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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

19.02.2025 - 8 Finale projektbezogene und institutionelle Kult...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Piredda, Verwaltung, schlägt vor, die „unkritischen“ Anträge, die sie bereits in der letzten Sitzung vorgestellt hat, im Block abstimmen zu lassen und die vier Anträge, die nicht oder nicht vollständig von der Richtlinie abgedeckt sind, einzeln zu besprechen. Dieses findet Anklang. Der erste Antrag hiervon wurde durch eine Kirche („Vesperkirche“) gestellt, Religiöse Einrichtungen wurden ausgenommen, so dass dem eine Förderung entgegensteht. Im zweiten und dritten Antrag fehlt eine auskömmliche Gegenfinanzierung und im vierten Antrag grenzt sich der Antragsteller (Lünebuch) nicht komplett von der kommerziell geführten Buchhandlung ab. Ohne weitere Beratung wird in allen Anträgen der Verwaltung gefolgt.

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Beschluss

Beschluss:

 

Folgende Anträge werden positiv beschieden:

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Flutissima Bardowick e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Jubiläumsfeier inkl. Auftragskomposition“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Hofleben e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Dorfstraße mit Zukunftskultur“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Kunstschule Ikarus e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Jahresprogramm 2025“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Literaturbüro Lüneburg e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 1.800 Euro für das Projekt „Heinrich-Heine-Gastdozentur 2025“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt der LüneKultur GbR vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Theaterproduktion Komm in meine Wirklichkeit“.

 

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt der Schauspielkollektiv GbR vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für das Projekt „Mobile Theaterproduktion Die Wanze“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Theaters zur Weiten Welt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss in Höhe von 1.826 Euro für das Projekt „Partizipatives Theaterprojekt Wendepunkte - Tales of Fate and Empowerment“.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Kunstschule Ikarus e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 15.000 Euro.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem One World e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 14.937 Euro.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt der Schauspielkollektiv GbR vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 15.000 Euro.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Theater im e.novum e.V. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 15.000 Euro.

 

  • Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Theater zur Weiten Welt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 einen Zuschuss zur institutionellen Förderung inhe von 13.000 Euro.

 

Folgende Anträge werden negativ beschieden:

 

  • Der Antrag mit dem Titel „Vesperkirche Lüneburg 2025“ des Lebensraum Diakonie e.V. über einen Zuschuss zur projektbezogenen Förderung in Höhe von 2.000 Euro wird abgelehnt.

 

  • Der Antrag mit dem Titel „Fotoprojekt "Obdach" mit (Wander-)Ausstellung“ von Mathias Mensch über einen Zuschuss zur projektbezogenen Förderung in Höhe von 2.000 Euro wird abgelehnt.

 

  • Der Antrag mit dem Titel „Fotoprojekt Queer Couples mit (Wander-)Ausstellung“ von Mathias Mensch über einen Zuschuss zur projektbezogenen Förderung in Höhe von 2.000 Euro wird abgelehnt.

 

  • Der Antrag der Lünebuch Kultur- und Leseförderung gUG über einen Zuschuss zur institutionellen Förderung in Höhe von 15.100 Euro wird abgelehnt.

 

gliche Restmittel werden gem. § 2 Absatz 1.2 der Kulturförderrichtlinie mit einer Frist zum 31.03.2025 für ausschließlich projektbezogene Kulturförderung im Haushaltsjahr 2025 ausgeschrieben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Positive Anträge: mehrheitlich mit 1 Gegenstimme

Negative Anträge: einstimmig mit 1 Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage

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