Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

19.09.2024 - 12 Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt (...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

KRin Vossers betont, dass es sich um eine ganz wichtige Vorlage handele. Aus dem Fachausschuss und aus dem Kreisausschuss liege eine einstimmige Zustimmung zu dieser Vorlage vor. In der Sitzung des Kreisausschusses habe sie berichtet, dass die Verwaltung sich noch in der Abstimmung mit dem Niedersächsischen Innenministerium befände. Es sei so, dass solche Gründungen dort angezeigt und genehmigt werden müssen. Bei der Erarbeitung dieser gemeinsamen Vorlage durch alle vier Landkreise mit einer gleichlautenden Beschlussvorlage sei vereinbart worden, dem Ministerium die Satzung schon zur Abstimmung vorzulegen. Dabei habe sich herausgestellt, dass einige Anmerkungen des Ministeriums zu berücksichtigen seien. Daraufhin seien diese Anmerkungen, zusammen mit dem Rechtsanwalt, welcher die Aufstellung der Satzung begleitet habe, kurzfristig eingearbeitet worden. Dafür entschuldige sie sich. Die Verwaltung habe sehr gedrängt beim Innenministerium, da die Gremienfolge eingehalten und nicht aufgeschoben werden sollte. Auch die anderen Landkreise haben ihre Beratungsfolgen einhalten wollen. Daher wurden die Änderungswünsche des Ministeriums in der letzten Woche eingearbeitet und die Vorlage entsprechend aktualisiert. Daraufhin seien die Anlage 5 und 6 zur Verfügung gestellt worden. Dabei handele es sich um den gleichlautenden Text. Eine Version sei zur besseren Verständlichkeit im Änderungsmodus dargestellt worden. Die Anlage 6 sei der Gegenstand, über den heute zu beschließen sei. Dies zur Klarstellung. In der Anlage 6 sei sowohl die Vereinbarung, als auch die Satzung in einem Dokument enthalten. Dies sei auch ein Wunsch des Ministeriums gewesen, die Vereinbarung und die Satzung getrennt voneinander zu halten, um gegebenenfalls Änderungen an der Satzung vornehmen zu können, ohne die Vereinbarung zu ändern. Sie beantworte auch gerne Fragen zu einzelnen Punkten.

 

KTA Köhlbrandt bestätigt, dass es in dem Beschlussvorschlag in beiden Teilen um die Anlage 6 gehe. Er erläutert, dass die Einsatzleitstelle seit dem 01.01.1993 am Springintgut 1 ihre Arbeit verrichtet habe. 2007 haben dann die Planungen begonnen, um eine kooperative Leitstelle mit der Polizeidirektion Lüneburg einzugehen. Das sei im August 2015 umgesetzt worden. Die Unterschiede zwischen den Beteiligten des Kreises und der Polizei seien aber groß gewesen. Die Polizei sei für mehrere Landkreise zuständig und die Kameraden unserer Leitstelle lediglich r den Landkreis Lüneburg. Jetzt sei zu sehen gewesen, dass der Platz dort nicht mehr ausreiche. Die Einsatzzahlen stiegen von Jahr zu Jahr. Auch die Kostenträger würden auf Kooperationen mit mehreren Landkreisen drängen. Daher habe es die Idee gegeben, eine Leitstelle mit 4 Landkreisen zu bilden. Von den Landräten der vier Landkreise sei dieses Thema besprochen worden. Es wurde ein Gutachten erstellt und mit der Leitstelle zusammen besprochen. Für die Mitarbeiter der Leitstelle bedeute dies momentan eine große Unsicherheit. Die Landräte der vier Landkreise hätten mit der Bildung einer „Anstalt des öffentlichen Rechtes“ eine gute Lösung gefunden. Es werde ein Gutachten zur Wahl eines Standortes erstellt. Dies sei in der Anlage 4 der Vorlage geregelt. Der Leiter der Leistelle sei eingebunden und er gehe fest von einer guten Zusammenarbeit aus. Er bitte um einstimmige Zustimmung und eine kraftvolle Unterstützung.

 

KTA Puls betont, dass es mit der Leitstelle in der jetzigen Form nicht weitergehen werde. Es seien Gutachten und Stellungnahmen mit allen Vor- und Nachteilen erstellt worden. Er denke mit der vorliegenden Vereinbarung und Satzung sei der Landkreis auf einem guten Weg. Jetzt sollte dieser Vorlage zugestimmt werden, damit es weiter vorwärts gehe. Seine Fraktion werde deshalb zustimmen.

 

KTA Prof. Dr. Bonin bedankt sich bei KRin Vossers, dass diese zur Klarstellung beigetragen habe und nun auch eine Satzung vorliege. Es sei klar, dass der Landkreis Rotenburg (mme) zustimme, denn in Paragraph 1.3 stehe, dass vorübergehend der Standort der Integrierten Leitstelle Lüneburger Heide in der Kreisverwaltung Rotenburg liege. Er würde gerne wissen, was hier für Rotenburg gesprochen habe und warum Lüneburg hier wenig genannt werde.

 

KRin Vossers antwortet, dass alle Landkreise deutlich gemacht hätten, dass die Wahl von Rotenburg kein Präjudiz für künftige Entscheidungen sei. Fakt sei, es könne keine Satzung beschlossen werden, in der kein Sitz der Gesellschafft festgelegt werde. Es musste also ein Ort genannt werden. Rotenburg war in der Arbeitsgruppe von Beginn an tätig und wurde jetzt deshalb als Sitz genannt. Es bestehe aber Einigkeit unter allen Beteiligten, dass dies nur vorübergehend und keine Vorfestlegung sei. Die sensible Frage des Standortes werde mit einem Gutachten entschieden, welches Kriterien für einen geeigneten Standort aufstellt. Es sei wichtig klarzustellen, dass Rotenburg eine Arbeitsadresse sei, ohne welche die Satzung nicht hätte erstellt werden können.

 

KTA Schädelchte sich inhaltlich den Vorrednern anschließen. Ihre konkrete Frage sei, ob der Landkreis Rotenburg in seiner heutigen Sitzung auch über die geänderte Fassung der Vorlage abgestimmt habe.

 

KRin Vossers geht davon aus, dass dies so gemacht wurde. Es könne aber auch sein, dass der Beschluss unter Vorbehalt einer redaktionellen Änderung gefasst wurde. Sie habe die Kollegin nicht mehr erreicht, um dies zu erfragen. Sie gehe aber davon aus, dass es dort ebenso gemacht wurde, wie nun hier bei uns im Landkreis.

 

EKRin Hobro chte ergänzen, dass die kurzfristige Änderung der Vorlage den Kreistagsabgeordneten nicht zugemutet worden wäre, wenn sie inhaltlicher Natur gewesen wäre. Bei den vom Ministerium gewünschten Änderungen habe es sich vorwiegend um einzelne Worte und redaktionelle Änderungen gehandelt.

 

KTA Wiebe bekräftigt, dass auch seine Fraktion hinter der zu beschließenden Vorlage stehe. Er sei ganz optimistisch, dass es bei der Wahl des Standortes noch ein offenes Rennen herrsche.

 

KTA Bothe glaubt, dass der Regionalpatriotismus in diesem Falle gar nicht angebracht sei. Er danke der Verwaltung für die geleistete Arbeit und das frühe Handeln. Seine Fraktion werde zustimmen.

 

KTA Stoll stellt fest, dass die Idee einer gemeinsamen Leitstelle nicht von der Politik ausgegangen sei, sondern der Wunsch von Herrn Meyer und seinem Team gekommen sei. Seine Fraktion werde zustimmen.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Kreistag möge beschließen: Der Landkreis schließt die beigefügte Vereinbarung (Anlage 6) über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes für den Landkreis Rotenburg (Wümme), den Landkreis Harburg und den Landkreis Heidekreis sowie den Landkreis Lüneburg ab.

Die beigefügte Satzung (Anlage 6) über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes sowie des Brandschutzes für den Landkreis Rotenburg (Wümme), den Landkreis Harburg und den Landkreis Heidekreis sowie den Landkreis Lüneburg in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomZG als Trägerin einer Großleitstelle für den Rettungsdienst und den Brandschutz wird beschlossen“.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung