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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.02.2006 - 10 Einteilung des Landkreises Lüneburg in Wahlbere...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Kaidas erläutert, dass die Argumente zu diesem Punkt bereits eingehend diskutiert worden seien und spricht sich für eine Einteilung des Kreisgebietes in 7 Wahlbereiche aus.

 

KTA Dörbaum bleibt bei seiner Auffassung, dass das Kreisgebiet wie auch in der Vergangenheit in 9 Wahlbereiche eingeteilt werden sollte. Diese Einteilung gelte bereits seit 1974 und sollte Bestand behalten. Dies schaffe Identität des zu Wählenden und auch des Wählers. Bei einer Neueinteilung der Wahlbereiche müsse im Bereich der Stadt eine Reduzierung von 4 auf 3 Wahlbereiche erfolgen. Dazu soll ein Bereich herausgelöst und dem Kreideberg und dem Bereich Kaltenmoor zugeordnet werden. Es werde ein willkürlicher Schnitt vollzogen, den KTA Dörbaum nicht nachvollziehen könne. In diesem Bereich bestehe nicht die Problematik, es sei keine Abweichung von über 25 % vorhanden. Die Änderung müsse dort vollzogen werden, wo auch die Probleme vorhanden seien. Am 02.02.2006 habe der Rat der Stadt Lüneburg fraktionsübergreifend eine Resolution verabschiedet, die Zuschnitte der Wahlbereiche in der Stadt nicht zu verändern. Durch den seit Jahren identischen Zuschnitt der Wahlbereiche sollen die räumlichen Zusammenhänge für die Stadtratswahl gesichert und die Kontinuität der Wahlbereichseinteilung bewahrt werden.

 

Ein halbes Jahr vor der Wahl sollte nichts mehr verändert werden. Die Personen seien teilweise bereits ausgewählt worden. Es handele sich auch um Personen, die über Jahre hinweg in diesen Bereichen kandidieren. Auch ihn selbst und den Kreistagskollegen Dr. Gerhard Scharf würde dies betreffen. KTA Dörbaum appelliert, dass die Entscheidung über die Neueinteilung der Wahlbereiche noch einmal überdacht werde.

 

KTA Dr. Scharf sieht sich in einem Konflikt durch unterschiedliche Auffassungen der CDU im Rat und des Kreistages. Er persönlich vertrete die Meinung der Stadt Lüneburg. Dort sei fast einvernehmlich beschlossen worden, die Einteilung der Wahlbereiche in der Stadt Lüneburg in 4 Wahlbereiche zu belassen. Die Problematik liege im Bereich 7, Adendorf / Scharnebeck. Dort werde die Toleranzgrenze um 2,25 % überschritten. Nach den KTA Dr. Scharf vorliegenden Aussagen des Staatsgerichtshofes Bückeburg befinde sich diese geringfügige Überschreitung jedoch noch in der Toleranzgrenze und sei akzeptabel.

 

Bei einer Einteilung im Bereich der Stadt Lüneburg in 3 Wahlbereiche entstünde im Bereich 2 der Stadt eine sehr unglückliche Situation. Für die Stadtratswahl bestünde ein anderer Bezirk als für die Kreistagswahl, was sehr unbefriedigend sei. Die Zuschneidung der Wahlbereiche sei mehr als ein Zahlenspiel und stehe für direkte Bindung und Verbindung zwischen Mandatsträger und Wähler. Er, KTA Dr. Scharf, werde sich heute der Stimme enthalten.

 

KTA Danzenbächer fragt die Verwaltung, ob die Beanstandung durch das Innenministerium tatsächlich erfolgt ist. Nicht nachvollziehbar sei für ihn mit Blick auf die Wahlbereiche 3 der Stadt und 4 im Landkreis weder die Plausibilität der Abweichung im konkreten Fall, noch die 25%-Regelung im Allgemeinen. Die Stellungnahme des Innenministeriums enthalte überhaupt keine klare Aussage hierzu, sei butterweich. Er persönlich hätte überhaupt kein Problem damit gehabt, sich seinerzeit auf die anderen Wahlbereiche zu verständigen, sich aber zeitnah zur Kandidatenaufstellung und kurz vor der Wahl damit auseinanderzusetzen, sei falsch.

 

EKR Dr. Porwol erklärt, dass das Innenministerium in seinem Bescheid unmissverständlich klar gemacht habe, dass die Einteilung des Landkreises Lüneburg in 9 Wahlbereiche rechtswidrig sei und der Innenminister beabsichtige, dies zu beanstanden. Gemäß Verwaltungsverfahrensrecht sei es so, dass zunächst die Gelegenheit einer Anhörung gegeben werde und dem Kreistag die Möglichkeit gegeben werde, seine Entscheidung noch einmal zu überdenken und aus eigener Kraft zu ändern. Vor dieser Entscheidung stehe der Kreistag heute. Im Übrigen bedeute eine Beanstandung nicht, dass der Innenminister sich selbst an die Stelle des Kreistages setze und eine eigene Entscheidung treffe. Er teilt lediglich mit, dass die Entscheidung rechtswidrig sei und neu getroffen werden soll. Hinzu komme der zeitliche Aspekt, da die Parteien bereits ihre Kandidaten aufstellen.

 

KTA Staudte führt aus, dass das Innenministerium die Rechtsauffassung habe, die die Grüne-Fraktion von Anfang an vertreten habe. Eine Einteilung in 9 Wahlbereiche sei unzulässig, da es eine Differenz vom kleinsten bis zum größten Wahlkreis von über 44 % gebe. Dies sei die Größe, die berücksichtigt werden müsse und nicht die Abweichung vom Durchschnitt. Bei einer Einteilung in 7 Wahlbereiche, die mehrheitsfähig sei, betrage die Abweichung vom kleinsten bis zum größten Wahlkreis 29,4 %, was akzeptabel sei. Damit befinde sich der Kreistag auf sicherem Boden und es bestehe nicht die Gefahr der Anfechtung der Wahl. Selbst wenn das Innenministerium nicht auf eine Neuentscheidung gedrängt hätte, sollte das Risiko einer Anfechtung der Wahl nicht eingegangen werden.

 

KTA Perschel bittet um Zustimmung für eine Einteilung in 7 Wahlkreise. Die Personenwahlen seien im Bereich der Stadt deutlich geringer als die Listenwahl. In der Stadt befinde man sich ohnehin auf engem Raum, er sehe hier keine Probleme.

 

KTA Meißner macht deutlich, dass im Gesetz nichts anderes stehe, als dass die Wahlbezirke in Wahlbereiche eingeteilt werden sollen. Laut Kommentierung von Kegler sollen die Wahlbereiche in der Größe nicht mehr als 25 von 100 nach oben oder unten abweichen. KTA Dörbaum habe zu Recht darauf hingewiesen, dass dies in der Stadt eingehalten werde. Es gebe also keinen Grund, die Bezirke im Bereich der Stadt zu ändern. Das Problem liege in Adendorf, Scharnebeck und Bardowick, also im Wahlbereich 7. In der Kommentierung von Kegler werde auf ein OVG Urteil von Münster verwiesen. Dort sei es darum gegangen, dass die Grenze bei 33,3 % gelegen habe. Diese Zahlen werden also willkürlich gegriffen. Dort sei festgestellt worden, dass eine Überziehung im Einzelfall möglich sei und überprüft werden müsse. Die hier angegebenen 25 % seien nur von relativer Bedeutung. In dem Urteil werde in der Tat darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, diese Dinge einzuhalten. Bei einem Zielkonflikt zwischen der Einhaltung der Sollgrenzen unter Berücksichtigung kommunaler Gebietsgrenzen habe die Einhaltung der Sollgrenzen grundsätzlich Vorrang vor der Wahrung räumlicher Zusammenhänge unter Einhaltung von Gebietsgrenzen. Wenn dies so sei und konsequent auf die 25 % beharrt werde, könne in dem Wahlbezirk 7 in der Tat eine Gebietsgrenze durchschnitten werden. Es müsse dann aber auch dort korrigiert werden und nicht im Bereich der Stadt Lüneburg. Es könne niemand verstehen, weshalb jetzt im Bereich der Stadt experimentiert werde, denn dies sei nicht zwingend erforderlich.

 

Weiterhin werde in der Kommentierung davor gewarnt, dass eine frühzeitige Abgrenzung der Wahlbezirke erfolge. Es sollte in jedem Fall abgewartet werden, was das Landesamt für Statistik am Stichtag bekannt gebe.

 

KTA Nahrstedt nimmt Bezug auf das Wahlgesetz, wonach gewisse Abweichungen vom Gesetz zulässig seien. Was in der Diskussion völlig vergessen worden sei, sei der Aspekt der Kontinuität der Wahlbereiche. Wenn der Beschluss so durchgelaufen wäre, wäre die Kontinuität der Wahlbereiche vorrangig gewesen. Dieses Verfahren wäre gerichtsrelevant und fest gewesen.

 

Bei einer Neueinteilung der Wahlbereiche sei es besonders für die Personen schwierig, die erstmals kandidieren. Diesen Leuten werden sämtliche Chancen genommen, einen Bekanntheitsgrad zu erlangen. Außerdem sei es bei 7 Wahlkreisen nicht mehr möglich, alle Gemeinden und Orte abzusichern.

 

EKR Dr. Porwol kommt zurück auf die Aussage von KTA Meißner, dass die Abgrenzung der Wahlbereiche nicht frühzeitig erfolgen und die Bekanntgabe des Landesamtes für Statistik am Stichtag abgewartet werden sollte. Die Ansichten hinsichtlich des Zeitfaktors seien sehr unterschiedlich. KTA Danzenbächer sei beispielsweise der Auffassung, dass es für eine Neuzuschneidung der Wahlbereiche bereits viel zu spät sei. Weiterhin habe er, EKR Dr. Porwol, in der letzten Kreistagssitzung und Kreisausschusssitzung den letzten Stand der Einwohnerzahlen aus dem Landesverwaltungsamt vorgetragen, dies sei doch der Ausgangspunkt gewesen.

 

Der Wahlbereich 2 liege knapp 25 % unter dem Mittelwert und der größte Wahlbereich liege 27 % darüber. Zwischen diesen knapp - 25 % und den + 27 % liegen 10.000 Menschen, die wählen. Komme es im Bereich der Stadt zu einer Neueinteilung, werde aus dem Bereich des jetzigen Wahlbereichs 2 mit Sicherheit eine Person mehr in den Kreistag gewählt, als es jetzt der Fall ist. Vor diesem Hintergrund sei der vorliegende Vorschlag durchaus eine vertretbare Lösung und im Interesse der Rechtssicherheit.

 

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Beschluss

Beschluss:

Für die am 10.09.2006 stattfindende Kreistagswahl wird das Kreisgebiet in 7 Wahlbereiche, 3 im Stadtgebiet, 4 in der Fläche des Landkreises, eingeteilt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 27 : 20 bei 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

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