22.05.2024 - 5 Elbbrücke Darchau/ Neu Darchau; Sachstand zur B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Betriebs- und Straßenbauausschuss
- Datum:
- Mi., 22.05.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss
BL Seegers und Bereichsleiter Tippe erläutern anhand der als Anlage beigefügten Präsentation den finalen Planungsstand bezüglich der technischen Planung, Art und Umfang der eingereichten Unterlagen und geben einen Ausblick auf das nunmehr laufende Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellungsbehörde prüfe derzeit die Antragsunterlagen und werde dem SBU dementsprechend gfls. den erforderlichen Anpassungsbedarf mitteilen. Am 13.05.2024 habe diesbezüglich eine Auftaktkonferenz stattgefunden. Seitens der Plan-Behörde sei darin in einem ersten Fazit geäußert worden, dass es sich um gute Unterlagen handele. Eine schriftliche Stellungnahme erfolge nach Beteiligung der Anwaltskanzlei Dr. Ohms aus Berlin, die die Plan-Behörde durch das Verfahren begleite.
Herr Jüngerink vom Ing.-Büro EGL geht auf den umweltfachlichen Teil ein. Dieser umfasse die Antragsunterlagen, den Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, den Landschaftspflegerischen Begleitplan, die FFH-Verträglichkeitsprüfung inkl. FFH-Ausnahmeprüfung und den Artenschutzfachbeitrag. Über den Bestand und die Bearbeitung der Unterlagen sei bereits in den vorherigen Sitzungen berichtet worden. Zentraler Bestandteil der Antragsunterlagen sei insbesondere die erforderliche FFH-Ausnahmeprüfung in Bezug auf die „erheblichen“ Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ gewesen, hier u. a. von sogenannten FFH-Lebensraumtypen und des Bibers. Hier habe man in intensiver Abstimmung mit den Fachbehörden und Flächeneigentümern geeignete Flächen innerhalb des betroffenen Schutzgebiets finden können und mit Kohärenzsicherungsmaßnahmen beplanen können. Diese lägen ortsnah zum Vorhaben sowie auf Flächen der Nds. Landgesellschaft bei Stapel im Amt Neuhaus sowie im Artlenburger Werder. Zudem sei eine rechtliche Zuarbeit durch die beauftragte externe Rechtsberatung zur Begründung „der zwingenden Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses“ als Teil der Antragsunterlagen erfolgt. Der durch das Vorhaben entstehende Eingriff umfasse insgesamt 4,45ha, hierfür würden 13,7ha an Kompensationsflächen benötigt. Diese könnten zum überwiegenden Teil ortsnah sowohl auf der Darchauer als auch Neu Darchauer Seite im gleichen Naturraum umgesetzt werden. Entwickelt würden u. a. artenreiches Extensivgrünland, halbruderale Gras- und Staudenfluren sowie Streuobstwiesen und Gehölze.
Auf Nachfrage erläutert er, dass für die Montage der Strombrücke eine temporäre Zuwegung für ca. 4 Wochen hergestellt werden müsse.
KTA Hövermann fragt, wie schwer die Teile der Strombrücke seien und ob hinsichtlich der erforderlichen Zuwegung das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorläge.
Bereichsleiter Tippe erklärt, genaue Angaben zum Gewicht könne er nicht machen (nachrichtlich: das Gewicht der Strombrücke beträgt 2.500 – 3.000t). Die Montage erfolge auf dem Wasserweg, analog zum seinerzeitigen Bau der Dömitzer Brücke. Welche konkreten Wasserstände zur Montage erforderlich seien, werde im Rahmen der Ausführungsplanung berechnet werden. Diese erfolge nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens.
Hinsichtlich der hierfür erforderlichen Flächen, stehe man mit den Grundstückseigentümern in Kontakt.
Bislang würden sich diesbezüglich keine Probleme abzeichnen.
Die Beauftragung der NLG umfasse neben dem erforderlichen Grunderwerb auch die Sicherstellung der Kompensationsflächen. Der finale Grunderwerb mit entsprechenden Kaufpreiszahlungen erfolge erst, wenn es auch definitiv zum Brückenbau komme.
KTA Schmidt fragt, ob der Landkreis Lüchow-Dannenberg noch zu der seinerzeitigen Brückenvereinbarung stehe oder ob es gfls. zu einer Kündigung der Vereinbarung kommen könnte.
Landrat Böther hebt hervor, dass die Brückenvereinbarung nach wie vor Bestand habe. Eine Kündigung sei nicht ohne weiteres möglich. Dies sei auch schon zu Beginn der Planungen in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes seitens des Oberverwaltungsgerichts bestätigt worden.
Die Vertragspartner müssten zu den Regelungen stehen.
BL Seegers erläutert auf Nachfrage, dass sich der Unterhaltungsaufwand der Brücke nur annäherungsweise beziffern lasse. Grds. müsse man nach den Erfahrungen mit der Dömitzer Brücke von einem durchschnittlichen jährlichen Aufwand in Höhe von 0,5 – 0,8 % der Baukosten ausgehen. In den ersten Jahren sei der Aufwand geringer, später wären dann auch aufwendigere Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Der aktuelle Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren sehe das 3. Quartal, voraussichtlich Juli 2024, für die öffentliche Auslegung der Plan-Unterlagen vor.
Der evtl. erforderliche Anpassungsbedarf der Unterlagen führe je nach Aufwand gfls. zu einer Terminverschiebung.
Klagebefugt seien nur Einwender, die auch eine Betroffenheit nachweisen könnten.
Auf Nachfragen von KTA Schmidt und KTA Meister, erläutert Bereichsleiter Tippe, dass hinsichtlich der baubedingten Auswirkungen auf den Klimaschutz, ein entsprechendes Gutachten erstellt worden sei. Dieses sei u.a. Bestandteil der Antragsunterlagen.
Die Unterlagen, so BL Seegers weiter, seien nach einem Verzeichnis, das nach einer gemeinsamen Richtlinie zwischen Bund und Ländern für Straßenbauverfahren erstellt worden sei, zusammengestellt worden. Ziel dieser Richtlinie sei es, Außenstehende in die Lage zu versetzen, sich schnell einen Überblick verschaffen zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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