30.11.2023 - 19 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.11.2023 zum Them...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Prange erläutert, dass es in dem Antrag um die Ablehnung der nachträglich beantragten Baugenehmigung und die Ausnahmen zum Landschaftsschutzgesetz gehe. Seit dem Sommer beschäftige sich die Politik und Verwaltung des Landkreises und der Gemeinde Amelinghausen mit der Schutzhütte in der Kronsbergheide. Die öffentliche Meinung sei dabei eindeutig. Jenseits von juristischen und verwaltungsrechtlichen Betrachtungen sei hier ein tolles Werk entstanden. Die Schutzhütte wurde von engagierten jungen Menschen aus der Landjugend im Auftrag der Gemeinde Amelinghausen errichtet. Die Gemeinde sei gutgläubig gewesen, als sie im Rahmen eines Wettbewerbes den Abriss der alten Hütte und den Wiederaufbau in einem nach damaliger Kartierung vermeintlich unkritischen Bereiches beauftragte. Die Kreisverwaltung habe beschieden, dass der nachträgliche Versuch, durch ein ordentliches Verfahren den Bestand zu wahren, nicht zulässig sei. Es gebe keine Handhabe und keine Ermessenspielräume. Diesrde auch die zuständige Aufsicht im Umweltministerium des Landes so sehen. Das dies so nicht sei, würde seit der Berichterstattung der Landeszeitung bekannt sein. Die Begründung der Verwaltung, dass es zu ihrer Entscheidung keine Alternativen gebe, werde von vielen nicht geteilt. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sei eine schwer subjektive Einschätzung. Auch das Bezweifeln des Zweckes einer Schutzhütte sei nicht nachvollziehbar. Im Harz würden beispielsweise aufgrund der Klimafolgen neue Hütten errichtet, damit Menschen bei Starkregen oder extremer Hitze Schutz fänden. Mit diesem Antrag sei eine wohlwollendere Herangehensweise an die nachträgliche Genehmigung dieser Schutzhütte gewünscht. Die Verwaltung solle in einen Dialog des Möglichmachens mit der Gemeinde Amelinghausen gehen. Darum bitte er um Zustimmung und ein deutliches Zeichen an die Kreisverwaltung.

 

KTA van den Berghrt aus, dass seine Fraktion diesen Antrag unterstütze, weil sie sich eine andere Art der Kommunikation der Verwaltung gewünscht habe. Kommunale Verwaltung heiße Arbeit mit den Menschen. Wenn nicht mehr Fingerspitzengefühl bei der Bearbeitung von Bauanträgen bei Windkraftanlagen gezeigt werde, sei der Protest in der Kronsbergheide ein Kindergeburtstag. Der Vorfall Kronsbergheide sollte als Anlass für einen anderen Umgang mit den Menschen im Landkreis genommen werden. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

 

KTA Dubber betont, dass es auch in seiner Fraktion immer wieder Diskussionen zu diesem Thema gebe. Es gebe durchaus unterschiedliche Meinungen und besonders Kollegen aus Amelinghausen hätten hierzu eine ganz spezielle Ansicht. Auch seine Fraktion hätte sich über ein einvernehmliches Ergebnis gefreut. Insbesondere weil Jugendliche mit Einsatz und Engagement für ihre Gemeinde etwas schaffen wollten und am Ende des Tages die großen Verlierer seien. Der Schutz von Magerrasen habe in der Öffentlichkeit nicht den allerersten Stellenwert. Auch seine Fraktion habe die Verwaltung gebeten, Handlungsspielräume, wenn diese vorhanden seien, auch zu nutzen. Ebenfalls sei in Amelinghausen mit Vertretern des Rates diskutiert worden. Leider sei auch dort der Wunsch zum Kompromiss alles andere als ausgeprägt. Trotzdem frage er sich, welches Ziel der heutige Antrag verfolge. Bei Betrachtung der Fakten zeige sich, gegen die Ablehnung der Baugenehmigung bzw. des Antrages auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung seien entsprechende Widersprüche eingelegt worden. In einem Widerspruchsverfahren würden alle rechtlichen und sachlichen Entscheidungen noch einmal genauestens geprüft. Dieses laufe auch ohne diesen Antrag. Eine eventuelle Abrissverfügung befände sich im Anhörungsverfahren. Es sei nicht nur eine Frage des guten Willens den Bau für rechtlich zulässig zu erklären. Dies könne fast als populistische Behauptung auf Kosten der Mitarbeiter der Verwaltung gewertet werden. Dieschte er nicht glauben. Er unterstelle der Verwaltung, dass diese gewissenhaft gearbeitet habe und bestehende Gesetze ordnungsgemäß angewandt worden seien. Unterschiedliche Rechtsauffassungen seien durch Gerichte zu klären. Er wundere sich darüber, dass nie hinterfragt wurde, wer eigentlich dafür verantwortlich sei, dass die Grundlagen nicht vor Baubeginn geprüft wurden. Eine Erörterung im Umweltausschuss hätte alle Beteiligten weitergebracht, der vorliegende Antrag bringe niemanden weiter und deshalb lehne seine Fraktion diesen ab.

 

KTA Glodzei stellt fest, dass es zwei unterschiedliche Sichtweisen auf die Dinge gebe. Er möchte einmal klarstellen, dass in dieser aufgeheizten Atmosphäre das Bashing von Thomas Mitschke, welcher die Anzeige gestellt habe, nicht hinnehmbar sei. Vielleicht höre es sich für viele lustig an, wenn es heiße, der Magerrasen sei schützenswert. Aber was genau dahinter stehe,ssten die meisten doch gar nicht. Ohne Menschen mit entsprechender Expertise würde die Gefahr bestehen, unsere Natur kaputt zu machen. Die Landjugend sei hier nicht in der Verantwortung. Diese sei davon ausgegangen, dass die Gemeinde sich vorher informiert habe und die Genehmigung vorliege. Es sei kein Heldenstück der Gemeinde Amelinghausen gewesen. Dieser Fall dürfe nicht zum Präzedenzfall werden. Es könne nicht jeder einen Schwarzbau errichten und diesen dann nachträglich genehmigen lassen. Dieser Eindruck werde seiner Ansicht nach hier aber nicht entstehen und deshalb werde seine Fraktion diesem Antrag zustimmen. Es gehe um eine Bitte an die Verwaltung. Dies schließe auch ein, dass die Entscheidung der Verwaltung abschließend auch akzeptiert werde.

 

KTA Prof. Dr. Boninhrt aus, dass die Rechtslage intensiv diskutiert worden sei. Es sei aber wichtig, die tausendenrgerinnen und Bürger, welche eine Petition unterschriebentten, nicht so stehen zu lassen und sich um das Problem nicht zu kümmern. Es sei ganz deutlich zu sehen, dass es hier ein Problem gebe. Wenn ein Gemeinderat ein Projekt gerne möchte, aber die Formalien nicht einhalte, dieser Fall sich nicht oft wiederholen werde. Er möchte nicht, dass ein Kreistag in dem er Mitglied sei, eine so wichtige Frage nicht diskutiere. Er habe das Vertrauen, dass die Verwaltung in der Lage sei, dieses Problem zu lösen.

 

KTA Graff fragt was gerade eigentlich gemacht werde. Es sei ein Cut mit der Aufforderung noch einmal miteinander zu sprechen und sich zu einigen. Es werde einzig nach Lösungen gesucht.

 

KTA Wiesner betont, dass seine Fraktion auch hinter dem Antrag stehe. Die Aufgabe als Politiker sei es, die Interessen der Bürger zu vertreten. Wenn die Verwaltung für den Bürger da sei, gebe es Demokratie. Wenn Bürokratie nur Macht zum Ausdruck brächte, sei es keine Demokratie. Die Einreise in die Bundesrepublik über sichere Drittländer sei auch nicht erlaubt. Er würde sich freuen, wenn alle Abgeordneten diesem Antrag zustimmten.

 

KTA Thiemann sagt, dass dieses Thema auch sein Leben in der Gemeinde Amelinghausen stark tangiere. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Amelinghausen habe sich auf ihre Verwaltung und den Samtgemeindebürgermeister verlassen. Wenn von dieser Verwaltung die Aussage käme, es habe alles Hand und Fuß, dann müsse sich der Gemeinderat darauf verlassen können. Die Landjugend sei daraufhin beauftragt worden, die Schutzhütte am Rand der Kronsbergheide zu errichten.  Er möchte dem Kreistag persönlich dokumentieren, dass er diesem Antrag zustimmen würde. Er habe Verantwortung für die Bürger vor Ort. Er habe das Ohr beim Bürger. Er stimme diesem Antrag zu.

 

KTA von Nordheimchte deutlich machen, an welcher Stelle der Rechtsauslegung sich gerade die Verwaltung befinde. Recht sei nicht einfach Recht, sondern Schutz. Schutz für jemanden oder etwas Schutzbedürftigen. In diesem Fall ist der Schutzbedürftige der Magerrasen. Was geschehe, wenn recht versage. Dies geschehe aber nur durch Menschen, welche Recht falsch anwenden oder nicht einhalten. Die Maßnahme könne nicht durch Abbruch korrigiert werden. Der richtige Schritt sei Wiedergutmachung. Die Samtgemeinde müsse eine Wiedergutmachung im Bereich der Sachleistung leisten. Er werde für diesen Antrag stimmen.

 

KTA Gödeckehrt aus, dass allen Standpunkten recht gegeben werdennne. Es gehe aber auch um die Außenwirkung. Egal was jetzt von der Verwaltung entschieden werde, sse am Ende dann auch akzeptiert werden. Diese Lösung könne er tragen.

 

EKRin Hobrochte nicht inhaltlich zu einem laufenden Verfahren in der Öffentlichkeit ausführen. Sie möchte aber darlegen, wie die Verwaltung gehandelt habe. Es sei über zwei Anträge beschieden worden. Der eine Antrag sei der auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung vom Landschaftsschutzgesetz, dem Biotopschutz. Der zweite Antrag, welcher beschieden wurde, sei der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Beides seien Anträge, welche ein Bauherr grundsätzlich vor Errichtung eines Bauwerkes stellen müsse. Dies sei nicht im Nachgang zu machen. Dies würde von jedem Bauherren erwartet, von privaten, als auch von öffentlichen. Gemeinden würden nicht anders behandelt, als jeder andere private Bauherr. Die Verwaltung gehe immer in den Dialog mit dem Antragsteller und ge ab. Es werde immer auf die Vereinbarkeit mit dem Recht geschaut und nicht, ob dieses Bauvorhaben sinnvoll oder der Bauherr sehr sympathisch sei. Dies habe hier leider im Vorfeld nicht stattgefunden. Die Gemeinde habe unberechtigt entschieden, dass hier eine Ausnahme möglich sei. In den nachfolgenden Gesprächen mit der Gemeinde sei von dieser ausdrücklich der Wunsch nach dem Bestellen der Bescheide geäert worden. In diesen Gesprächen wurden von der Landkreisverwaltung auch Lösungsansätze aufgezeigt. Die Lösungsansätze seien von der Gemeinde nicht aufgegriffen worden. Es wurde gesagt, die Hütte bleibe wo und wie sie sei. Deshalb wollte die Gemeinde Bescheide, um dann den Rechtsweg beschreiten zu können. Dieser Rechtsweg sei nun mit dem Widerspruchsverfahren beschritten. Diesnne nicht einseitig von der Verwaltung ausgesetzt werden. Das Verfahren bedeute aber noch einmal eine Auseinandersetzung mit den Argumenten des Widerspruchführers und einen Dialog zwischen diesem und der Kreisverwaltung. Es liege noch keine Begründung des Widerspruches vor. Die Verwaltungnne eine Auseinandersetzung mit den Argumenten des Widerspruchführers und einen Dialog zusagen. Bevor ein Abriss verfügt werde, würden die Ergebnisse dieses Verfahrens ausgewertet.

 

KTA Dr. Schulze bedankt sich für die Ausführungen der Verwaltung und möchte die Antragsteller bitten zu überdenken, ob dieser Antrag wirklich so gestellt werden soll.

 

Vorsitzende Mertz fragt die Antragsteller, ob sie den Antrag zurückziehen wollen. Dies wird von den Antragstellern verneint.

 

KTA Gödecke stellt die Frage an EKRin Hobro, ob dieser Antrag irgendetwas am Vorgehen der Verwaltung ändern würde. Der Antrag tue der Verwaltung nicht weh und sei auch nicht rechtswidrig.

 

EKRin Hobro antwortet, Bescheide zu erstellen sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Sie habe den Antrag als Appell und keine Anweisung an die Verwaltung verstanden. Deswegen müsse sie den Antrag nicht als unzulässig zurückweisen. Wenn das Ziel des Antrages gewesen wäre, eine Entscheidung vorzugeben, danntte die Politik in Form eines Heranziehungsbeschlusses das Recht dazu. Ansonsten sei die Bescheidung von Anträgen das Geschäft der Verwaltung, dafür sei diese zuständig. Deshalb sei die Deutung des Antrages als ein Appell der Politik an die Verwaltung zum Gespräch mit den Widerspruchsführern gewertet worden. Darum habe sie auch noch einmal ausgeführt, dass es für die Kreisverwaltung eine Selbstverständlichkeit sei, sich mit den Argumenten des Widerspruchsführers auseinanderzusetzen. Noch lägen diese Argumente des Widerspruchs nicht vor. Wenn dies der Fall sei, werde die Verwaltung, welche an Recht und Gesetz gebunden sei, die Argumente abwägen und eine Entscheidung nach Recht und Gesetz treffen. Darüber werde dem dann Kreistag berichtet. Danach habe der Widerspruchsführer auch das Recht, den Klageweg zu beschreiten. Die Verwaltung mache ihre Arbeit und sie mache ihre Arbeit immer nach Recht und Gesetz.

 

Vorsitzende Mertzsst über den Änderungsantrag abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Kreistag fordert die Verwaltung auf, den zum Abriss der Schutzhütte in der Kronsbergheide ergangenen Bescheid auszusetzen, die seitens der Gemeinde Amelinghausen und des Grundstückseigentümers angebotenen Ausgleichsmaßnahmen abzuwägen und mit der Gemeinde eine einvernehmliche Lösung zu verhandeln.  

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage