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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

23.11.2006 - 10 Wahl der ehrenamtlichen Vertreter/innen des Lan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

Vors. Fricke erläutert, der Landrat könne nach der Niedersächsischen Landkreisordnung ein, zwei oder drei Vertreter haben. Die Vertreter können entweder gleichberechtigt sein oder es sei eine Reihenfolge festzulegen.

 

KTA Kaidas stellt fest, dass die Gruppe sich für zwei gleichberechtigte Stellvertreter für den hauptamtlichen Landrat ausspreche.

 

KTA Berisha fragt, ob nicht ein Vertreter ausreiche.

 

Hierzu teilt LR Nahrstedt mit, die SPD-Fraktion habe in der vergangenen Legislaturperiode sogar den Antrag gestellt, einen dritter Vertreter zu benennen, um den Landrat in die Lage zu versetzen, seinen repräsentativen Aufgaben nachgehen zu können. Bekanntlich könne diese Aufgabe nicht vom allgemeinen Vertreter, dem Ersten Kreisrat ausgefüllt werden.

 

Vors. Fricke lässt über den Vorschlag der Gruppe: „Es werden zwei gleichberechtigte Vertreter für den hauptamtlichen Landrat benannt“ abstimmen. Anschließend bittet Vors. Fricke um die Namensnennungen für den stellvertretenden Landrat / die stellvertretende Landrätin.

 

KTA Kaidas schlägt für die CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion KTA Klaus Olshof vor.

 

KTA Kamp schlägt für die SPD-Kreistagsfraktion KTA Elke Stange vor.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Landrat hat 2 gleichberechtigte ehrenamtliche Vertreter/innen mit der Bezeichnung stellvertretender Landrat/stellvertretende Landrätin.

Abstimmungsergebnis: 1 Nein, 2 Enthaltungen

  1. KTA Elke Stange wird zur stellvertretenden Landrätin gewählt.

Abstimmungsergebnis: 1 Nein, 4 Enthaltungen

  1. KTA Klaus Olshof wird zum stellvertretenden Landrat gewählt.

Abstimmungsergebnis: 1 Nein, 4 Enthaltungen

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