19.09.2024 - 18 Kulturförderrichtlinie
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
Sitzung des Kreistages
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 19.09.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Vorlage:
-
2023/278 Kulturförderrichtlinie
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
KTA Voltmann-Hummes erläutert, dass es das Ziel der neuen Kulturförderrichtlinie sei, die Gleichbehandlung von Kulturschaffenden in der Förderung ihrer Aktivitäten herzustellen. Diesem Ziel habe sich der Kulturausschuss gewidmet. Bisher habe es gegolten, dass der Kulturausschuss auf die Anträge reagiert und entsprechende Vorschläge im Kreisausschuss gemacht habe. Dies ändere sich jetzt zu einer Kriterien basierten Entscheidung. Sie sei froh, dass parteiübergreifend in der Runde der Ausschussmitglieder dieser vorliegende Konsens geschaffen wurde. Sie bitte um kräftige Zustimmung.
KTA Götz zitiert den niederländischen Kulturhistoriker Johann Hölzinger „Wenn wir die Kultur bewahren wollen, müssen wir weiterhin Kultur schaffen“. Dieses sei simpel aber richtig. Er möchte den Begriff „schaffen“ hier durch „fördern“ ersetzen. Auch kleinere kulturelle Einrichtungen, Initiativen und Kulturschaffende seien zu fördern, damit so neue Kultur entstehen könne. Er sei froh, dass im Kulturausschuss überparteilich in einem Diskussionsprozess diese Richtlinie erarbeitet wurde. Dabei habe auch ein Austausch mit Kulturschaffenden stattgefunden und so konnten auch die Vorstellungen der Betroffenen in diese Richtlinie einfließen. Es gebe mit dieser neuen Kulturförderrichtlinie mehr Transparenz für die Antragsteller, für die Verwaltung und auch für die Ebene der Politik bei der Entscheidung. Letztlich werde sich diese Richtlinie in der Praxis zu bewähren haben. In finanzieller Hinsicht bewege sich diese Förderung in einem bescheidenen Rahmen, im Vergleich zu den finanziellen Anstrengungen gegenüber dem Theater oder der Musikschule. Daher werde in dieser Richtlinie auch eine moderate Anhebung der Mittel im Bereich Institutionelle Förderung vorgeschlagen. Konkret bedeute dies, eine maximale Fördersumme von 15.000 Euro pro Jahr. Er bitte um Zustimmung und Unterstützung.
KTA Scherf betont, dass die Zusammenarbeit im Vorfeld sehr konstruktiv und gut gewesen sei. Es bestehe Einigkeit, dass eine Kulturförderrichtlinie gebraucht werde. Dies sei sinnvoll, um die knappen Mittel gerecht verteilen zu können. Die nun zur Beschlussfassung vorliegende Richtlinie sei in weiten Teilen gut und richtig. Ein Problem sehe seine Fraktion im Bereich der Institutionellen Förderung. Dort gebe es einzelne Punkte, denen seine Fraktion so nicht zustimmen könne. Die vorgesehene Förderung von Personalkosten mit bis zu 50 Prozent sei immer abgelehnt worden. Wenn diese jetzt gefördert würden, sei dies unkalkulierbar. Auch die maximale Fördersumme von 15.000 Euro sei zu hoch. Ursprünglich sei über 10.000 Euro gesprochen worden. Diese Summe sei eher vertretbar. Die schon jetzt knappen Mittel für die Kulturförderung würden jetzt auf einige wenige Einrichtungen verteilt. Mehr Vielfalt würde so auch nicht mehr ermöglicht. Seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung daher enthalten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
285,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
140,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
104,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
142,9 kB
|