06.06.2024 - 14 Einrichtung von Ausbildungsplätzen für das Ausb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 06.06.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Personalservice
- Bearbeitung:
- Svenja Isenberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Hoffmann freut sich, dass der Landkreis seiner Verantwortung nachkomme, jungen Menschen eine berufliche Zukunft im Öffentlichen Dienst zu geben. Es sei außerordentlich gut, dass es 18 Ausbildungsplätze verschiedener Fachrichtungen gebe. Er habe lediglich die Frage an die Verwaltung, wie sich die Bewerberinnen- und Bewerbersituation entwickelt habe. In vielen Betrieben der Privatwirtschaft und des Dienstleistungsgewerbes sei zu hören, dass es noch mehr Bewerbungen sein dürften. Wie sei hier die Situation beim Landkreis.
KVDin Welz betont, dass die Frage nicht pauschal zu beantworten sei. Es gebe Ausbildungsgänge bei denen es gut laufe, dies seien insbesondere die Studiengänge für die Anwärter. Bei den Verwaltungsfachangestellten seien es im letzten Jahr etwas weniger Bewerbungen gewesen. Aber diese Zahlen seien sehr schwankend und deshalb könne keine pauschale Aussage getroffen werden. Dennoch sei die Erfolgsquote sehr gut. Es sei nur einmal ein Platz nicht besetzt worden.
KTA van den Berg möchte darauf hinweisen, dass es die FDP gewesen sei, welche mit einem Antrag darauf hingewirkt habe, dass der Landkreis überhaupt ausbilde. Die Anzahl der zukünftigen Ausbildungsplätze stimme seine Fraktion sehr positiv.
LR Böther erwidert, dass der Landkreis Lüneburg bereits seit vielen Jahrzehnten ausbilde.
Beschluss
Die Einrichtung der folgenden Ausbildungsplätze für das Ausbildungsjahr 2025 wird beschlossen:
- bis zu 6 Anwärter/innen der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (Kreisinspektor-Anwärter/in),
- bis zu 6 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten,
- bis zu 2 Auszubildende für das duale Studium Bauingenieurwesen,
- bis zu 2 Auszubildende für ein duales IT-Studium,
- bis zu 2 Auszubildende für den Beruf der Hygienekontrolleurin/des Hygienekontrolleurs.