20.02.2025 - 20 Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Kreistag
- Datum:
- Do., 20.02.2025
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
KTA Prof Dr. Bonin führt aus, die Politik sei darüber unterrichtet worden, dass das Regionale Raumordnungsprogramm unter anderem wegen Krankheit, nicht zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt vorgelegt werden könne. Positiv sei gewesen, dass auf Bitten der Ausschussvorsitzenden ein Termin für die kleine Arbeitsgruppe in naher Zukunft gefunden wurde. Er möchte wissen, wie die Gemeinden, welche Flächen in Bezug auf Windenergie im Entwurf hätten, jetzt vorgehen sollen. Sollen diese Gemeinden auf den rechtsverbindlichen Weg der Raumordnung noch lange warten oder sollen sie die Gemeindeöffnungsklausel nutzen und einen Flächennutzungsplan beschließen. Und könnte dann die Landkreisverwaltung diese Pläne dann auch rechtzeitig bearbeiten. Sollen Gemeinden, welche die Transformation in den Mittelpunkt stellten die Gemeindeöffnungsklausel nutzen oder haben sie die Chance, irgendwann eine rechtsverbindliche Raumordnung vorzufinden, als Basis ihrer Windparks.
LR Böther erwidert, es gebe anscheinend ein Missverständnis. Es sei gesagt worden, dass auch wenn der ursprünglich für den März angestrebte Termin für den Raumordnungsausschuss nicht gehalten werde könne, auf jeden Fall, die immer auch so im Zeitplan vorgesehene Auslegung vor den Sommerferien, eingehalten werde. So werde in der Gesamtlaufzeit des Verfahrens am Ende keine Veränderungen zu den Planungen entstehen. Es sei angestrebt gewesen, den März-Termin zu schaffen, aber aus unterschiedlichen Gründen, welche auch dargestellt worden seien, wäre dieses nicht erreicht worden. Daher erübrige sich der zweite Teil der Frage. Ob ein Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan aufgestellt werde, sei Sache der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort. Die Tür des Landkreises stehe den Gemeinden für Gespräche hierzu immer offen. Er sei sehr zuversichtlich, dass Anfang 2026 ein Raumordnungsprogramm stehe. Die Verwaltung sei schon sehr weit und er sei sehr optimistisch, dass es dann eine Grundlage geben werden, mit der dann auch die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden können.
Mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Die Anfrage wurde der Verwaltung im Vorwege der Sitzung mitgeteilt, um eine gute Vorbereitung zu ermöglichen.
Seit dem 17.06.2024 (NÖ TOP 9) im Kreisausschuss fand keine Sitzung mehr zum Thema im Raumordnungsausschuss statt. Die letzte Berichterstattung im Ausschuss für Raumordnung erfolgte am 05.06.2024. Der Informationsvorlage 2024/361 vom 12.12.2024 ist zu entnehmen, dass auf der Grundlage der Abwägung der Einwendungen voraussichtlich im Frühjahr 2025 eine erneute, eingeschränkte Beteiligung zum 2. Entwurf des RROP 2025 erfolgen solle. Vor diesem Hintergrund stellen sich ff. Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand seit der letzten Sitzung, welche Ziele wurden erreicht und welche
Verzögerungen sind eingetreten?
2. Welche Auswirkungen sind für den Zeitplan bis zur Verabschiedung des RROP zu erwarten?
3. Wieviel Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete Windenergie sind schon gemeindlich in
der Planung bzw. schon im Bau und wie hoch ist der prozentuale Flächenanteil.
LR Böther bedankt sich für die Abgabe der Frage im Vorfeld der Sitzung. KRin Vossers sei für die heutige Sitzung verhindert und deshalb übernehme er die Beantwortung. Der aktuelle Sachstand sei, dass die Fertigstellung und Veröffentlichung der umfangreichen Abwägungssynopse, welche einen Umfang von 450 Seiten habe, öffentlich einsehbar sei. Momentan arbeite die Verwaltung am 2. Entwurf des RROP, welcher in den nächsten Wochen fertiggestellt würde. Dazu würden die einzelnen Festlegungen, die zeichnerische Darstellung und die Begründung des Entwurfes an die Veränderungen angepasst, welche sich aus der ersten Auslegung ergeben hätten. Darin sei auch die im Juni 2024 beschlossene, geänderte Gebietskulisse für die Windvorranggebiete enthalten. Weitere Anpassungsbedarfe beträfen die Entwicklung des Ostkreises, die gewerbliche Entwicklung und den Rohstoffabbau. Weiterhin werde derzeit noch am Umweltbericht gearbeitet. Insgesamt sei die Verwaltung im Zeitplan. Wenn der zweite Entwurf im Mai in den Ausschüssen beschlossen würde, könne die Bekanntmachung Ende Mai erfolgen und die Beteiligung im Juni starten. Je nach Art und Umfang der dann eigehenden Einwendungen, könne der Entwurf dann entweder dem ARL zur Genehmigung vorgelegt werden oder es müsse eine weitere Änderung erfolgen.
Zur Frage welche anderweitigen Planungen von Windenergieanlage derzeit in der Planung seien, nennt LR Böther laufende Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz.
Laufende BImSch-Anträge/ Genehmigungsverfahren:
- 1 WEA in Boltersen
- 1 WEA in Melbeck
- 2x Repowering in Oerzen
- 2 neue Anlagen in Oerzen, davon 1 im Vorranggebiet Wind aus 2016, eine außerhalb
- 1 WEA in Wendhausen
Hinzu kommen vier bereits genehmigte Anlagen in Süttorf (Repowering).
Weiterhin sei bekannt, die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes Gellersen – Kirchgellersen.
Die Fläche wurde vom Landkreis in der Einzelfallprüfung als geeignet eingestuft, wegen der Umfassungsprüfung aber zugunsten des größeren Gebietes bei Dachtmissen aber nicht in die Kulisse aufgenommen. Hier wäre noch zu klären, ab welchem Stichtag gemeindliche Planungen oder andere Veränderungen nicht mehr berücksichtigen würden.
Weitere gemeindliche Planungen sind lediglich aus der Presse bekannt; Beteiligungen sind noch nicht eingegangen.
KTA Gödecke berichtet, dass er vor wenigen Tagen von Planern, Investoren und Grundstückseigentümern zum Thema Solar und Flächennutzungsplan angesprochen worden sei. Die Frage beziehe sich auf Agri-Solaranlagen. Der erwähnte Planer würde solchen Anlagen bereits bauen. Diese Anlagen befänden sich aber nicht in Niedersachsen. Er sei konkret gefragt worden, was für Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um solche Anlagen in Bleckede zu bauen. Diese Agri-Solaranlagen seien sehr hoch und darunter könne eine Bewirtschaftung stattfinden. Auch würden diese mit der Sonne wandern. Wenn jetzt der Landkreis oder die Gemeinde der Ansicht seien, dass diese Anlagen auf den Vorrangflächen errichtet werden können, müsste eingewendet werden, dass unter diesen Flächen eine Bewirtschaftung möglich sei. Er würde gerne wissen, wie der Ablauf für eine solche Genehmigung wäre und ob es überhaupt eine Chance geben würde, solche Anlagen auf eine Ackerfläche zu stellen. Der Landkreis Stade habe so eine Anlage genehmigt um dort versuchsweise Obstanbau und Solarstromgewinnung gleichzeitig durchzuführen. Und wie sich dies auf die Obstbäume auswirke.
LR Böther äußert, dass er zu so einem speziellen Verfahren keine Auskunft geben könne und dies ihm auch noch nicht bekannt sei. Grundsätzlich sei es so, dass die Gemeinden für die PV Anlagen in der Bauleitplanung zuständig seien. Der Landkreis werde bei der Genehmigung hinzugezogen. Es seien hierzu auch Handreichungen an die Gemeinden gegeben worden. Er werde KRin Vossers bitten, sich mit dieser speziellen Art der Anlage zu beschäftigen und dann nochmals Kontakt mit KTA Gödecke aufzunehmen.
KTA Wiesner berichtet von einer Frage von Bürgern des Buchenweges in Artlenburg in Bezug auf die Bewirtschaftung von Qualmwassergräben.
LR Böther antwortet, dass die Anfrage der Bürgerinnen und Bürger des Buchenweges zwischenzeitlich mit dem Bürgermeister der Gemeinde Artlenburg geklärt wurde und sich somit erledigt habe.