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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

11.12.2006 - 8 Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Als angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld für Kreistagsmitglieder, die den Landkreis in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts vertreten, wird ein Höchstbetrag von 182,00 € pro Sitzung festgesetzt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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