06.06.2024 - 18 Änderungsantrag der Gruppe Die Linke/ Die PARTE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 06.06.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Silke Zipser
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
KTA Burkhardt führt aus, dass ihre Gruppe zu Beginn der Legislaturperiode einen Antrag zum Thema Streaming von Kreistagssitzungen eingereicht habe. Auch die Gruppe FDP/Die Unabhängigen habe einen entsprechenden Antrag zu diesem Thema eingereicht. Zu beiden Anträgen gebe es bislang keine Entscheidung und diese ruhten. Nach 2,5 Jahren wäre es an der Zeit nun zumindest eine Teilentscheidung zu treffen. Die Verwaltung habe eine umfassende Unterlage vorgelegt. Dafür bedanke sie sich. Es könne derzeit verfolgt werden, wie Ratssitzungen der Stadt Lüneburg live gestreamt und im Nachgang bei YouTube eingestellt würden. Wer nicht aufgenommen werden möchte, habe selbstverständlich das Recht, einer Aufnahme zu widersprechen. Es gehe grundsätzlich um die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger, welche nicht die Möglichkeit hätten an Kreistagssitzungen teilzunehmen, die Möglichkeit gegeben werde, dennoch der kommunalen Politik beizuwohnen. Es gehe auch um Transparenz, Offenheit und den Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie wünsche sich, dass der neue Kreistag ab 2026 mutiger sein werde und die dann schon jahrelange Erfahrung des Lüneburger Stadtrates in diesem Bereich genutzt werde.
KTA Kamp bestätigt die Ausführungen von KTA Burkhardt. Er stimme mit diesen überein. Es sei eine schwierige Materie. Es sei am Anfang der Sitzung, als jeder einzelne sich zu einer möglichen Aufnahme seines Redebeitrages äußern sollte, deutlich geworden, dass es sehr unterschiedliche Meinungen hierzu gebe. Daran sei zu sehen, dass es zu diesem Thema keine einheitliche Meinung im Kreistag gebe. Dies sei eine eher seltene Ausnahme im Kreistag. Hier sei ein Kompromiss schwierig. Jeder Kreistagsabgeordnete sei mit seinen Persönlichkeitsrechten betroffen. Wichtig sei, dass dieses Thema vom Kreistag selbst geregelt werde. Damit, dass jetzt von Dritten gestreamt werde, sei er etwas unglücklich. Denn nicht der Kreistag gebe hier die Bedingungen vor, sondern es gebe nur die Wahlmöglichkeit zu sagen, dass sich die Kreistagsabgeordneten filmen lassen oder nicht. Alles andere konnte nicht mitbestimmt werden. Deshalb müsse selbst das Heft des Handelns in die Hand genommen werden und die Bedingungen vom Kreistag festgelegt werden, wie zukünftig gestreamt werden soll. Ein Kompromiss wäre es, wenn mit dem 01.11.2026 und dem dann neuen Kreistag begonnen werde zu streamen. Dann könnten vorher die Bedingungen und Voraussetzungen bestimmt werden. Der neue Kreistag starte dann unbelastet in die Arbeit. Bei anderen Regularien, wie zum Beispiel der Entschädigungssatzung, werde dies auch so gehandhabt. Alle neuen Kreistagsmitglieder wüssten dann, was auf sie zukomme und hätten Kenntnis über die Bedingungen. Die Verwaltung werde in den entsprechenden Ausschüssen vorstellen, wie es praktisch umgesetzt werden soll. Personalfragen, Mobilität des Kreistages, Persönlichkeitsrechte und weitere Fragen könnten dann im Vorfeld geklärt werden. Ein sofortiger Beginn zöge Haushaltsberatungen nach sich und es müsste Personal eingestellt werden. Auch dies würde dann bis Mitte des Jahres 2025 dauern und würde nicht einen so großen zeitlichen Vorteil bringen. Er werbe für die Annahme des Kompromissvorschlages.
KTA Bothe führt aus, dass dieses Thema nicht neu sei. Die AfD-Fraktion habe den ersten Antrag hierzu bereits 2016 gestellt. Das Thema sei leider nicht vernünftig bearbeitet worden im Kreistag und von der Verwaltung. Jetzt gebe es den Zustand, dass ein ehemaliger Linksparteipolitiker die Sitzung filme und mit den Aufnahmen dann mache was er wolle. Dies sei nach seiner Ansicht eine unglückliche Situation. Trotzdem sollte jetzt nicht mit einer heißen Nadel irgendetwas auf den Weg gebracht werden. Darum unterstütze seine Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion. Auch die angegeben Kosten halte seine Fraktion für völlig übertrieben. Mit moderner Kameratechnologie und YouTube-Channel wäre mit einem Bruchteil der Kosten zu rechnen. So werde es in den Landtagen und anderen Stadträten auch gehandhabt. Seine Fraktion sei für einen Entscheidung im nächsten Kreistag.
KTA Dr. Schulze stimmt im Punkt „Ich bestimme lieber über mich selbst, als das ich andere über mich bestimmen lasse“ mit KTA Kamp überein. Dann sei aber der Vorschlag über das Vorgehen für den kommenden Kreistag zu bestimmen, widersprüchlich zu dieser Aussage. Deshalb sollte die Entscheidung im kommenden Kreistag getroffen werden, damit die zukünftigen Kreistagsabgeordneten über sich selbst bestimmen könnten. Es gebe gute Argumente gefilmt zu werden und er sei hier auch bei der Antragstellerin. Es gehe um Transparenz und Öffentlichkeit und dies seinen gute, ernstzunehmende Gründe. Und doch gebe es auch einige Argumente die dagegen sprächen. Es gebe eine beunruhigende Zunahme von Anfeindungen auch gegen Kommunalpolitiker und natürlich könnten Filmaufnahmen manipuliert werden. Damit könne dann gegen die Kommunalpolitiker agiert werden. Auch mit KI könnten Filmausschnitte manipuliert und verfremdet werden. Mit diesen Themen sollte sich auseinandergesetzt werden und eine nicht zu naive Herangehensweise an den Tag gelegt werden. Deshalb sei seine Fraktion dafür, den kommenden Kreistag hierüber bestimmen zu lassen. Ihn persönlich beschäftige die Frage, ob durch das Filmen, das Agieren der Abgeordneten beeinflusst werde. Werde dann vielleicht die eine oder andere Meinung nicht mehr geäußert, welche im geschützten Raum ausgesprochen worden wäre. Wenn dies passiere, dann verändere sich die Debattenkultur. Er plädiere hier für allergrößte Vorsicht. Die Entscheidung sollte beim nächsten Kreistag liegen.
Vorsitzende Mertz weist darauf hin, dass dieser Antrag im Kreisausschuss nicht abgestimmt wurde, da der vorhergehende Antrag zur Beschlussfassung empfohlen wurde.
KTA Bothe führt aus, dass dieses Thema nicht neu sei. Die AfD-Fraktion habe den ersten Antrag hierzu bereits 2016 gestellt. Das Thema sei leider nicht vernünftig bearbeitet worden im Kreistag und von der Verwaltung. Jetzt gebe es den Zustand, dass ein ehemaliger Linksparteipolitiker die Sitzung filme und mit den Aufnahmen dann mache was er wolle. Dies sei nach seiner Ansicht eine unglückliche Situation. Trotzdem sollte jetzt nicht mit einer heißen Nadel irgendetwas auf den Weg gebracht werden. Darum unterstütze seine Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion. Auch die angegeben Kosten halte seine Fraktion für völlig übertrieben. Mit moderner Kameratechnologie und YouTube-Channel wäre mit einem Bruchteil der Kosten zu rechnen. So werde es in den Landtagen und anderen Stadträten auch gehandhabt. Seine Fraktion sei für einen Entscheidung im nächsten Kreistag.
KTA van den Berg weist darauf hin, dass dieser Antrag nun seit 3 Jahren im Raum stehe. Es gebe möglicherweise heute eine Mehrheit für das Streaming der Kreistagssitzungen und dies sei dann, nach seiner Ansicht, ein guter Tag für den Kreistag. Kleine Fraktionen müssten mit ihren Anträge häufig sehr lange keine Ruhe geben, bis die großen Fraktionen endlich zustimmen würden. Es sei sicher auch auf den Umgang der Generationen mit den Digitalen Medien zurückzuführen, dass es bei diesem Thema so unterschiedliche Meinungen gebe. Er freue sich auf den nächsten Kreistag, bei dem dann ein Streaming möglich sein werde. Auch er persönlich könne dann Sitzungen noch einmal nachschauen und eigene Fehler erkennen. In diesem Zusammenhang möchte er seine Aussage, dass die FDP-Fraktion dafür gesorgt hätte, dass beim Landkreis ausgebildet werde, korrigieren. Dies sei natürlich nicht so. Die FDP-Fraktion habe dafür gesorgt, dass mehr ausgebildet werde. Er möchte dies noch einmal ausdrücklich richtigstellen.
KTA Meister bekräftigt, dass die Grünen-Fraktion hinter dem Bestreben, die Kreistagssitzung zukünftig zu streamen, stehe. Daher schließe sie sich dem Antrag der Gruppe Die Linke/ DIE PARTEI an. Aber auch der Kompromissvorschlag der SPD-Fraktion werde von seiner Fraktion begrüßt. Bei allen begründeten Bedenken sollte es ein mutiges Herangehen geben. Es gebe das Beispiel der Hansestadt Lüneburg. Er finde die Umsetzung dort sehr gelungen. So wünsche er es sich auch für die Kreistagssitzungen. Seine Fraktion habe bereits 2013 einen Antrag für einen Audiostream gestellt.
KTA Glodzei führt noch weitere Details zum Antrag der Grünen-Fraktion in 2013 für einen Audiolivestream aus. Damals habe es noch andere rechtliche Rahmenbedingungen gegeben und deshalb sei dieser Audiolivestream abgelehnt worden. Das Internet sei kein Neuland mehr und auch Deepfakes und KI seien inzwischen allen bekannt. Es falle bei den verschiedenen Anträgen auf, dass es auf Prokastination hinauslaufe. Alle hier seien Politikerinnen und Politiker, welche in der Öffentlichkeit stünden und dort auch sprechen sollten. Die Presse sei der einzige Multiplikator für die Sitzungen und er sei erstaunt, dass diese sich bis nach Dahlenburg bemühe. Es laufe aber heute, besonders für junge Menschen, ganz viel über den Austausch auf Social Media. Und dafür seien Live-Mitschnitte sinnvoll. Auch die angesprochenen technischen Hürden könnten nicht so hoch sein, da ja gerade ein Livestream laufe. Das Kreistagsabgeordnete vielleicht anders reagieren, wenn sie live gefilmt würden, könne sehr gut sein. Das sei heute auch schon bei öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen so gegeben. Seine Fraktion werde dem Streaming begeistert zustimmen.
LR Böther möchte seine Position zu diesem Thema erläutern. Er persönlich habe überhaupt kein Problem gefilmt und in öffentlichen Medien aufgeführt und zitiert zu werden. Ihm sei wichtig, dass es mit der entsprechenden Technikbegleitung möglich sei, den Diskurs im Kreistag in derselben Art und Weise wie bisher zu führen. Er schätze die Art und Weise der Diskussion im Kreistag und diese sollen auch mit einer Technikbegleitung erhalten bleiben. Außerdem sei ihm wichtig festzustellen, dass der Landkreis Lüneburg als Flächenlandkreis für alle Menschen in diesem Landkreis zuständig sei. Kreistagssitzungen müssten auch über die Grenzen der zentralen Orte hinaus stattfinden können. Damit zeige der Kreistag die Zugehörigkeit zu den Menschen. Die Technik müsse dies ermöglichen können. Auch wenn bei den Ratssitzungen der Stadt eine gute technische Umsetzung stattfinde, bedeute dies für die Stadt die Festlegung für genau einen einzigen Sitzungsort. Perspektivisch müssten das Streaming und die Wahl verschiedener Sitzungsorte für den Kreistag miteinander verbunden werden. Seit 2021 sei dieser Antrag gestellt und die Verwaltung habe viel Mühe in die Aufarbeitung gesteckt. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen hätten sich zwischenzeitlich, besonders durch Corona, mehrmals geändert. Er werde dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen, wenn dieser zur Abstimmung kommen sollte.
KTA Schmidt möchte betonen, dass sie als ältere Abgeordnete für einen schnellen Beginn des Streamings sei. Sie habe keine Angst vor diesem Thema und deshalb unterstütze sie einen wirklich baldigen Beginn. Auch andere Landkreise würden streamen und das sei ganz sicher auch für den Landkreis Lüneburg möglich.
KTA Köhlbrandt merkt an, dass das Ergebnis der Abstimmung schon lange feststehe. Alle Kreistagsabgeordneten die heute ihrer Aufnahme zugestimmt haben, hätten auch einen schönen Redebeitrag geleistet. Er hoffe, dass in Zukunft die vier Stunden Sitzungszeit ausreichen werden, um die Tagesordnung abzuarbeiten.
Vorsitzende Mertz lässt als erstes über den Änderungsantrag der Gruppe Die Linke/ DIE PARTEI abstimmen. Danach erfolgt die Abstimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion. KTA Walter beantrag geheime Abstimmung über den Änderungsantrag, da die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Kreistagsabgeordneten stark berührt würden. Die geheime Abstimmung wird mehrheitlich abgelehnt. Danach erfolgt die Abstimmung zum Antrag der SPD-Fraktion.