06.06.2024 - 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 06.06.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
Wortprotokoll
Vorsitzende Mertz informiert die Kreistagsabgeordneten darüber, dass die heutige Kreistagssitzung von der ehrenamtlichen Initiative LüneStream live gestreamt und aufgezeichnet wird. Sie fragt im Anschluss die Abgeordneten und die Mitarbeitenden der Verwaltung, ob diese einer Aufnahme zustimmen oder diese ablehnen.
Anschließend fragt Vorsitzende Mertz die Einwohnerinnen und Einwohner, ob sie Fragen an die Verwaltung richten möchten.
Prof. von Wilcke aus Ellringen möchte wissen, in wie weit die verkappte Munition im für die Windräder vorgesehenen Wälder berücksichtigt wurden und wie dies geprüft werde.
KRin Vossers antwortet, es werde momentan das regionale Raumordnungsprogramm aufgestellt und mit diesem würden zunächst die Flächen nur planungsrechtlich gesichert. Die Fragen der Bodenbeschaffenheit und der konkreten Verhältnisse vor Ort, würden in einem anschließenden Genehmigungsverfahren geprüft. Der Antragsteller, welcher Windkraftanlagen aufstellen möchte, müsse Unterlagen zu Prüfung einreichen. Dabei seien Bodenuntersuchungen in der Prüfung enthalten. Dies finde also im konkreten Genehmigungsverfahren für einen konkreten Standort statt. Momentan befinde sich die Verwaltung aber noch in der übergeordneten Planungsebene. Dort fänden solche Prüfungen noch nicht statt.
Matthias van Berkel aus Göddingen möchte bezüglich des Windenergiegebietes im Breetzer Wald wissen, ob es richtig sei, dass der Landkreis Lüneburg der Landkreis mit dem höchsten Flächenangebot für Windkraftanlagen in Niedersachsen sei. Er möchte wissen, was da eigentlich schief gegangen sei. Der Landkreis sei ein Bereich, welcher sehr niederschlagsarm sei. Weiterhin möchte er wissen, ob berücksichtigt werde, dass Windkraftanlagen die Feuchtigkeit aus dem Boden zögen. Ferner möchte er darauf hinweisen, dass Frankreich den Bau von Windkraftanlagen gestoppt habe. Es gehe hier um den Infraschall. Er möchte wissen, inwieweit diese Frage hier eine Rolle bei der Entscheidung spiele.
LR Böther geht zuerst auf die Frage ein, wie es sein könne, dass der Landkreis Lüneburg einen der höchsten Flächenzuschläge vom Land bekommen habe. Es sei so, dass die Bundesrepublik für ihr Gesamtgebiet ein Flächenpotenzial von 2,2 Prozent festgelegt habe. Dieser Wert gelte auch für Niedersachsen. Die 2,2 Prozent wurden dann in Niedersachsen auf die Landkreise verteilt. Ursprünglich hatte der Landkreis Lüneburg 4,72 Prozent zugewiesen bekommen. In Diskussionen mit dem Land sei eine Deckelung auf 4 Prozent vereinbart worden. Diese 4 Prozent seien jetzt vom Niedersächsischen Landtag gesetzlich festgelegt und der Landkreis sei verpflichtet, diese entsprechend auszuweisen. Adressat für entsprechende Kritik sei die Landesregierung. Es sei aber unstrittig, dass für den Energiebedarf der Zukunft das Potential an regenerativen Energien ausgebaut werden müsse. Das Thema Feuchtigkeit im Boden und das Thema Infraschall würden auf der regionalplanerischen Ebene nicht behandelt.
Herr van Berkel stellt zusätzlich die Frage, ob sich der Landkreis und der Landrat einem Bürgerbegehren gegen die Windkraftindustrie unterwerfen würden.
LR Böther antwortet, es sei eine rechtliche Frage, ob ein Bürgerbegehren in Bezug auf Windkraft zulässig sei. Dieses müsse zuerst nach dem NKomVG beantwortet werden.
Herr van Berkel möchte wissen, ob unabhängig von der Zulässigkeit der Wille vorhanden sei, sich so einem Votum auszusetzen.
LR Böther betont, seine persönliche Meinung sei hier nicht ausschlaggebend. Für einen Beschluss über das Regionale Raumordnungsprogramm sei der Kreistag zuständig und keine andere Institution.