20.02.2006 - 10 Einteilung des Landkreises Lüneburg in Wahlbere...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Kaidas erläutert,
dass die Argumente zu diesem Punkt bereits eingehend diskutiert worden seien
und spricht sich für eine Einteilung des Kreisgebietes in 7 Wahlbereiche aus.
KTA Dörbaum bleibt
bei seiner Auffassung, dass das Kreisgebiet wie auch in der Vergangenheit in 9
Wahlbereiche eingeteilt werden sollte. Diese Einteilung gelte bereits seit 1974
und sollte Bestand behalten. Dies schaffe Identität des zu Wählenden und auch
des Wählers. Bei einer Neueinteilung der Wahlbereiche müsse im Bereich der
Stadt eine Reduzierung von 4 auf 3 Wahlbereiche erfolgen. Dazu soll ein Bereich
herausgelöst und dem Kreideberg und dem Bereich Kaltenmoor zugeordnet werden. Es
werde ein willkürlicher Schnitt vollzogen, den KTA Dörbaum nicht nachvollziehen
könne. In diesem Bereich bestehe nicht die Problematik, es sei keine Abweichung
von über 25 % vorhanden. Die Änderung müsse dort vollzogen werden, wo auch die
Probleme vorhanden seien. Am 02.02.2006 habe der Rat der Stadt Lüneburg
fraktionsübergreifend eine Resolution verabschiedet, die Zuschnitte der
Wahlbereiche in der Stadt nicht zu verändern. Durch den seit Jahren identischen
Zuschnitt der Wahlbereiche sollen die räumlichen Zusammenhänge für die
Stadtratswahl gesichert und die Kontinuität der Wahlbereichseinteilung bewahrt
werden.
Ein halbes Jahr vor der Wahl sollte nichts mehr verändert
werden. Die Personen seien teilweise bereits ausgewählt worden. Es handele sich
auch um Personen, die über Jahre hinweg in diesen Bereichen kandidieren. Auch
ihn selbst und den Kreistagskollegen Dr. Gerhard Scharf würde dies betreffen.
KTA Dörbaum appelliert, dass die Entscheidung über die Neueinteilung der
Wahlbereiche noch einmal überdacht werde.
KTA Dr. Scharf sieht
sich in einem Konflikt durch unterschiedliche Auffassungen der CDU im Rat und
des Kreistages. Er persönlich vertrete die Meinung der Stadt Lüneburg. Dort sei
fast einvernehmlich beschlossen worden, die Einteilung der Wahlbereiche in der
Stadt Lüneburg in 4 Wahlbereiche zu belassen. Die Problematik liege im Bereich
7, Adendorf / Scharnebeck. Dort werde die Toleranzgrenze um 2,25 %
überschritten. Nach den KTA Dr. Scharf vorliegenden Aussagen des Staatsgerichtshofes
Bückeburg befinde sich diese geringfügige Überschreitung jedoch noch in der
Toleranzgrenze und sei akzeptabel.
Bei einer Einteilung im Bereich der Stadt Lüneburg in 3
Wahlbereiche entstünde im Bereich 2 der Stadt eine sehr unglückliche Situation.
Für die Stadtratswahl bestünde ein anderer Bezirk als für die Kreistagswahl,
was sehr unbefriedigend sei. Die Zuschneidung der Wahlbereiche sei mehr als ein
Zahlenspiel und stehe für direkte Bindung und Verbindung zwischen Mandatsträger
und Wähler. Er, KTA Dr. Scharf, werde sich heute der Stimme enthalten.
KTA Danzenbächer fragt
die Verwaltung, ob die Beanstandung durch das Innenministerium tatsächlich
erfolgt ist. Nicht nachvollziehbar sei für ihn mit Blick auf die Wahlbereiche 3
der Stadt und 4 im Landkreis weder die Plausibilität der Abweichung im
konkreten Fall, noch die 25%-Regelung im Allgemeinen. Die Stellungnahme des
Innenministeriums enthalte überhaupt keine klare Aussage hierzu, sei butterweich.
Er persönlich hätte überhaupt kein Problem damit gehabt, sich seinerzeit auf
die anderen Wahlbereiche zu verständigen, sich aber zeitnah zur
Kandidatenaufstellung und kurz vor der Wahl damit auseinanderzusetzen, sei
falsch.
EKR Dr. Porwol erklärt,
dass das Innenministerium in seinem Bescheid unmissverständlich klar gemacht
habe, dass die Einteilung des Landkreises Lüneburg in 9 Wahlbereiche
rechtswidrig sei und der Innenminister beabsichtige, dies zu beanstanden. Gemäß
Verwaltungsverfahrensrecht sei es so, dass zunächst die Gelegenheit einer
Anhörung gegeben werde und dem Kreistag die Möglichkeit gegeben werde, seine
Entscheidung noch einmal zu überdenken und aus eigener Kraft zu ändern. Vor
dieser Entscheidung stehe der Kreistag heute. Im Übrigen bedeute eine
Beanstandung nicht, dass der Innenminister sich selbst an die Stelle des
Kreistages setze und eine eigene Entscheidung treffe. Er teilt lediglich mit,
dass die Entscheidung rechtswidrig sei und neu getroffen werden soll. Hinzu
komme der zeitliche Aspekt, da die Parteien bereits ihre Kandidaten aufstellen.
KTA Staudte führt
aus, dass das Innenministerium die Rechtsauffassung habe, die die
Grüne-Fraktion von Anfang an vertreten habe. Eine Einteilung in 9 Wahlbereiche
sei unzulässig, da es eine Differenz vom kleinsten bis zum größten Wahlkreis
von über 44 % gebe. Dies sei die Größe, die berücksichtigt werden müsse und
nicht die Abweichung vom Durchschnitt. Bei einer Einteilung in 7 Wahlbereiche,
die mehrheitsfähig sei, betrage die Abweichung vom kleinsten bis zum größten
Wahlkreis 29,4 %, was akzeptabel sei. Damit befinde sich der Kreistag auf
sicherem Boden und es bestehe nicht die Gefahr der Anfechtung der Wahl. Selbst
wenn das Innenministerium nicht auf eine Neuentscheidung gedrängt hätte, sollte
das Risiko einer Anfechtung der Wahl nicht eingegangen werden.
KTA Perschel bittet
um Zustimmung für eine Einteilung in 7 Wahlkreise. Die Personenwahlen seien im
Bereich der Stadt deutlich geringer als die Listenwahl. In der Stadt befinde man
sich ohnehin auf engem Raum, er sehe hier keine Probleme.
KTA Meißner macht
deutlich, dass im Gesetz nichts anderes stehe, als dass die Wahlbezirke in
Wahlbereiche eingeteilt werden sollen. Laut Kommentierung von Kegler sollen die
Wahlbereiche in der Größe nicht mehr als 25 von 100 nach oben oder unten
abweichen. KTA Dörbaum habe zu Recht darauf hingewiesen, dass dies in der Stadt
eingehalten werde. Es gebe also keinen Grund, die Bezirke im Bereich der Stadt
zu ändern. Das Problem liege in Adendorf, Scharnebeck und Bardowick, also im
Wahlbereich 7. In der Kommentierung von Kegler werde auf ein OVG Urteil von
Münster verwiesen. Dort sei es darum gegangen, dass die Grenze bei 33,3 %
gelegen habe. Diese Zahlen werden also willkürlich gegriffen. Dort sei festgestellt
worden, dass eine Überziehung im Einzelfall möglich sei und überprüft werden
müsse. Die hier angegebenen 25 % seien nur von relativer Bedeutung. In dem
Urteil werde in der Tat darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, diese Dinge
einzuhalten. Bei einem Zielkonflikt zwischen der Einhaltung der Sollgrenzen
unter Berücksichtigung kommunaler Gebietsgrenzen habe die Einhaltung der
Sollgrenzen grundsätzlich Vorrang vor der Wahrung räumlicher Zusammenhänge
unter Einhaltung von Gebietsgrenzen. Wenn dies so sei und konsequent auf die 25
% beharrt werde, könne in dem Wahlbezirk 7 in der Tat eine Gebietsgrenze
durchschnitten werden. Es müsse dann aber auch dort korrigiert werden und nicht
im Bereich der Stadt Lüneburg. Es könne niemand verstehen, weshalb jetzt im
Bereich der Stadt experimentiert werde, denn dies sei nicht zwingend
erforderlich.
Weiterhin werde in der Kommentierung davor
gewarnt, dass eine frühzeitige Abgrenzung der Wahlbezirke erfolge. Es sollte in
jedem Fall abgewartet werden, was das Landesamt für Statistik am Stichtag
bekannt gebe.
KTA Nahrstedt nimmt
Bezug auf das Wahlgesetz, wonach gewisse Abweichungen vom Gesetz zulässig
seien. Was in der Diskussion völlig vergessen worden sei, sei der Aspekt der
Kontinuität der Wahlbereiche. Wenn der Beschluss so durchgelaufen wäre, wäre
die Kontinuität der Wahlbereiche vorrangig gewesen. Dieses Verfahren wäre gerichtsrelevant
und fest gewesen.
Bei einer Neueinteilung der Wahlbereiche
sei es besonders für die Personen schwierig, die erstmals kandidieren. Diesen Leuten
werden sämtliche Chancen genommen, einen Bekanntheitsgrad zu erlangen. Außerdem
sei es bei 7 Wahlkreisen nicht mehr möglich, alle Gemeinden und Orte
abzusichern.
EKR Dr. Porwol kommt
zurück auf die Aussage von KTA Meißner, dass die Abgrenzung der Wahlbereiche
nicht frühzeitig erfolgen und die Bekanntgabe des Landesamtes für Statistik am
Stichtag abgewartet werden sollte. Die Ansichten hinsichtlich des Zeitfaktors
seien sehr unterschiedlich. KTA Danzenbächer sei beispielsweise der Auffassung,
dass es für eine Neuzuschneidung der Wahlbereiche bereits viel zu spät sei. Weiterhin
habe er, EKR Dr. Porwol, in der letzten Kreistagssitzung und
Kreisausschusssitzung den letzten Stand der Einwohnerzahlen aus dem
Landesverwaltungsamt vorgetragen, dies sei doch der Ausgangspunkt gewesen.
Der Wahlbereich 2 liege knapp 25 % unter
dem Mittelwert und der größte Wahlbereich liege 27 % darüber. Zwischen diesen
knapp - 25 % und den + 27 % liegen 10.000 Menschen, die wählen. Komme es im
Bereich der Stadt zu einer Neueinteilung, werde aus dem Bereich des jetzigen
Wahlbereichs 2 mit Sicherheit eine Person mehr in den Kreistag gewählt, als es
jetzt der Fall ist. Vor diesem Hintergrund sei der vorliegende Vorschlag
durchaus eine vertretbare Lösung und im Interesse der Rechtssicherheit.
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Anlagen zur Vorlage
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