD-Fraktion habe in letzter Zeit signalisiert, dass der Bau der Brücke noch einmal überprüft werden soll. Dies soll zum Anlass genommen werden, diesen Tagesordnungspunkt heute auf die Tagesordnung zu setzen und damit noch einmal deutlich zu machen, dass die Brücke möglichst schnell gebaut werde. In den nächsten Wochen werde das Gerichtsurteil erwartet, so dass dann mit einer Ausschreibung begonnen werden könne. Den Bürgern des Amtes Neuhaus soll ein deutliches Zeichen gegeben werden, dass die Brücke tatsächlich gebaut werde.

 

KTA Staudte vermisst eine Begründung für die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages und deshalb lehne die Grüne-Fraktion die Dringlichkeit ab.

 

KTA Nahrstedt sieht die Dringlichkeit hier ebenfalls nicht gegeben. Die SPD-Fraktion stehe weiterhin zum Bau der Brücke und werde die Dringlichkeit deshalb ablehnen. Der Landrat sei durch die SPD-Fraktion angeschrieben und um umgehende Einberufung des Wirtschaftsausschusses gebeten worden, wo auch der vorliegende Antrag behandelt werden könne. Beratungsgegenstand soll der geplante Bau der Elbbrücke Neu Darchau und die damit zurzeit in der Presse genannten Angebote des Landkreises an die Gemeinde Neu Darchau bzw. die Verteuerung der Erstellungskosten durch den gestiegenen Stahlpreis sein. Dies stelle keineswegs den Bau der Brücke in Frage. Weiter sei in dem Schreiben um Informationen gebeten worden, was seitens des Landkreises der Gemeinde Neu Darchau angeboten worden sei und welche Kosten für den Landkreis Lüneburg damit langfristig verbunden seien. Es gehe beispielsweise um die Übernahme der Beschäftigten der Fähre, eine Beteiligung am Ausbau des Sportboothafens, kleine Infrastrukturmaßnahmen, Unterhaltung der abgestuften Landesstraße und den Rückbau des Fähranlegers. Auch die Frage, welche Angebote bzw. Zugeständnisse seitens des Landkreises an die Gemeinde Neu Darchau dem CDU-Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt und welche weiteren bisher nicht genannten Angebote gemacht worden seien, sei in dem Schreiben angeführt worden. Darüber hinaus werde um Vorstellung der neuen Wirtschaftlichkeitsprüfung mit genauen Zahlen zu den gestiegenen Stahlpreisen gebeten. Auch hierdurch werde der Bau der Brücke nicht in Frage gestellt.

 

Die Beantwortung der genannten Fragen interessiere die SPD-Fraktion vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung wie folgt zu den Kosten geäußert habe „Es wird unverändert von geschätzten Kosten in Höhe von 25 Mio. € ausgegangen. Eine Kostenerhöhung ist der Landesregierung bisher durch den Träger des Vorhabens nicht benannt worden.“

Es reiche aus, eine Resolution in der nächsten Kreistagssitzung am 03.05.2006 zu verabschieden, dann liege auch bereits das Ergebnis der Gerichtsverhandlung vor.

 

KTA Sprinz erinnert, dass es hier um die Feststellung der Tagesordnung gehe und eine Aussprache lediglich über die Dringlichkeit des Antrages erfolgen dürfe. Eine inhaltliche Diskussion sei nicht vorgesehen.

 

 

Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages der Gruppe vom 13.02.2006:

Resolution zum Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau (Vorlage Nr. 2006/030)

Laut § 10 Abs. (2) der Geschäftsordnung ist für die Aufnahme in die Tagesordnung eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Kreistages (= 37 Mitglieder) erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis: 31 :22

Beschluss:

Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung ist abgelehnt.

 

 

 

KTA Kaidas kommt nun zu dem zweiten Dringlichkeitsantrag der Gruppe, bei dem es um die Gebietsreform des Landkreises Lüchow-Dannenberg gehe. Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages habe vor kurzem die Anhörung zu der geplanten Gebietsreform Lüchow-Dannenberg durchgeführt. Der Landkreis Lüneburg habe in einer der letzten Kreistagssitzungen bereits sein Interesse bekundet, gegebenenfalls unterstützend tätig zu sein und könne sich vorstellen, Teile des Landkreises Lüchow-Dannenberg, ggf. auch den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg, aufzunehmen. Aufgrund dieser Anhörung und aufgrund der unklaren Rechtslage sei die Gruppe der Auffassung, dass noch einmal deutlich zu erkennen gegeben werden sollte, dass der Landkreis Lüneburg in dieser Sache gesprächsbereit sei. Es soll signalisiert werden, dass die Verwaltung den Auftrag habe, mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und ggf. mit dem Innenministerium zu verhandeln, wie eine Lösung für den Landkreis Lüchow-Dannenberg gefunden werden könne, der total überschuldet sei.

 

KTA Nahrstedt macht deutlich, dass die SPD-Fraktion dem Antrag folgen werde.

 

 

Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages der Gruppe vom 17.02.2006:

Gebietsreform des Landkreises Lüchow-Dannenberg (Vorlage Nr. 2006/032)

Laut § 10 Abs. (2) der Geschäftsordnung ist für die Aufnahme in die Tagesordnung eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Kreistages (= 37 Mitglieder) erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen

Beschluss:

Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung wurde angenommen, die Angelegenheit soll als TOP 15 beraten werden.

 

 

 

 

EKR Dr. Porwol bezieht sich auf Punkt 9 der Tagesordnung, Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des Abfalls im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2008. Der Kreisausschuss habe in seiner vorbereitenden Sitzung beschlossen, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Dies sei mit einer Klausel in der Geschäftsordnung begründet worden, dass gefasste Beschlüsse ohne vorliegende Änderung der Sach- und Rechtslage innerhalb des nächsten halben Jahres nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen.

 

KTA Mundt macht deutlich, dass die SPD-Fraktion zum Kreistag am 19.12.2005 einen Dringlichkeitsantrag gestellt habe, damit die Abfallwirtschaft nicht europaweit ausgeschrieben werde, sondern ein In-House-Geschäft stattfinden könne. Die Abfallwirtschaft sollte rekommunalisiert werden und dann zum Beispiel von der GfA übernommen werden. Die Dringlichkeit sei abgelehnt worden. EKR Dr. Porwol habe daraufhin mitgeteilt, dass dies in aller Ruhe im nächsten Kreistag behandelt werden könne. Und der sei heute. KTA Mundt habe sich darauf vorbereitet, heute darüber zu sprechen, wie es verantwortet werden könne, dass 51 Müllwerker in dieser Region eventuell ihre Arbeit verlieren. Im Rahmen der Vorverhandlung zur europaweiten Ausschreibung zeige sich, dass einige Dinge nicht durchsetzbar seien. Das Land habe kürzlich einige Gesetze verändert, beispielsweise die Tariftreue der Partner. In die Ausschreibung könne nicht aufgenommen werden, dass nur Müllwerker beschäftigt werden, die nach Tarif bezahlt werden. Es müsse in Ruhe darüber gesprochen werden, ob eine Ausschreibung überhaupt erforderlich und sinnvoll sei. Es sollte überlegt werden, ob nicht besser alle Anstrengungen unternommen werden, um den Betriebshof und die Arbeitnehmer im Landkreis Lüneburg zu halten und beispielsweise auch den Einfluss über die Schadstoffklasse der Müllfahrzeuge zu halten.

 

EKR Dr. Porwol greift das Argument von KTA Mundt hinsichtlich der Arbeitsplätze auf und macht deutlich, dass es auch bei der Firma Remondis um Arbeitsplätze gehe. Um die Kriterien für die Ausschreibung festzulegen, habe EKR Dr. Porwol angeboten, eine Arbeitsgruppe einzurichten. Dieses Angebot sei von KTA Mundt jedoch nicht in Anspruch genommen worden. Der Kreisausschuss habe in dieser Sache bereits eine abschließende Entscheidung getroffen. Der Kreistag dürfe dies nicht im Nachhinein, nach Abschluss des Verfahrens, an sich ziehen.

 

Für KTA Schurreit ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Kreistag nicht darüber befinden könne, was im Kreisausschuss beschlossen worden sei. Dieses Thema soll zu Recht heute diskutiert werden. Es gehe um die Frage, ob in dieser Region für den Bürger kostengünstig der Müll eingesammelt werden könne. Die Stadt Lüneburg insgesamt habe ein Kostenniveau, welches nicht mit dem des Landkreises vergleichbar sei. Es müsse eine gemeinsame Linie gefunden werden und deshalb sollte keine Ausschreibung stattfinden. Wenn ein In-House-Geschäft kostengünstiger sei und gleichzeitig den politischen Zugriff sichere, müsse dies so umgesetzt werden. Es sei über Jahre hinweg in Gemeinsamkeit mitgetragen worden, dass die Politik Einfluss auf die Preisgestaltung haben sollte. Diese Maßnahme werde in den nächsten Jahren alle betreffen und sollte vom Kreistag entschieden werden. Diese Entscheidung könne auch beinhalten, dass die Sicherung der Arbeitsplätze der Firma Remondis im Vordergrund stehe.

 

KTA Meißner führt aus, dass der Antrag der SPD-Fraktion zur letzten Kreistagssitzung vorgelegen habe. Da EKR Dr. Porwol zugesagt habe, dass dieser Antrag in der nächsten Kreistagssitzung behandelt werden könne, sei der Antrag für den Tag zurückgezogen worden. Der Antrag sei also in der letzten Sitzung des Kreistages inhaltlich gar nicht behandelt worden, so dass die Klausel aus der Geschäftsordnung, dass mindestens ein halbes Jahr seit der Beschlussfassung vergangen sein müsse, hier gar nicht zutreffe. Weiterhin sei der Kommentierung zur Niedersächsischen Landkreisordnung zu entnehmen, dass der Landrat verpflichtet sei, auf Antrag einen Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Antragsteller habe das Recht, seinen Antrag zu begründen. Die SPD-Fraktion habe ein Recht darauf, dass eine Diskussion stattfinde.

 

Stadt und Landkreis haben gemeinsam die Gesellschaft für Abfallwirtschaft gegründet. Die Stadt Lüneburg habe niedersachsenweit mit die günstigsten Müllgebühren. Beim Landkreis gehe die Gebühr jedoch immer höher. Der Bürger habe einen Anspruch darauf, dass diese Entscheidung öffentlich auf einer breiten Basis getroffen werde. Eine für den Bürger so schwerwiegende Entscheidung dürfe nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Kreisausschuss entschieden werden. Ein privater Unternehmer müsse mit der Müllentsorgung sein Geld verdienen, bei der GfA hingegen soll lediglich eine schwarze Zahl geschrieben werden.

 

KTA Schumann-Schilling weist darauf hin, dass über die Feststellung der Tagesordnung entschieden werden soll. Eine inhaltliche Diskussion dürfe gar nicht stattfinden.

 

KTA Nahrstedt unterstreicht die Wichtigkeit dieser Angelegenheit. Der SPD-Fraktion sei zugesagt worden, dass heute über diesen Punkt diskutiert werde.

 

EKR Dr. Porwol sieht den großen Bedarf, über die Tatsache der abschließenden Entscheidung des Kreisausschusses zu diskutieren. Vor diesem Hintergrund soll die Angelegenheit auf der Tagesordnung bleiben.

 

 

Die Tagesordnung wird mit folgenden Änderungen einvernehmlich festgestellt:

 

-    TOP 6 wird vorgezogen und als TOP 4 behandelt

-    Hinsichtlich des Antrages der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.01.2006 zu TOP 4 (Vorlage Nr. 2005/282) erklärt die SPD-Kreistagsfraktion Ziffer 1 als erledigt und Ziffer 2 wird zurückgezogen

-    TOP 12 wird zurückgezogen

-    TOP 13 wird verschoben

-    Die Dringlichkeit des Antrages der Gruppe für eine Resolution zum Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau (Vorlage Nr. 2006/030) wird abgelehnt

-    Die Dringlichkeit des Antrages der Gruppe zur Gebietsreform Landkreis Lüchow-Dannenberg wird festgestellt, der Antrag soll als TOP 15 behandelt werden

 

Reduzieren

Beschluss

 

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung