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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.02.2006 - 9 Neuregelung der Einsammlung und Beförderung des...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Mundt will in dieser Sache noch einmal appellieren. Die Frage eines In-House-Geschäftes sei gutachterlich geklärt, dies wäre umzusetzen. Wie die Partner operieren werden, müsse man sehen. KTA Mundt stellt seinen Kreistagskollegen die Frage, ob es bei der Entscheidung zu einer europaweiten Ausschreibung bereits bekannt gewesen sei, dass kein Einfluss auf die Tarifstrukturen der Mitarbeiter genommen werden könne. Weiterhin sei jetzt bekannt geworden, dass kaum Einfluss auf den Betriebssitz der künftigen Entsorgungsfirma genommen werden könne. Auch sei der Landkreis nicht in der Lage, die Ausschreibung selbst vorzunehmen, sondern müsse ein Planungsbüro beauftragen. Diese Punkte stehen mehr oder weniger neu im Raum und seien es wert, noch einmal darüber nachzudenken. Über die vorhandene Abfallwirtschaft im Landkreis Lüneburg seien keine negativen Stimmen zu verzeichnen. Es stelle sich die Frage, weshalb dieser Pfad ohne Zwang verlassen werden soll. Der Landkreis sei dann der so genannten Müll-Mafia ausgeliefert. Müll sei ein riesiges Geschäft. Es bestehe jedoch eine Chance, dies zu vermeiden. Es bleibe noch genügend Zeit bis zum 01.01.2008 und es könne in Ruhe darüber diskutiert werden. Lediglich hinsichtlich der Kündigungsfrist dränge die Zeit, die Kündigung könne jedoch unabhängig davon ausgesprochen werden.

 

Auch KTA Harms ist dafür, dass die Einsammlung des Abfalls der GfA übertragen wird. Es sei jedoch so, dass der Landkreis gezwungen sei, eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Andere Firmen hätten ebenfalls ein Recht darauf, Angebote abzugeben. Und dies gelte insbesondere für die Firma Remondis, die derzeit mit der Einsammlung des Abfalls beauftragt sei. Möglicherweise sei die Firma Remondis in der Lage, günstiger zu sein als die GfA. Bei einem In-House-Geschäft könne nicht bewiesen werden, dass die GfA der günstigste Anbieter sei. Bei einem Geschäft in dieser Größenordnung bestehen Bedenken, ob ein In-House-Geschäft haltbar sei. Aus diesem Grund habe sich der Kreisausschuss für eine europaweite Ausschreibung entschieden. Es gehe darum beweisen zu können, dass die Firma die den Auftrag bekomme, auch die günstigste sei. Selbstverständlich solle sich auch die GfA an der europaweiten Ausschreibung beteiligen. Dies sei bereits im Aufsichtsrat der GfA so besprochen worden.

 

Die CDU-Fraktion beantrage Nichtbefassung, da die Angelegenheit bereits vom Kreisausschuss abschließend entschieden worden und die 6-Monats-Frist noch nicht abgelaufen sei. Hilfsweise könne über den Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt werden.

 

KTA Köne macht deutlich, dass sich die Grüne-Fraktion bereits seit mehreren Jahren dafür ausspreche, die Müllabfuhr an die GfA zu vergeben. Dies sei die wirtschaftlichste Lösung. Das hänge damit zusammen, dass derzeit zwei nach Stadt und Landkreis getrennte Abfuhrgebiete bestehen. Es sei unwirtschaftlich, wenn zwei verschiedene Fahrzeuge in dicht beieinander liegenden Straßen unterschiedlich die Müllabfuhr betreiben. Die Möglichkeit, diese beiden Abfuhrgebiete zusammenzuführen, bestehe allerdings nur, wenn es einen einheitlichen Betreiber gebe. Die Möglichkeit bestehe nicht, wenn neu ausgeschrieben werde und eine andere Firma diese Ausschreibung gewinne.

 

Es sei bereits vor zwei Jahren gegenüber der Verwaltung angeregt worden, die Müllabfuhr an die GfA zu übertragen. Die Verwaltung habe dazu mitgeteilt, dass dies rechtlich nicht haltbar sei. Mittlerweile habe eine Prüfung jedoch ergeben, dass auch ein In-House-Geschäft möglich sei. Jetzt werde gesagt, dass notwendige Gespräche mit der Stadt Lüneburg über einen gemeinsamen Abfuhrbezirk mittel- bis langfristig nicht geführt werden können und deshalb ausgeschrieben werden soll. KTA Köne kann sich nicht vorstellen, dass die Gesprächskultur zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg so schlecht sei.

 

Die GfA sei eine Tochtergesellschaft von Stadt und Landkreis Lüneburg und arbeite effizient. Es sei fraglich, wie andere Firmen günstiger sein können. Dies könne nur sein, wenn diese Anbieter entweder an der Qualität oder am Personal sparen. Werde der Auftrag an eine Firma vergeben, die ja profitabel arbeiten müsse, sei das Geld für den Landkreis weg. Wenn jedoch die GfA damit beauftragt werde, bleiben die Gelder in diesem System und führen letztlich zu einer Gebührenstabilität im Landkreis.

 

Auch für KTA Dörbaum ist es unerklärlich, dass die notwendigen Gespräche mit der Stadt Lüneburg auch langfristig nicht geführt werden können. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass die Vereinheitlichung der Abfuhrgebiete von Stadt und Landkreis ein im Abfallwirtschaftskonzept definiertes Ziel sei. Von Seiten der SPD-Fraktion bestehe die Bereitschaft für ein Gespräch mit der Stadt, um sich über mögliche Synergieeffekte zu unterhalten.

 

Um die rechtliche Zulässigkeit eines In-House-Geschäftes in dieser Sache zu klären, seien zwei Gutachten vorhanden. Eines dieser Gutachten sei vom Rechtsanwaltsbüro Sellmann aus Lüneburg erstellt worden. KTA Dörbaum fragt, ob auch das andere Gutachten vorliege und welchen Inhalt dies habe.

 

KTA Wegner macht deutlich, dass es laut des ihm bekannten Gutachtens möglich sei, ein In-House-Geschäft durchzuführen. Wenn sich die Verwaltungsleitung für eine europaweite Ausschreibung ausspreche, müsse er daraus schließen, dass der GfA nicht zugetraut werde, wirtschaftlicher und günstiger zu sein als andere Firmen.

 

LR Fietz führt aus, dass die Verwaltung nicht widersprochen habe, dass laut des Gutachtens ein In-House-Geschäft möglich sei. Im Übrigen sei ihm nur ein Gutachten bekannt. Die Problematik liege darin, dass der Landkreis bei einem In-House-Geschäft nicht nachweisen könne, dass die GfA der günstigste Anbieter sei. Die Verwaltung komme dann in erhebliche Begründungsnot.

 

Die Verwaltung arbeite außerordentlich konstruktiv mit dem Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg zusammen. LR Fietz könne sich jedoch nicht vorstellen, dass der Oberbürgermeister momentan bereit sei, auf eine Mischkalkulation einzugehen. Natürlich sei die Müllabfuhr in der Stadt günstiger als im Landkreis. Dies liege an der engen Bebauung in einem städtischen Bereich. In der Fläche seien weitere Strecken zurückzulegen. Sollte es zu einer vermischten Kalkulation kommen, bedeute dies für die Bürger im städtischen Bereich eine Gebührenerhöhung.

 

Die Firma Remondis habe während der gesamten Zeit gute Arbeit geleistet. Sei es einmal zu Problemen gekommen, so habe die Firma Remondis sich sofort bemüht, diese zeitnah zu beheben. In dieser Firma seien etwa 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Mit welchem Rechte könne diesen Mitarbeitern die Chance genommen werden, ihre Arbeit dort so fortzusetzen. Es sei nicht richtig, sie auszuschließen.

 

KTA Meißner weist noch einmal auf das Risiko hin, dass sich bei einer europaweiten Ausschreibung möglicherweise Firmen auf den Markt drängen, die mit der Müllabfuhr ein großes Geschäft machen wollen. Diesen Firmen dürfe überhaupt nicht die Möglichkeit gegeben werden, über Dumpingpreise den Zuschlag zu bekommen. Außerdem bestehe dann trotzdem noch die Gefahr, dass eine solche Firma später den Preis anziehe. Die Verwaltung habe bis heute nicht erklärt, weshalb der fraktionsübergreifende Konsens, die GfA mit der Müllabfuhr zu beauftragen, nicht mehr greifen soll. Es sei nachweislich nicht so, dass der Landkreis zu einer europaweiten Ausschreibung gezwungen sei.

 

Selbstverständlich könne die Stadt Lüneburg aufgrund der engeren Bebauung im Stadtgebiet günstigere Gebühren erheben, als es in den weitläufigen Flächen des Kreises der Fall sei. Eine Zusammenlegung der Abfuhrgebiete dürfe jedoch nicht dazu führen, dass über Nacht eine Mischkalkulation eingeführt werde. Es sei jedoch zweifelsfrei so, dass bei einer Zusammenlegung durch bessere Organisation der Routen Synergieeffekte erzielt werden können. Diese Synergieeffekte könnten dazu führen, dass sich die Kreisgebühren senken lassen auf das Niveau der Stadt. Es gebe also keine Erhöhung der Gebühren für die Stadt, sondern der Landkreis könne sich den städtischen Gebühren anpassen und es gebe dann einen einheitlichen Tarif. Die GfA sei im Gegensatz zu Firmen lediglich darauf bedacht, eine schwarze Null zu schreiben. Privatunternehmer seien verständlicherweise bemüht, Gewinne zu erzielen. Um dies erreichen zu können, werde häufig Personal abgebaut oder die Leistungen in ihrer Qualität geschmälert. Da es keinen zwingenden Grund gebe, eine Ausschreibung durchzuführen und keine Not bestehe, sofort zu handeln, sollte die Angelegenheit zurückgestellt werden. Vielleicht könne es zu einer Entscheidung kommen, die für alle Bürger in Stadt und Landkreis die günstigste Variante sei.

 

KTA Mundt hebt hervor, dass hier im Konsens entschieden werden und nicht etwas nur durchgeboxt werden soll. Damit würde die bisherige Müllpolitik verlassen. Da die Zeit nicht dränge, könne die Angelegenheit zu gegebener Zeit noch einmal im Kreisausschuss beraten werden. Letztlich sei es egal, von welchem Gremium dies formal entschieden werde. KTA Mundt bittet, alle bisher ausgesprochenen Argumente noch einmal zu prüfen. Die Mitarbeiter der Firma Remondis sollen nicht rausgeworfen werden, es gebe auch hierfür eine vernünftige Lösung. Wenn die GfA im Falle einer Beauftragung Mitarbeiter benötige, sei klar wo qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter vorhanden seien. Mit der europaweiten Ausschreibung werde eine Tür zu gemacht, wodurch viel politischer Einfluss verloren gehe. Es soll nicht profitabel gearbeitet werden, sondern sinnvoll ökologisch und sozialverträglich.

 

EKR Dr. Porwol weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Abgeordneten des Lüneburger Kreistages auch für eine Einigung des europäischen Marktes ausgesprochen haben und diese vorantreiben wollen. Es sei fraglich, wie dann eine europaweite Ausschreibung nach den entsprechenden europaweiten Vergaberichtlinien kritisiert werden könne. Die Verwaltung habe angeboten, konkrete Gespräche über die Formulierung der Kriterien in der Ausschreibung zu führen, bei denen es unter anderem auch darum gehe, wo der Firmensitz sein müsse und dass bestimmte Anforderungen an das Personal gestellte werden. Dies sei von den Abgeordneten jedoch abgelehnt worden.

 

Auch EKR Dr. Porwol würde es gerne sehen, wenn die Einsammlung und Beförderung des Abfalls durch die GfA erfolgen würde und eine gemeinsame Preisgestaltung mit der Stadt Lüneburg stattfinde. Dies sei im letzten Jahr auch bereits im Umweltausschuss der Stadt Lüneburg thematisiert worden. Die entsprechende Sitzungsvorlage von der Stadt sei jedoch dahingehend formuliert worden, dass die Stadt Lüneburg keinen Handlungsbedarf sehe und nicht bereit sei, möglicherweise das Einsammeln und Befördern des Abfalls im Kreisgebiet zu subventionieren. Dieser Beschlussvorschlag sei mit breiter Mehrheit angenommen worden. Wenn es zu einer gemeinsamen Einsammlung und Beförderung des Abfalls kommen sollte, heiße dies für die Stadt, sich von ihrer Zuständigkeit des Einsammelns und Beförderns zu trennen und diese Aufgabe an den Landkreis zurückzuführen. Nur dann sei dies möglich.

 

KTA Nahrstedt nimmt Bezug auf die vorliegende Sitzungsvorlage, wonach der Landkreis gebührenrechtlich als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger gegenüber dem Gebührenzahler verpflichtet sei, die wirtschaftlichste Variante zu wählen. Die SPD-Fraktion wolle die Einsammlung und Beförderung des Abfalls in öffentlich rechtlicher Trägerschaft belassen und die GfA stärken. Komme es zu einer Ausschreibung, könne eine Firma aus Europa durch Dumpingpreise den Zuschlag erhalten. Es handele sich um privat gewerblich tätige Firmen, die nicht an öffentlich rechtliche Vereinbarungen gebunden seien, das wirtschaftlichste zu machen. Solche Firmen bieten anfangs mit Dumpingpreisen, um den Zuschlag zu erhalten. Ein Jahr später lege diese Firma möglicherweise einen privat gewerblichen Entsorgungspreis vor, den die Gebührenzahler im Landkreis Lüneburg bezahlen müssen. Dies sei die Gefahr, die die SPD-Fraktion ausschließen wolle.

 

Der nächste Umweltausschuss sollte sich noch einmal mit der Angelegenheit befassen, da noch viel Unwissenheit herrsche. Wenn nach dieser Beratung die Mehrheit noch immer für eine europaweite Ausschreibung sei, könne die Entscheidung herbeigeführt werden.

 

KTA Perschel weist auf die bestehende Problematik hin, dass ab einer bestimmten Summe ausgeschrieben werden muss. Dies sei auch in anderen Bereichen so. Die Leistungsbeschreibung könne jedoch so formuliert werden, dass die Firmen bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Auch die CDU-Fraktion sehe es lieber, wenn die Auftragsvergabe in dieser Region stattfinde. Es sei jedoch eine rechtliche Frage, wie hier verfahren werde. Es müsse nachgewiesen werden können, dass mehrere Anbieter überprüft worden seien und der wirtschaftlichste Anbieter den Auftrag erhalten habe.

 

KTA Kaidas stimmt einer Beratung im Fachausschuss zu. Er bittet, dass die von der SPD-Fraktion angezweifelten Punkte klar dargestellt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Angelegenheit wird an den Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz überwiesen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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