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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

19.09.2024 - 19 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Gros weist auf die letzten Hochwasserereignisse an der Elbe und den Nebenflüssen hin. Diese hätten deutlich gemacht, dass wir uns auf keiner Insel der Seligen befänden. Die Hochwasser oder die Dürreereignisse würden immer extremer und in diesem Zusammenhang wäre eine Förderrichtlinie sinnvoll, welche auch entsprechende Vorkehrungen von Seiten des Bundes finanziere. Wenn er den Verlauf der Beratung und deren Länge betrachte, stellten sich für ihn einige Fragen. Er möchte von der Verwaltung, insbesondere KRin Vossers wissen, wie es möglich sei, dass ein so bescheidenes Ergebnis so lange gedauert habe. Diese Richtlinie richte sich nicht nur an den Landkreis als Gebietskörperschaft, sondern auch zu einem großen Teil an die Kommunen. Da frage er sich, warum der Landkreis sich nicht dahingehend engagiert habe, die Kommunen zu beraten,rderfähige Projekte auf den Weg zu bringen. Dies sei ein ganz zentraler Punkt und er könne ein Bemühen nicht erkennen. Es gebe mittlerweile eine Nachfolgerichtlinie und er möchte wissen, warum nicht auch der Baumbestand an den Kreisstraßen einbezogen worden sei. Es gehe nicht nur um die Neupflanzung von Bäumen, welche gefördert würde, sondern auch um die Pflege bestehender Bäume. Diesen Aspekt möchte er einbringen und er wünsche sich eine Zustimmung zu diesem Antrag mit der Ergänzung um die drei von ihm genannten Punkte. Damit würde es ein Ergebnis geben, was der Bedeutung dieses Themas eher gerecht werde.

 

KVDin Welz antwortet, dass sich die Dauer der Bearbeitung durch die Beratungsfolge und die Vielzahl der beteiligten Ausschüsse erkläre. Im Bauausschuss sei dieser erstmalig im Mai behandelt worden. Sie könne nur zurückweisen, dass es eine überdimensional lange Prüfung der Förderrichtlinie gegeben habe. Insbesondre weil sich der ursprüngliche Antrag auf eine längst ausgelaufenen Förderrichtlinie bezogen habe. Es sei im Bauausschuss als Einstieg und so stehe es auch explizit in der Vorlage   empfohlen worden, mit der Bepflanzung des Parkplatzes oder mit der Einfriedung von Schulhöfen zu beginnen. Dies bedeute einen Einstieg und nicht das damit das Ende definiert sei.  

 

EKRin Hobro ergänzt, für die Pflege der Straßenrandbepflanzung die SBU zuständig sei und diessste dann in den Ausschuss der SBU eingebracht werden. Dafür sei nicht die Verwaltung zuständig, sondern die SBU. Wenn es um die Begutachtung von bestehenden Straßenbäumen gehe, sei die Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Auf diese müsse sehr genau geachtet werden, damit die SBU nicht in eine Haftung gebracht werde.

 

KTA Schulzhrt aus, dass die Bäume an den Kreisstraßen geschützt werden sollen. Aber es müsse zur Kenntnis genommen werden, dass es viele Unfälle an Straßenbäumen gebe. Vielfach mit tödlichem Ausgang. ume direkt an der Straße zu pflanzen sei nicht gewollt. Im Bestand seien Bäume zu erhalten, aber Neupflanzungen an Kreisstraßen seien nicht gut.

 

KTA Führingerchte feststellen, dass der Tagesordnungspunkt ganz anders laute, als der heute eingebrachte. Herr Beyer habe im Hochbauausschuss festgestellt, dass dieser Vorgang vornehmlich die Kommunen des Landkreises betreffe. Hierüber habe auch Einigkeit im Ausschuss bestanden. Nur ein geringer Teil betreffe den Landkreis. Deshalb haben sich die Beteiligten vor allem mit dem Bereich Schulen befasst. Daraus sei der vorliegende Beschlussvorschlag entstanden. Er empfehle dem Kreistag die vorliegende Vorlage zu beschließen.

 

Vorsitzende Mertz fragt KTA Gros, ob er mit seinem Wortbeitrag einen Änderungsantrag eingebracht habe, über welchen jetzt abgestimmt werden müsse.

 

KTA Gros bestätigt, dass es sich um einen Änderungsantrag handele.

 

Vorsitzende Mertz bittet dann um die konkrete Formulierung des Änderungsantrages.

 

KTA Gros formuliert folgenden Änderungsantrag. Es sei ergänzend zu prüfen, ob die entsprechenden Buchstaben, bei denen es um die Bäume gehe, auch für die Bäume an den Kreisstraßen gelten. Dies könne auch in Abstimmung mit dem SBU erfolgen. Gemeinsam mit den Mitgliedsgemeineden seien entsprechende Skizzen zu erarbeiten. Dies sei der Änderungsantrag.

EKRin Hobro stellt klar, dass der Kreistag für die SBU keinen Änderungsantrag annehmen könne. Dieser sei in den Werksausschuss der SBU einzubringen. Insbesondere sei dies auch keine Aufgabe, welche die Gebäudewirtschaft prüfen könne.

 

KTA Kamp betont, dass es bei genauer Betrachtung des bisherigen Diskussionsverlaufes mit der Zuordnung an der einen oder anderen Stelle Probleme gegeben habe. Es sei lange darum gerungen worden, wie eine Einigung aussehen könne und diese Einigung sei jetzt nach über einem Jahr als Beschlussvorschlag in den Kreistag gekommen. Er spreche für einen großen Teil des Kreistages, wenn er sage, dass alle Beteiligten froh über die entsprechende Abarbeitung seien. Er würde diese Einigung jetzt nicht wieder mit einem weiteren Änderungsantrag gefährden. Dinge sollten auch einmal abgeschlossen werden und dann könne bei weiteren Wünschen ein neuer Antrag gestellt werde.

 

KTA Gros greift den Vorschlag von KTA Kamp auf und zieht seinen Änderungsantrag zurück.

 

KTA Blumechte ergänzen, dass es in der Förderrichtlinie, welche in der Sitzungsvorlage angeführt werde, um innerörtliche Maßnahmen gehe. Straßenbäume innerorts fielen nicht in die Zuständigkeit des Landkreises und auch nicht in die Zuständigkeit der SBU. Erster Adressat dieser Richtlinie seien die Gemeinden.

 

KTA Stoll stimmt seinen Vorrednern zu. Ein Änderungsantrag sei nicht angebracht.

 

KTA Rodenwaldchte zum Stichwort Straßenume ergänzen, dass diese eine tödliche Unfallgefahr darstellten. Es gebe eine Lösung und diese sei die Entfernung der Straßenbäume und die Ersetzung durch Hecken. Hecken anstatt von umenre eine ganz neue Lösung.

 

Vorsitzende Mertzsst abschließend über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Den Vorschlägen der Verwaltung in der aktualisierten Sachlage vom 27.08.2024 wird gefolgt und zur Vermeidung von Vandalismusschäden auf Schulgrundstücken sollten alternativ zu einer Einzäunung Heckenanpflanzungen geprüft werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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