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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

20.11.2023 - 5 Antrag der »Euthanesie«- Gedenkstätte Lüneburg ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Rudnick stellt die Arbeit der Euthanasie-Gedenkstätte und deren Bildungsangebote vor. Sie betont, dass die Euthanasie-Gedenkstätte in Lüneburg die einzige sei, die den Mord an Kindern dokumentiere. Zudem engagiert sich die Gedenkstätte für eine starke internationale Außenwahrnehmung ihrer historisch-politischen Bildungsarbeit. Das ehemalige Gärtnerhaus könne von Seiten der Psychiatrischen Klinik Lüneburg (PKL) dauerhaft genutzt werden. Langfristige Verträge mit dem PKL bilden die Grundlage für eine nachhaltige Infrastruktur für die pädagogische und menschenrechtsorientierte Arbeit der Gedenkstätte. Diese sei bislang ausschließlich projektgefördert und erhalte zudem Einnahmen aus Spenden und Teilnehmerbeiträgen. Gleichzeitig mit einem Antrag bei der Hansestadt versuche man, mit dem Zuschuss des Landkreises zumindest die Stelle der Projektassistenz längerfristig zu finanzieren.

EKR‘in Hobro stellt klar, dass wegen der bevorstehenden Kulturförderrichtlinie der Beschluss für ein Jahr gelte. Im Beschlussvorschlag waren zunächst Mittel für drei Jahre vorgesehen gewesen. Der geänderte Beschlussvorschlag umfasse eine Förderung für 2024 in Höhe von 30.000 €.

KTA Scherf unterstützt inhaltlich das Vorhaben, das angesichts der aktuell zu konstatierenden Radikalisierung in der Gesellschaft absolut förderwürdig sei. An sich müsse aber das Land finanzieren und nicht nur Aufgaben an die Kommunen übertragen.

KTA Meister fragt nach, wie es zu der geänderten Fördersumme gekommen sei? Frau Dr. Rudnick antwortet hierzu, dass es noch nicht entschieden sei, ob eine Förderung vom Land komme. Mit den 30.000 € solle die Stelle der Projektassistenz gesichert werden.

KTA Prange unterstreicht, dass ein niedrigschwelliger Zugang zu den Bildungsangeboten wichtig sei.

KTA Thiemann unterstützt die Änderung auf Zuschuss für erstmal ein Jahr. Die Förderung von Seiten der Hansestadt und von Seiten des Landes müsse abgewartet werden. Eigentlich fördere man ungern Stellen.

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Beschluss

Beschluss:

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts wird der Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg gGmbH für 2024 ein Zuschuss in Höhe von 30.000,00 EUR gewährt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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