19.12.2024 - 17 Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 19.12.2024
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
KTA von Nordheim stellt zwei mündliche Fragen zum Haushaltsplan.
Aufgrund des Umfanges der mündlichen Anfragen bitte LR Böther, dass KTA von Nordheim seine Fragen der Verwaltung nochmals im Nachgang in schriftlicher Form zukommen lässt. Die Verwaltung wird diese dann schriftlich zum Prootkoll beantworten.
Anfrage an die Verwaltung – KTA von Nordheim
KTA von Nordheim hat im Kreistag am 19.12.2024 die nachfolgende Fragen zum PV-Ausbau auf kreiseigenen Gebäuden (VO 2022/331-1) und Flächen gestellt, die auch in schriftlicher Form nachgereicht wurden:
- Bis Ende 2024 werden von (abgerundet) 90 kreiseigenen Gebäuden (aufgerundet) 30 Gebäude mit PV-Installation ausgerüstet sein. Aufwand dafür bisher: 1,7 Mio. €. Nötig für die verbleibenden 60 Gebäude: rein rechnerisch ca. 3,4 Mio. €. Angemeldet sind aber nur 0,5 Mio. € (Zahlen aus der schriftlichen Auskunft von FDL Beyer 12.12.2023 (dreiundzwanzig!) bzw. HH-Entwurf Investitionsmittelanmeldung FD 35 Ziff. 3500.23.03 vom 01.10.2024.
Frage:
Unter Bezug auf NKomVG § 72 (3) Satz 3:
Wann wird dem Hochbauausschuss ein detaillierter Ausbauplan PV vorgelegt (auf welches Gebäude? Bis wann? Kosten? etc. und ebenso ein Finanzierungsplan, der Auskunft gibt über Ertüchtigungen (Was kostet das für welches Dach?) Welche Fördermittel sind zu veranschlagen
und zu beantragen? Welcher Gewinn ergibt sich aus Betrieb und/oder Verpachtung?
Nur so lässt sich feststellen, wie weit uns die 0,5 Mio. € im HH 2025 dem durch Kreistagsbeschluss gesetztem Ziel näherbringen bzw. welche Mittel zusätzlich - spätestens in den HH 2026 - dafür einzustellen sind.
- Ich weise darauf hin, dass bisher jede Potentialermittlung für aufgeständerte PV-Anlagen auf landkreiseigenen Flächen (Parkplätze, Schulhöfe, etc.) fehlt. Im Sinne einer Vorbildfunktion für andere Akteure ist in Wahrnehmung öffentlicher Interessen der Landkreis hier in der Pflicht.
Frage:
Unter Bezug auf NKomVG § 72 (3) Satz 3:
Wann wird der Ausschuss für Hochbau mit diesen Beratungsgegenständen befasst?
Zu diesen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu Frage 1.:
Im Ausschuss für Hochbau am 09.04.2025 wird seitens der Verwaltung ein Sachstandsbericht und Ausblick gegeben, in dem auf die gestellten Fragen eingegangen werden wird.
zu Frage 2.:
Mit der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) im vergangenen Jahr wurde ein neuer § 32 a eingeführt, der in seinem Absatz 3 für offene Parkplätze oder Parkdecks ab einer bestimmten Größenordnung die Installation von Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung über der Einstellplatzfläche vorschreibt. Dies gilt auch bei wesentlichen Änderungen oder Erneuerungen. Diese Forderung wird uns aktuell bei der geplanten Erneuerung des Busbahnhofes am Schulzentrum Scharnebeck einholen. Dann wird auch der Ausschuss für Hochbau mit diesem Thema befasst werden.
Frage von KTA von Nordheim zum Energiepolitschen Arbeitsprogramm (EPAP)
Da das EPAP zum EEA mit dem BISKO-Erfassungsinstrument als dem Zentralen Standard für Kommunale Treibhausgasbilanzierung arbeitet, bleiben für uns als Landkreis 2 Fragen offen:
Eine Qualifizierung der THG-Reduzierungseffekte ist darin nicht vorgesehen.
Aber zur Information der Landkreisbevölkerung und zur Sicherung der politischen Plausibilität des umfangreichen Mitteleinsatzes bedarf es der Auskunftsfähigkeit darüber, wie viele THG-Emissionen mit welcher EPAP -Maßnahme verhindert werden. Kenntnis konkreter Reduzierungseffekte würden uns bei schwieriger Haushaltslage auch erlauben, uns auf die effektivsten Reduzierungs-Maßnahmen zu konzentrieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie im Ausschuss für Klimaneutralität am 04.09.2023 vorgestellt, hat die Verwaltung ein System zur Priorisierung der EPAP-Maßnahmen erstellt. Bei der Priorisierung von Ideen für EPAP-Maßnahmen werden diese auf Grundlage der Kriterien: Wirksamkeit (THG-Einflusspotential), Kosten, Umsetzbarkeit (Umsetzungsdauer) und positive Nebeneffekte (Bisher erreichte Punktzahl im eea sowie Öffentlichkeitswirksamkeit) bewertet. Für die Bewertung der Wirksamkeit wird sich an der UBA-Studie (2022a) „Klimalotse 3.0 – Offlineversion, Kapitel 3.5 Wie können Sie Maßnahmen analysieren und priorisieren?“ orientiert.
Für die exakte Darstellung, wie viele THG-Emissionen pro EPAP-Maßnahme eingespart werden können, müssten pro Maßnahme vor Aufnahme ins EPAP umfangreiche Analysen durchgeführt werden. Die Befürchtung der Verwaltung ist zum einen, dass diese Analysen einzelner Maßnahmen sehr zeit-, ressourcen- und arbeitsaufwendig wäre, so dass die Umsetzbarkeit der Maßnahmen darunter leiden würde und damit die Erreichung der Klimaziele sich nach hinten ziehen würden. Zum anderen sind die Einsparpotenziale einiger Maßnahmen, beispielsweise im Bereich Kommunikation, nicht bzw. kaum messbar. Daher wird weiterhin an der Priorisierung nach oben dargestelltem Prinzip festgehalten.
Das neue EPAP wird im Ausschuss für Klimaneutralität am 10. März 2025 vorgestellt und soll am 16 Juni beschlossen werden.
Frage KTA von Nordheim:
Unter Bezug auf NKomVG §72 (3) Satz 3: Wann wird der Ausschuss für Klimaneutralität 2030 mit diesem Beratungsgegenstand befasst?
Das städtisch orientierte BISKO-Verfahren lässt offen, wie im ganzen Landkreis klimaschädliche Vorgänge erfasst und gemindert werden sollen. Exemplarisch sind Emissionen aus der Landwirtschaft: CO2, Lachgas (N2O - das 260mal(!) schädlicher ist als CO2) und Methan (CH4 - das 28mal schädlicher ist als CO2), Trockenheitsschäden in Forst und Waldumbau, in wasserabhängigen Ökotopen und kleinen Fließgewässern, Starkregen-Bewältigung und langfristige Retention, sowie Grundwasser-Stabilisierung/Neubildung, Fehlende Hitzeschutzmaßnahmen im Siedlungsbereich besonders für Kinder und Senioren als vulnerable Personengruppen. Alle damit anstehenden Erfassungs- und Minderungsmaßnahmen werden erarbeitet in der Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes (KFAK) für den Landkreis.
Aber der Grünen-Antrag auf Einstellung von 50 000,-€ für Ko- und Arbeitsfinanzierung des KFAK in den Haushalt 2025 wurde im Vorfeld schon abgelehnt. Die Übernahme des Löwenanteils der Kosten (m.W. 80%) hat der Bund per Bescheid vom 25.11.2024 schon zugesagt - Kofinanzierung im Landkreis vorausgesetzt. Da ungewiss ist, ob dieser Bescheid OHNE nachgewiesene Kofinanzierung unter einer anderen Bundesregierung noch Bestand hat, ergibt sich meine Frage: Wie wird seitens des Landkreises die Kofinanzierung sichergestellt?
Stellungnahme der Verwaltung
Wie in der Stellungnahme vom 13.12.2024 dargestellt, belaufen sich die Eigenmittel für die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts insgesamt auf 14.053,27€ (2024 bis 2026). Diese Mittel sind im laufenden Haushalt des FD 02 Klimaschutz, Kreisentwicklung, Wirtschaft eingestellt. Die Ko-Finanzierung ist damit sichergestellt.
KTA Gödecke fragt den Landrat, ob es möglich sei, die Veranstaltung des Runden Tisches zum Thema „Hochwasser“ noch einmal mit dem Thema „Elbabfluss“ zu wiederholen. Und auch zu dieser Veranstaltung Fachleute einzuladen. Dieses Thema sei sehr schnell umsetzbar, da es schon sehr viele Gutachten hierzu gebe.
LR Böther antwortet, dass er sich dies sehr gut vorstellen könne. Der Runde Tisch sei eine erfolgreiche Veranstaltung zum Thema Hochwasserschutz gewesen. Wenn in diesem Rahmen auch ein weiteres Thema bearbeitet würde, dann sei das ein guter Ansatz. Er schlage vor, dies noch einmal im Fachausschuss zu beraten. Das Thema sei komplex und nicht einfach, aber er halte es für eine gute Idee.