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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

15.07.2021 - 10 Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vom ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Gaus stellt den Antrag noch einmal inhaltlich vor. Er begrüße in diesem Zusammenhang, dass der Landkreis bereits eine Allgemeinverfügung zum Thema „Feldberegnung“ erlassen habe, bedauere aber auch gleichzeitig, dass der anberaumte „runde Tisch“ bisher noch nicht zustandegekommen sei. Er begründe zu Ziffer 1 des Antrages, dass dem Landkreis die Zuständigkeit entzogen werden solle, dass zunehmend die Politik in die Verantwortung gerate, Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises an sich zu ziehen. Dies käme immer dann zum Tragen, wenn die Handhabung der Verwaltung nicht mehr 100%ig der Wahrnehmung in der Bevölkerung entspreche. Es gäbe mehrere Fälle in anderen Landkreisen in denen die Politik die Zuständigkeit für eine bestimmte wasserrechtliche Maßnahme an sich gezogen habe. Über den Erfolg könne man noch nicht berichten, da es sich um noch laufende Verfahren handele. Man sehe dies allerdings rechtlich kritisch, da man die Entscheidung nicht alleine treffen wolle und erwarte entsprechende Beratung von der Verwaltung und wolle die Entscheidungszuständigkeit gerne auf der politischen Ebene wahrgenommen sehen. Dies sei auch zeitnah vorzunehmen, da nach dem jetzigen Stand ab September diesen Jahres mit einem Antrag seitens der Firma Coca Cola zu rechnen sei. Zum Teil 2, dass der Landkreis bis Ende des Jahres nicht entscheiden solle, wurde mit Untätigkeitsklage argumentiert und der Verzögerung des Verfahrens. Natürlich schließe der Antrag nicht aus, dass wenn aus den vorgelegten Unterlagen wesentliche Gesichtspunkte hervorgingen, die so nicht berücksichtigt worden seien, der Antrag erneut beraten werdensse. Insofern greife man gerne auf die Beratung des Landkreises zurück. Ansonsten sei das Gefühl, dass eine Probeentnahmestelle, die schon die Ausmaße einer Hauptentnahmestelle haben werde, möglicherweise einer Vorbefassung bedürfe und dem wolle man mit einem Moratorium entgegentreten. Man halte es für sinnvoll, dieses auch durchzuführen, aber es sei aufgrund der Zeitintensität auch eine Verzögerung. Er rechne aber nicht damit, dass das betroffene Unternehmen eine Untätigkeitsklage anstrebe, sondern das Ergebnis der Prüfung abwarte.

 

KTA Dr. Bonin teilt mit, dass es hier um eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung in der Region Lüneburg ginge. Anlass dazu habe der 3. Vio-Brunnen in Reppenstedt gegeben und man beschäftige sich nunmehr seit einiger Zeit mit der Problematik. Man habe über einen grundlegenden Wechsel der Rahmenbedingungen bei der Grundwassernutzung beraten. Bezüglich der Frage wie sich der Grundwasserkörper regeneriere,sse man sich in Bezug auf den Klimawandel ebenfalls die Frage stellen, wo man eine zuverlässige Prognose herbekäme. Die Grundwasserentnahme basiere auf einer veralteten Prognose von 1961 bis 1991, bei der der Klimawandel noch nicht mit einbezogen worden sei. Daher habe man im Kreistag eine umfassende Behandlung der Situation des Grundwasserkörpers bereits angeschoben. Man wolle im Zuge der Genehmigung einer weiteren Wasserentnahmestelle viel Expertise und Transparenz in das Verfahren einfließen lassen, daher werde dies im Umweltausschuss begleitet. Er sehe es kritisch, dass die Politik sich anmaße eine bessere Entscheidung zu treffen als die Verwaltung und es sei auch kein Weg, egal wie die Entscheidung ausfalle, dagegen zu stimmen und sich dann verklagen zu lassen. Er wolle hier ein ordentliches Verfahren durch die Verwaltung mit Expertise und Transparenz, begleitet durch den Umweltausschuss. Auf Zeit zu spielen, in der Hoffnung neue Erkenntnisse zu erwerben, sei seines Erachtens kontraproduktiv. Er rege daher an, der Ablehnung zu folgen.

 

KTA Blume berichtet, dass es in dem Antrag der Grünen darum ginge, der unteren Wasserbehörde des Landkreises die Zuständigkeit zu entziehen, die dann dem Kreistag übertragen werde, obwohl man nicht die fachliche Kompetenz besitze. Man müsse sich im Klaren sein, dass wenn dies geschehe, die Politik ebenso an das geltende Recht gebunden sei, wie die untere Wasserbehörde. Es gäbe also gar nicht die Möglichkeit, eigentständige politische Entscheidungen zu treffen. Daher sei der gestellte Antrag auch nicht zielführend. Im Gegenteil, dieser Antrag spreche der unteren Wasserbehörde jegliche Kompetenz ab und demotiviere die dort arbeitenen Beschäftigten, die dort wertvolle Arbeit leisteten und die um die schutzwürdigen Dinge die ihnen anvertraut worden seien auch wüssten. Zudem trage der Antrag dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung zu zerstören. Ohne dieses Vertrauen in die Gewalten könne unser Rechtsstaat nicht funktionieren. Dies gebe er bei der Entscheidung über diese Art von Anträgen zu bedenken. Für ein Moratorium gebe es keine rechtliche Grundlage und damit sei der Antrag schlichtweg rechtswidrig. Zum Antrag der SPD sei zu sagen, dass man abwarten werde, wie die Verwaltung mit der Thematik umgehe. Dies werde im Umweltausschuss eng begleitet und es sei seitens des Landkreises auch eine enge Einbindung zugesichert worden. Sollte sich im Zuge des Verfahrens herausstellen, dass hier ein erneutes Gutachten benötigt werde, sei er überzeugt, dass die Verwaltung alles Nötige veranlasse. Man werde somit der Ablehnung folgen.

 

KTA Niemeyer stimmt den Worten seines Vorredners zu und merkt an, dass seine Fraktion der Ablehnung folgen werde.

 

KTA Gaus ergänzt, dass man seit 2019 immer wieder vortrage, dass die Prognose zur Regeneration des Grundwasserkörpers auf veralteten Zahlen basiere und dies nicht ginge. Das Misstrauen gegenüber der Verwaltung sei dadurch entstanden, dass diese aufgrund der alten Zahlen auch agiere, obwohl das Grundwasser nach neuesten Erkenntnissen nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung stünde. Dies sei einfach nicht mehr zeitgemäß und da sehe man sich, zusammen mit anderen Landkreisen, bei denen diese Stimmung auch bestehe, in der Verantwortung so einen Antrag zu stellen.

 

KTA Gödecke teilt mit, dass er dem Antrag am liebsten zustimmen würde. Doch wenn der Kreistag anfinge diese Verantwortlichkeiten an sich zu ziehen, dann kämen auch noch andere Bereiche in Betracht. Er wisse nicht, wo man da anfangen und wo aufhören wolle. Daher sei er schlussendlich dagegen.

 

KTA Gros findet es nicht gut, dass die Verfahren allein der Verwaltung überlassen werden sollen und nicht mehr im Kreistag beraten würde. Die chste Naturschutzgebietsverordnung me bestimmt und man werde sehen, wie sich der Kreistag dann verhielte.

 

KTA Bothe teilt mit, dass es in der Vergangenheit seitens seiner Fraktion schon einen solchen Antrag gegeben habe, der aber zurückgewiesen worden sei, da er als überflüssig eingestuft wurde.

 

KTA Blume antwortet zu dem Beitrag des KTA Gros, dass sich ihm der Sinn dessen nicht erschließe, denn es gäbe genaue gesetzliche Regelungen, wer bei welchen Verfahren schlussendlich zuständig sei.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

 

 

1.1   Der Antrag der Gruppe SPD/ Bolmerg wird abgelehnt.

 

  1. Der Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wird abgelehnt.

 

  1. Der Punkt 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wird abgelehnt.
     

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 1.1 Mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

  1.     Mehrheitlich bei 11 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
  2.     Mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen

 

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