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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

18.11.2021 - 10.1 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GR...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Kruse-Runge stellt den Änderungsantrag vor und führt dazu aus, dass die Fraktion ndnis 90/Die Grünen zur Geschäftsordnung den Wunsch hat, dass es auch formal möglich sein solle, eine Doppelspitze einzurichten. Es wurde von Seiten der Fraktion eine Formulierung vorgeschlagen, welche die Verwaltung noch ein wenig abgeändert habe. Sie schlage vor dem Änderungsantrag so zuzustimmen.

KTA Dubber erkundigt sich, ob über die Version der Fraktion ndnis 90/Die Grünen oder die der Verwaltung entschieden werden solle.

KTA Kruse-Rungehrt aus, dass über die Version der Verwaltung entschieden werden soll.

Vors. Mertz erkundigt sich nochmals, ob es hierzu noch Beratungsbedarf der Kreistagsabgeordneten gebe.

KTA Bothe führt aus, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen sei, da eine Haushaltsrelevanz gegeben sei. Er stelle eine finanzielle Mehrbelastung des Haushaltes dar, wenn es eine doppelte Fraktionsspitze geben sollte. Es sollte dabei berücksichtigt werden, dass ein Fraktionsvorsitzender fast das Doppelte erhalte. Auch ansonsten sei die Geschäftsordnung als schwierig zu bewerten. Die verkürzte Redezeit für das Einbringen von Anträgen sehe er kritisch. Des Weiteren sei die Antragsfrist von 14 Tagen für Sachanträge viel zu lang. Der Kreistag habe nach dieser Geschäftsordnung eine Antragsfrist von 8 Tagen, die Fraktionen hingegen hätten ihre Anträge bereits 14 Tage vorher einzubringen. Dies halte er nicht für sinnvoll und wenig flexibel. Man solle daher die alte Geschäftsordnung als Grundlage nehmen und nochmals in den Ausschüssen schauen, ob es noch Verbesserungen gebe, um hier eine sinnvollere Arbeit zu gewährleisten. Er und seine Fraktion lehnten den Änderungsantrag daher ab. Er rege an, den Antrag in den Kreisausschuss zurück zu überweisen, um hier nochmals eine sinnvolle Nacharbeit vornehmen zu können.

LR Böther hrt an, dass der Antrag dahingehend verstanden worden sei, dass eine Doppelspitze finanziell betrachtet werden würde, wie Vorsitzender und sein Stellvertreter. Die beiden Personenssten sich die finanzielle Entschädigung teilen bzw. wie gewünscht aufteilen. Eine finanzielle Mehrbelastung sei nicht beantragt worden, so dass es keinerlei finanzielle Auswirkungen gebe. Es wurde zudem in der Vorlage der Verwaltung aufgenommen, dass in einem nächsten Schritt die Entschädigungssatzung entsprechend angepasst werde.

KTA Gödecke erkundigt sich, an welcher Stelle die Geschäftsordnung gendergerecht bzw. genderneutral angepasst wurde. Weiterhin führt KTA Gödecke im Hinblick auf die Protokolle des Kreistages aus, dass es bei einer Antragsfrist von 14 Tagen schwierig sei, wenn die Protokolle der letzten Kreistagssitzung wesentlich später kämen. Es wäre schöner, wenn die Kreistagsabgeordneten die Protokolle bereits vor dem Ende der Antragsfrist hätten, damit man die Möglickeit habe ggf. etwas nachzulesen.

Vors. Mertz weist darauf hin, dass die es eine Frist von drei Wochen nach den Sitzungen gebe, in welcher die Protokolle fertig sein sollen und in Allris zugreifbar sein müssen. Dies sei in der Geschäftsordnung entsprechend so festgeschrieben. Gendergerecht wurde beispielsweise eine Änderung in „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ vorgenommen.  

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

 

 

Es steht den Fraktionen frei, anstelle der Stellvertretung auch eine Doppelspitze als Fraktionsvorsitz zu benennen. Beide sind gegenüber dem Landkreis einzelvertretungsberechtigt.  

Die Entschädigungssatzung ist entsprechend zu ändern.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen

 

 

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