20.02.2006 - 9 Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Mundt will in
dieser Sache noch einmal appellieren. Die Frage eines In-House-Geschäftes sei
gutachterlich geklärt, dies wäre umzusetzen. Wie die Partner operieren werden, müsse
man sehen. KTA Mundt stellt seinen Kreistagskollegen die Frage, ob es bei der
Entscheidung zu einer europaweiten Ausschreibung bereits bekannt gewesen sei,
dass kein Einfluss auf die Tarifstrukturen der Mitarbeiter genommen werden
könne. Weiterhin sei jetzt bekannt geworden, dass kaum Einfluss auf den
Betriebssitz der künftigen Entsorgungsfirma genommen werden könne. Auch sei der
Landkreis nicht in der Lage, die Ausschreibung selbst vorzunehmen, sondern müsse
ein Planungsbüro beauftragen. Diese Punkte stehen mehr oder weniger neu im Raum
und seien es wert, noch einmal darüber nachzudenken. Über die vorhandene
Abfallwirtschaft im Landkreis Lüneburg seien keine negativen Stimmen zu
verzeichnen. Es stelle sich die Frage, weshalb dieser Pfad ohne Zwang verlassen
werden soll. Der Landkreis sei dann der so genannten Müll-Mafia ausgeliefert.
Müll sei ein riesiges Geschäft. Es bestehe jedoch eine Chance, dies zu
vermeiden. Es bleibe noch genügend Zeit bis zum 01.01.2008 und es könne in Ruhe
darüber diskutiert werden. Lediglich hinsichtlich der Kündigungsfrist dränge
die Zeit, die Kündigung könne jedoch unabhängig davon ausgesprochen werden.
Auch KTA Harms ist dafür, dass die
Einsammlung des Abfalls der GfA übertragen wird. Es sei jedoch so, dass der
Landkreis gezwungen sei, eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Andere
Firmen hätten ebenfalls ein Recht darauf, Angebote abzugeben. Und dies gelte
insbesondere für die Firma Remondis, die derzeit mit der Einsammlung des Abfalls
beauftragt sei. Möglicherweise sei die Firma Remondis in der Lage, günstiger zu
sein als die GfA. Bei einem In-House-Geschäft könne nicht bewiesen werden, dass
die GfA der günstigste Anbieter sei. Bei einem Geschäft in dieser Größenordnung
bestehen Bedenken, ob ein In-House-Geschäft haltbar sei. Aus diesem Grund habe
sich der Kreisausschuss für eine europaweite Ausschreibung entschieden. Es gehe
darum beweisen zu können, dass die Firma die den Auftrag bekomme, auch die
günstigste sei. Selbstverständlich solle sich auch die GfA an der europaweiten
Ausschreibung beteiligen. Dies sei bereits im Aufsichtsrat der GfA so
besprochen worden.
Die CDU-Fraktion beantrage Nichtbefassung,
da die Angelegenheit bereits vom Kreisausschuss abschließend entschieden worden
und die 6-Monats-Frist noch nicht abgelaufen sei. Hilfsweise könne über den
Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt werden.
KTA Köne macht
deutlich, dass sich die Grüne-Fraktion bereits seit mehreren Jahren dafür
ausspreche, die Müllabfuhr an die GfA zu vergeben. Dies sei die
wirtschaftlichste Lösung. Das hänge damit zusammen, dass derzeit zwei nach
Stadt und Landkreis getrennte Abfuhrgebiete bestehen. Es sei unwirtschaftlich,
wenn zwei verschiedene Fahrzeuge in dicht beieinander liegenden Straßen
unterschiedlich die Müllabfuhr betreiben. Die Möglichkeit, diese beiden
Abfuhrgebiete zusammenzuführen, bestehe allerdings nur, wenn es einen
einheitlichen Betreiber gebe. Die Möglichkeit bestehe nicht, wenn neu
ausgeschrieben werde und eine andere Firma diese Ausschreibung gewinne.
Es sei bereits vor zwei Jahren gegenüber
der Verwaltung angeregt worden, die Müllabfuhr an die GfA zu übertragen. Die
Verwaltung habe dazu mitgeteilt, dass dies rechtlich nicht haltbar sei.
Mittlerweile habe eine Prüfung jedoch ergeben, dass auch ein In-House-Geschäft
möglich sei. Jetzt werde gesagt, dass notwendige Gespräche mit der Stadt
Lüneburg über einen gemeinsamen Abfuhrbezirk mittel- bis langfristig nicht geführt
werden können und deshalb ausgeschrieben werden soll. KTA Köne kann sich nicht
vorstellen, dass die Gesprächskultur zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg so
schlecht sei.
Die GfA sei eine Tochtergesellschaft von
Stadt und Landkreis Lüneburg und arbeite effizient. Es sei fraglich, wie andere
Firmen günstiger sein können. Dies könne nur sein, wenn diese Anbieter entweder
an der Qualität oder am Personal sparen. Werde der Auftrag an eine Firma
vergeben, die ja profitabel arbeiten müsse, sei das Geld für den Landkreis weg.
Wenn jedoch die GfA damit beauftragt werde, bleiben die Gelder in diesem System
und führen letztlich zu einer Gebührenstabilität im Landkreis.
Auch für KTA Dörbaum ist es
unerklärlich, dass die notwendigen Gespräche mit der Stadt Lüneburg auch
langfristig nicht geführt werden können. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass die
Vereinheitlichung der Abfuhrgebiete von Stadt und Landkreis ein im
Abfallwirtschaftskonzept definiertes Ziel sei. Von Seiten der SPD-Fraktion
bestehe die Bereitschaft für ein Gespräch mit der Stadt, um sich über mögliche
Synergieeffekte zu unterhalten.
Um die rechtliche Zulässigkeit eines
In-House-Geschäftes in dieser Sache zu klären, seien zwei Gutachten vorhanden.
Eines dieser Gutachten sei vom Rechtsanwaltsbüro Sellmann aus Lüneburg erstellt
worden. KTA Dörbaum fragt, ob auch das andere Gutachten vorliege und welchen
Inhalt dies habe.
KTA Wegner macht
deutlich, dass es laut des ihm bekannten Gutachtens möglich sei, ein
In-House-Geschäft durchzuführen. Wenn sich die Verwaltungsleitung für eine
europaweite Ausschreibung ausspreche, müsse er daraus schließen, dass der GfA
nicht zugetraut werde, wirtschaftlicher und günstiger zu sein als andere
Firmen.
LR Fietz führt
aus, dass die Verwaltung nicht widersprochen habe, dass laut des Gutachtens ein
In-House-Geschäft möglich sei. Im Übrigen sei ihm nur ein Gutachten bekannt. Die
Problematik liege darin, dass der Landkreis bei einem In-House-Geschäft nicht
nachweisen könne, dass die GfA der günstigste Anbieter sei. Die Verwaltung
komme dann in erhebliche Begründungsnot.
Die Verwaltung arbeite außerordentlich
konstruktiv mit dem Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg zusammen. LR Fietz
könne sich jedoch nicht vorstellen, dass der Oberbürgermeister momentan bereit
sei, auf eine Mischkalkulation einzugehen. Natürlich sei die Müllabfuhr in der
Stadt günstiger als im Landkreis. Dies liege an der engen Bebauung in einem
städtischen Bereich. In der Fläche seien weitere Strecken zurückzulegen. Sollte
es zu einer vermischten Kalkulation kommen, bedeute dies für die Bürger im
städtischen Bereich eine Gebührenerhöhung.
Die Firma Remondis habe während der
gesamten Zeit gute Arbeit geleistet. Sei es einmal zu Problemen gekommen, so
habe die Firma Remondis sich sofort bemüht, diese zeitnah zu beheben. In dieser
Firma seien etwa 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Mit welchem
Rechte könne diesen Mitarbeitern die Chance genommen werden, ihre Arbeit dort
so fortzusetzen. Es sei nicht richtig, sie auszuschließen.
KTA Meißner weist
noch einmal auf das Risiko hin, dass sich bei einer europaweiten Ausschreibung
möglicherweise Firmen auf den Markt drängen, die mit der Müllabfuhr ein großes
Geschäft machen wollen. Diesen Firmen dürfe überhaupt nicht die Möglichkeit
gegeben werden, über Dumpingpreise den Zuschlag zu bekommen. Außerdem bestehe
dann trotzdem noch die Gefahr, dass eine solche Firma später den Preis anziehe.
Die Verwaltung habe bis heute nicht erklärt, weshalb der fraktionsübergreifende
Konsens, die GfA mit der Müllabfuhr zu beauftragen, nicht mehr greifen soll. Es
sei nachweislich nicht so, dass der Landkreis zu einer europaweiten
Ausschreibung gezwungen sei.
Selbstverständlich könne die Stadt
Lüneburg aufgrund der engeren Bebauung im Stadtgebiet günstigere Gebühren erheben,
als es in den weitläufigen Flächen des Kreises der Fall sei. Eine
Zusammenlegung der Abfuhrgebiete dürfe jedoch nicht dazu führen, dass über Nacht
eine Mischkalkulation eingeführt werde. Es sei jedoch zweifelsfrei so, dass bei
einer Zusammenlegung durch bessere Organisation der Routen Synergieeffekte
erzielt werden können. Diese Synergieeffekte könnten dazu führen, dass sich die
Kreisgebühren senken lassen auf das Niveau der Stadt. Es gebe also keine
Erhöhung der Gebühren für die Stadt, sondern der Landkreis könne sich den
städtischen Gebühren anpassen und es gebe dann einen einheitlichen Tarif. Die
GfA sei im Gegensatz zu Firmen lediglich darauf bedacht, eine schwarze Null zu
schreiben. Privatunternehmer seien verständlicherweise bemüht, Gewinne zu
erzielen. Um dies erreichen zu können, werde häufig Personal abgebaut oder die
Leistungen in ihrer Qualität geschmälert. Da es keinen zwingenden Grund gebe,
eine Ausschreibung durchzuführen und keine Not bestehe, sofort zu handeln,
sollte die Angelegenheit zurückgestellt werden. Vielleicht könne es zu einer
Entscheidung kommen, die für alle Bürger in Stadt und Landkreis die günstigste Variante
sei.
KTA Mundt hebt
hervor, dass hier im Konsens entschieden werden und nicht etwas nur durchgeboxt
werden soll. Damit würde die bisherige Müllpolitik verlassen. Da die Zeit nicht
dränge, könne die Angelegenheit zu gegebener Zeit noch einmal im Kreisausschuss
beraten werden. Letztlich sei es egal, von welchem Gremium dies formal entschieden
werde. KTA Mundt bittet, alle bisher ausgesprochenen Argumente noch einmal zu
prüfen. Die Mitarbeiter der Firma Remondis sollen nicht rausgeworfen werden, es
gebe auch hierfür eine vernünftige Lösung. Wenn die GfA im Falle einer
Beauftragung Mitarbeiter benötige, sei klar wo qualifizierte und erfahrene
Mitarbeiter vorhanden seien. Mit der europaweiten Ausschreibung werde eine Tür
zu gemacht, wodurch viel politischer Einfluss verloren gehe. Es soll nicht
profitabel gearbeitet werden, sondern sinnvoll ökologisch und
sozialverträglich.
EKR Dr. Porwol weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Abgeordneten des Lüneburger
Kreistages auch für eine Einigung des europäischen Marktes ausgesprochen haben
und diese vorantreiben wollen. Es sei fraglich, wie dann eine europaweite
Ausschreibung nach den entsprechenden europaweiten Vergaberichtlinien
kritisiert werden könne. Die Verwaltung habe angeboten, konkrete Gespräche über
die Formulierung der Kriterien in der Ausschreibung zu führen, bei denen es
unter anderem auch darum gehe, wo der Firmensitz sein müsse und dass bestimmte
Anforderungen an das Personal gestellte werden. Dies sei von den Abgeordneten
jedoch abgelehnt worden.
Auch EKR Dr. Porwol würde es gerne sehen,
wenn die Einsammlung und Beförderung des Abfalls durch die GfA erfolgen würde
und eine gemeinsame Preisgestaltung mit der Stadt Lüneburg stattfinde. Dies sei
im letzten Jahr auch bereits im Umweltausschuss der Stadt Lüneburg thematisiert
worden. Die entsprechende Sitzungsvorlage von der Stadt sei jedoch dahingehend
formuliert worden, dass die Stadt Lüneburg keinen Handlungsbedarf sehe und
nicht bereit sei, möglicherweise das Einsammeln und Befördern des Abfalls im Kreisgebiet
zu subventionieren. Dieser Beschlussvorschlag sei mit breiter Mehrheit
angenommen worden. Wenn es zu einer gemeinsamen Einsammlung und Beförderung des
Abfalls kommen sollte, heiße dies für die Stadt, sich von ihrer Zuständigkeit
des Einsammelns und Beförderns zu trennen und diese Aufgabe an den Landkreis
zurückzuführen. Nur dann sei dies möglich.
KTA Nahrstedt nimmt
Bezug auf die vorliegende Sitzungsvorlage, wonach der Landkreis
gebührenrechtlich als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger gegenüber dem
Gebührenzahler verpflichtet sei, die wirtschaftlichste Variante zu wählen. Die
SPD-Fraktion wolle die Einsammlung und Beförderung des Abfalls in öffentlich
rechtlicher Trägerschaft belassen und die GfA stärken. Komme es zu einer
Ausschreibung, könne eine Firma aus Europa durch Dumpingpreise den Zuschlag
erhalten. Es handele sich um privat gewerblich tätige Firmen, die nicht an
öffentlich rechtliche Vereinbarungen gebunden seien, das wirtschaftlichste zu
machen. Solche Firmen bieten anfangs mit Dumpingpreisen, um den Zuschlag zu
erhalten. Ein Jahr später lege diese Firma möglicherweise einen privat
gewerblichen Entsorgungspreis vor, den die Gebührenzahler im Landkreis Lüneburg
bezahlen müssen. Dies sei die Gefahr, die die SPD-Fraktion ausschließen wolle.
Der nächste Umweltausschuss sollte sich
noch einmal mit der Angelegenheit befassen, da noch viel Unwissenheit herrsche.
Wenn nach dieser Beratung die Mehrheit noch immer für eine europaweite
Ausschreibung sei, könne die Entscheidung herbeigeführt werden.
KTA Perschel weist
auf die bestehende Problematik hin, dass ab einer bestimmten Summe
ausgeschrieben werden muss. Dies sei auch in anderen Bereichen so. Die
Leistungsbeschreibung könne jedoch so formuliert werden, dass die Firmen
bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Auch die CDU-Fraktion sehe es lieber, wenn
die Auftragsvergabe in dieser Region stattfinde. Es sei jedoch eine rechtliche
Frage, wie hier verfahren werde. Es müsse nachgewiesen werden können, dass
mehrere Anbieter überprüft worden seien und der wirtschaftlichste Anbieter den
Auftrag erhalten habe.
KTA Kaidas stimmt
einer Beratung im Fachausschuss zu. Er bittet, dass die von der SPD-Fraktion
angezweifelten Punkte klar dargestellt werden.
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