24.06.2021 - 23 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vom 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Aden-Meyer stellt den Antrag vor. Man könne in Zeiten der Pandemie bezüglich des Infektionsschutzes insbesondere in Schulen nicht nur auf offene Fenster und regelmäßiges Lüften setzen, daher habe man einen Antrag gestellt, die Klassenräume der kreiseigenen Schulen mit mobilen Luftfiltergeräten mit HEPA-Filtern der Stufe 14 auszustatten. Man sei seitens des Kreiselternrates an die Verwaltung und die Politik herangetreten, mit der Bitte entsprechend zu Handeln. Dieser Ursprungsantrag sei abgelehnt worden mit einer Begründung, die nicht mehr dem heutigen Stand der Dinge entspräche. Im Bauaussschuss habe man sich dann darauf geeinigt, dass diese Geräte ersteinmal getestet werden sollten und man habe 3 Schulen aus unterschiedlichen Schulformen ausgewählt, die auf Anfrage durch den Vorsitzenden des Kreiselternrates einen Bedarf angemeldet haben. Sie bemängele, dass die Geräte zunächst getestet werden müssten, denn im beispielsweise in anderen Räumlichkeiten wie im Landtag seien diese Geräte auch ohne vorherige Testung angeschafft worden. Man habe sich dennoch auf diesen Kompromiss eingelassen, der heute zur Abstimmung gebracht werde. Sie betone in diesem Zusammenhang, dass sich der Vorsitzende des Kreiselternrates bei der Umfrage des Bedarfes bei allen Schulen sehr engagiert habe. Bezüglich der Ausstattung der Schulen mit Lüftungsanlagen sei man seitens der Regierung auch auf widersprüchliche Aussagen gestoßen. Mittlerweile seien für die Ausstattung der Grundschulen Fördermittel bereitgestellt worden. Dennoch könne man offene Fenster nicht als Gesundheitsschutz aktzeptieren. Daher sei man diesen vorgeschlagenen Kompromiss erst einmal eingegangen, aber die Forderung alle Schulen mit den mobilen Luftfiltergeräten auszustatten, bliebe bestehen.
KTA Marten berichtet, dass die Pandemie bezüglich der einzuhaltenden Infektionsschutzmaßnahmen jeden von uns geprägt habe. Die Möglichkeit Kontakte zu meiden und sich dadurch vor der Infektion zu schützen hätten unsere Kinder leider nicht, da sie auf die Schule nicht verzichten können. Man könne durch reines Lüften aber nicht auf Infektionsschutz setzen. Bei Schulneubauten könne man durch die eingebauten Belüftungssysteme der Infektion entgegenwirken, bei den Altbauten hingegen nicht. Daher wäre die Ausstattung der Klassenräume mit mobilen Luftfiltergeräten hier eine praktikable Lösung. Die entgegengebrachten Argumente, wie fehlende Stromanschlüsse, Bildung von nicht erfassten Bereichen etc., teile er nicht. Natürlich sei man sich bewusst, dass man mit den Geräten keine keimfreien Räume erreiche, dennoch sei dies eine Verbesserung gegenüber reinem Lüften. Jede Möglichkeit eines besseren Schutzes solle man auf jeden Fall wahrnehmen. Der Probelauf sei zwar eine gute Möglichkeit diesen Weg zu beschreiten, dennoch erschließe sich ihm nicht, welche Kriterien für die Bewertung zugrunde gelegt werden sollen. Seines Erachtens wären alle technischen Probleme, die dabei eine Rolle spielen könnten, lösbar. Er hoffe daher im Sinne unserer Kinder auf eine breite Zustimmung.
KTA Führinger merkt an, dass man in der Pandemie mittlerweile gut vorangekommen sei und neben der Einhaltung der Hygieneregeln mittlerweile auch viele bereits geimpft seien, was er persönlich für den bestmöglichen Schutz halte. Er halte die Möglichkeit die Luftfiltergeräte zu testen daher für eine sinnvolle Sache, um dann genügend Erfahrungen zu sammeln und zu entscheiden wie man damit weiter verfahre. Er bitte daher um Zustimmung.
KTA Plaschka findet die Testung der mobilen Luftfiltergeräte gut, da man die Möglichkeit habe einmal auszuprobieren wie gut diese funktionierten. Sie weise darauf hin, dass der Verwaltung bisher keine Klassenräume gemeldet worden seien, die nicht durch ein Fenster belüftet werden könnten und dass die Aussage des Gesundheitsamtes sei, dass Lüften immer einer Lüftungsanlage vorzuziehen sei. Da es sich hierbei aber nur um 3 Geräte handele, die testweise angeschafft werden sollten, könne sie hier zustimmen.
KTA Stoll teilt mit, dass er dem Antrag zustimme. Er kritisiere, dass nur 3 Klassenräume mit den mobilen Luftfiltergeräten ausgestattet werden sollen. Der daraus resultierende Nutzen erschließe sich ihm nicht. Er hoffe, dass alle Klassenräume entsprechend ausgestattet würden, denn Kinder seien unser höchstes Gut. Zumal wir nicht wüssten, welche Temperaturen uns im nächsten Winter erwarten und eine Frischluftzufuhr durch die Fenster durchaus unangenehm werden könnte. Man solle hier jegliche Möglichkeit ausschöpfen, um den Kindern weiterhin einen Präsenzunterrricht in einer gesunden Umgebung ermöglichen zu können.
KTA Dieckmann-Kirks kritisiert, dass sie nicht verstehe wo das Problem läge diese Geräte für alle anzuschaffen. Sie selbst unterrichte an einer Schule in deren Klassenräumen es zum Teil nicht möglich sei richtig zu lüften, da das Gebäude schon sehr alt sei. Desweiteren wäre es für die Kinder wichtig, weiterhin an einem Präsenzunterricht teilnehmen zu können, da viele durch den Lockdown und die Wechselmodelle bereits psychisch sehr mitgenommen seien. Das Finanzielle sollte ihres Erachtens dabei keine Rolle spielen.
KTA Gödecke pflichtet dem Redebeitrag von KTA Dieckmann-Kirks bei. Es werde an anderer Stelle viel Geld ausgegeben und man solle doch bedenken, dass diese Anschaffung für unsere Kinder sei. Er erfragt bei der Verwaltung, ob es sich bei drei Geräten um Geräte von unterschiedlichen Herstellern handele.
KARin Welz antwortet, dass sie dazu noch keine abschließende Aussage tätigen könne, zumal die Beschlussfassung erst einmal abzuwarten sei. Sie sehe aber keinen Hinderungsgrund darin, verschiedene Geräte mehrerer Hersteller zu testen.
KTA Gaus stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und möchte wissen welcher Antrag denn nun abgestimmt werden soll.
Vors. Dr. Voltmann-Hummes antwortet, dass es sich hierbei um den Beschlussvorschlag handele der am 21.04.2021 im Hochbauausschuss erarbeitet und im Kreisausschuss am 03.05.2021 einstimmig bei drei Enthaltungen angenommen wurde.
LR Böther stellt klar, dass dieser Antrag im Hochbauausschuss behandelt wurde und man sich dort auf die Änderung verständigt habe. Diese Änderung sei nach seinem Verständnis über den Kreisausschuss jetzt im Kreistag abzustimmen.
Vors. Dr. Voltmann-Hummes lässt nach weiteren Diskussionen welcher Antrag zur Abstimmung kommen soll (Ursprungsantrag oder Änderung vom 21.04.2021) die Änderung vom 21.04.2021, die auch im Kreisausschuss einstimmig angenommen wurde, abstimmen.
KTA Schulz-Hendel stellt daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung und äußert erhebliche rechtliche Zweifel, weil der Ursprungsantrag nicht zur Abstimmung kam. Er bittet um Wiederholung der Abstimmung.
Vors. Dr. Voltmann-Hummes unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.
Nach der Sitzungsunterbrechung teilt Vors. Dr. Voltmann-Hummes mit, dass die Beratung ergeben habe, dass der Ursprungsantrag in dem es um alle Schulen gehe, zur Abstimmung gestellt werde, da dieser weitergehend sei.
KTA Kamp äußert Kritik an dem Verfahren. Seines Erachtens sei es nicht richtig hier den Ursprungsantrag noch einmal zur Abstimmung zu stellen, nachdem die Änderung bereits abgestimmt worden sei. Hinzu käme noch, dass diese Änderung sowohl im Hochbauausschuss, als auch im Kreisauschuss bereits abgestimmt wurde und dort von dem Ursprungsantrag nicht mehr die Rede gewesen sei. Auch in der heutigen Sitzung habe keiner der Antragsteller verlauten lassen, dass man mit dem gefundenen Kompromiss nicht einverstanden sei. Wenn hier nun anders entschieden werde, werde er diese Entscheidung zwar mittragen, er gebe aber zu Bedenken, dass die hier veranschlagten 400.000 Euro wahrscheinlich gar nicht für die Anschaffung an allen Schulen ausreichten. Das sei der Hintergrund, warum man diesen Kompromiss geschlossen habe.
Vors. Voltmann-Hummes antwortet, dass die Juristen aus der Verwaltung so entschieden hätten und dass man für zukünftige Verfahren dringend einen gemeinsamen Konsenz finden müsse.
KTA Wiemann stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er äußert heftige Kritik an den Worten des KTA Kamp. Wenn die Juristen sich für eine rechtskonforme Abstimmung entscheiden, dann solle man dies doch nicht anzweifeln.
Vors. Dr. Voltmann-Hummes stellt den Ursprungsantrag zur Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, in drei unterschiedlichen Schulformen des Landkreises in jeweils einem Klassenraum mobile Luftfiltergeräte zu installieren, um über einen längeren Zeitraum Erfahrungen damit zu sammeln und darüber anschließend im Ausschuss zu berichten.
- Der Hauptantrag wurde zur Abstimmung gestellt und abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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