20.11.2023 - 7 Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 20.11.2023
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
EKR‘in Hobro führt in die Thematik ein und erläutert, dass gemäß des aus dem Anhang (Übersicht der Förderungen) hervorgehenden Vorschlags 60.000 € übrig bleiben würden.
KTA Scherf kann den Maßnahmen 3,4 und 8 gerne zustimmen, die anderen sollten übertragen
werden.
EKR‘in Hobro erinnert daran, dass bisher eingehende Anträge sofort beschieden worden sein,
vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel.
Für KTA Schultz handelte es sich bisher um einen „Feuerwehr-Topf“. Der Vorlage könne er im
Wesentlichen zustimmen.
EKR‘in Hobro stellt klar, dass bislang 5.000 - 10.000 € als „Feuerwehr-Maßnahmen“ übrig geblieben
seien. Es hätte bisher keine Priorisierung von Maßnahmen gegeben, nur Ablehnung, wenn es
insgesamt nicht förderfähig war.
KTA Glodzei bittet darum, die einzelnen Punkte noch einmal durchzugehen. Mit dem Vorschlag der Verwaltung, über alle Anträge sofort zu bescheiden, sei er einverstanden.
KTA Götz hinterfragt, ob es für Mähroboter nur einen Grundzuschuss geben sollte. EKR‘in Hobro
hinterfragt, wo man bei der Bewertung der Antragsinhalte anfangen solle. Das könne nicht geleistet
werden. Die Sportförderrichtlinie müsse dann angepasst werden
Der Vorsitzende van den Berg gibt zu bedenken, dass sich die Vereine auf den Beschluss eingestellt
hätten. 3, 4 und 8 könnten sofort beschlossen werden.
KTA Scherf weist daraufhin, dass die Summen zu Maßnahme 1 im Anhang nicht stimmen. Er stellt den Änderungsantrag, über Maßnahmen 3, 4 und 8 abzustimmen und die restlichen auf 2024 zu verschieben.
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss bewilligt die Anträge auf Sportförderung Nr. 3. 4. und 8 in Höhe von insgesamt 37.472 Euro.
Die verbliebenen 4.393 Euro werden ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen.
Die Anträge Nr. 1., 2., 5., 6., 7. und 9. in Höhe von insgesamt 60.606 Euro werden, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, aus dem Fördertopf des Haushaltsjahres 2024 gezahlt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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