Beschluss:
Als angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld
für Kreistagsmitglieder, die den Landkreis in Unternehmen und Einrichtungen in
einer Rechtsform des privaten Rechts vertreten, wird ein Höchstbetrag von
182,00 € pro Sitzung festgesetzt.