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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

17.06.2021 - 6 Umsetzung des Radverkehrskonzeptes - Sachstands...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Tippe berichtet zum Bearbeitungsstand der aus dem Radverkehrskonzept entwickelten Prioritätenliste für Maßnahmen an den Kreisstraßen.

Derzeit würden die ersten 4 Maßnahmen aus der in der Februar-Sitzung beschlossenen Prioritätenliste als „Pilotprojekte“ angelegt. Im ersten Schritt würden hier Planungsdaten, Übersichtspläne, Grunderwerbsverzeichnisse und Maßnahmenblätter als Grundlage für die Beschreibung extern zu vergebener Ingenieurleistungen ermittelt. Ziel sei es, die Maßnahmen für die Anmeldung zum Mehrjahresprogramm nach dem NGVFG vorzubereiten. Die entsprechende Förderquote nach dem NGVFG für den Bau von Radwegen betrage 75% der zuwendungsfähigen Kosten

Zum Förderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes lägen bislang noch keine konkreten Förderrichtlinien vor. In Anbetracht der angekündigten Förderperiode bis Ende 2023, werde nach derzeitigem Kenntnisstand eine Förderung der hiesigen Maßnahmen kaum in Betracht kommen.

 

Wann die beabsichtigten Baumaßnahmen umgesetzt werden könnten, nne derzeit noch nicht seriös angegeben werden. Dies sei insbesondere auch davon abhängig, ob ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse.

In diesem Jahr seien 3 investive Radwegbaumaßnahmen zur Qualitätsverbesserung an den Kreisstraßen K44, K8 und K7 geplant. Diese würden sich derzeit in der Entwurfsplanung befinden. Die ursprünglich für dieses Jahr beabsichtigte Sanierung des Radwegs an der K1 solle in Abstimmung mit dem Landkreis Harburg auf das Jahr 2022 verschoben werden. Gfls. könne diese Sanierung mit einer Verbreiterung des Weges auf 2,50m verbunden werden.

Herr Heilmann erläutert ergänzend anhand des in der Präsentation (dem Protokoll als Anlage beigefügt) dargestellten Beispielablaufs einer Radwegeneubaumaßnahme, dass die entsprechenden Verfahren in der Regel ca. 5 Jahre dauern würden. Idealtypisch, beispielsweise bei der Möglichkeit eines Planfeststellungsverzichts, seien ca. 3 Jahre möglich.

Herr Heilmann und Frau Masemann stellen den weiteren Umsetzungsstand zur Radverkehrsstrategie und zum Konzept im Landkreis Lüneburg dar.

Aufgrund der bestehenden Radverkehrsrichtlinie des Landkreises Lüneburg seien bis zum Stichtag 15.03.2021 insgesamt 10 Anträge der Kommunen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 350.000,-€ gestellt worden. Bereits im Juli 2021 sollen erste Förderbescheide ergehen und am 15.09.2021 sei bereits der nächste Stichtag für weitere Anträge.

Weiter gehen sie auf den Umsetzungsstand zur Premiumroute Scharnebeck-Adendorf- Lüneburg zum Radschnellweg Lüneburg Hamburg ein

Ein Leitfaden zum sicheren Fahrradparken im Landkreis Lüneburg sei erarbeitet worden.

 

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Beschluss

 

 

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Abstimmungsergebnis

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