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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

18.09.2025 - 22.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2025...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Blume stellt klar, dass heute nicht über Energiepolitik allgemein geredet werde, sondern im Kern über unser Raumordnungsprogramm (RROP).  Er möchte den Werdegang der Arbeit zu diesem Thema, welcher gerade despektierlich kommentiert worden sei, einmal darstellen. Dann könne gesehen werden, woher wir kommen und wo wir stehen. Angefangen wurde vor 8 Jahren das RROP neu aufzustellen. Das dies ein Anwachsen der Flächen für die Windenergieerzeugung im Landkreis bedeuten würde war absehbar und schon damals klar. Der Anteil der Flächen für Windenergie lag damals bei 0,5 Prozent der Kreisfläche. Die damalige Rechtsprechung verlangte, dass der Windenergie substantiell Raum zu geben sei. Die geforderten 0,5 Prozent seien sehr niedrig gewesen. Mit dem weiteren Aufwachsen der Flächen für die Windenergie, sei seine Fraktion auch einverstanden gewesen. Den Ausbau von erneuerbaren Energien halte die CDU-Fraktion grundsätzlich für sinnvoll. Es sei davon ausgegangen worden, dass sich die Flächen für Windenergie, verdrei- oder vielleicht vervierfachen würden. Das Raumordnungsplanungsrecht habe damals noch vorgesehen, dass der Kreistag im RROP sogenannte Vorrangflächen für die Windenergie mit Ausschlusswirkung im übrigen Kriegsgebiet festlegen dürfe und auf diese Weise die Nutzung der Windenergie im Kreisgebiet tatsächlich verbindlich und abschließend steuern könne. Dies habe sich seit 2022 grundlegend geändert. Bund und Land hätten dafür gesorgt, dass nicht mehr der Kreistag entscheide, wie viel Windenergie im Kreisgebiet stattfinde. Die Möglichkeit, Vorrangflächen für Windenergie mit Ausschlusswirkung im übrigen Kreisgebiet festzulegen, wurde abgeschafft. Nun können und sollen, so auch der Bundesgesetzgeber, auch außerhalb der im Regionalen Raumordnungsprogramm festzulegenden Vorranggebiete, zusätzlich Flächen ausgewiesen werden können. Auch die neuen Regeln zum Repowering von Windenergieanlagen ermöglichten weitere Landnahme zu Gunsten der Windenergie. Der Kreistag sei nicht mehr in der Lage selbst zu bestimmen, was es für das Kreisgebiet bedeute, der Windenergie substantiell mehr Raum zu geben. Darin bestehe der grundlegende Unterschied. Dies habe der Landesgesetzgeber 2024 mit dem Niedersächsischen Windenergiebedarfsgesetz entschieden und dies bedeute 4 Prozent der Kreisfläche. Eine weitere Vorgabe durch den Landesgesetzgeber sei es, die im Landkreis dazu führe, dass Windenergiegebiete auch in Wäldern vorgesehen werden müssen. Dies selbst wohl, wenn die Abstände zu den Siedlungsbereichen auf das gesetzliche Minimum von 2 Anlagenhöhen reduziert würden. Dies sei nicht gewollt. Die Flächenvorgabe des Landesgesetzgebers sei  es auch, die zu einer  Massierung der Windenergiegebiete innerhalb des Kreisgebietes und zu einem Gefühl des erdrückt werden in manchen Gemeinden – Neetze sei schon genannt worden – führe. Denn  mit dem Lüneburger Teil des Biosphärenreservats und dem Gebiet der Hansestadt, nehme man diese beiden Flächen zusammen, falle bereits ein Drittel der Kreisfläche für die Erfüllung der 4 Prozent Vorgabe vorab weg. Für das restliche Kreisgebiet bedeute die 4 Prozent Vorgabe auf das gesamte Kreisgebiet, dann tatsächlich eine Vorgabe von 6 Prozent. Die sei rund eine Verzehnfachung der Windenergieflächen, gemessen am vorhanden Bestand. Die Auswirkungen einer solchen Massierung der Windenergieflächen seien in vielerlei Hinsicht gravierend. Für den Kreistag bedeute die Landesgesetzvorgabe einen erheblichen Verlust an planerischer Gestaltungsmacht. Als Organ der Exekutive sei dieser an Gesetz und Recht gebunden. Es bleibe dem Kreistags nichts weiter, als das Elend, welches vom Landesgesetzgeber eingebrockt wurde, zu verwalten. Warum sollte trotz alledem jetzt nicht geklagt werden. Dies sei die Frage, welche im Raum stehe, angesichts des Antrages der AfD. Eine Klage würde einfach dazu führen, dass diese ein paar Jahre beim Staatgerichtshof liege. Passieren  würde also erstmal nichts. Es würde auch nicht bewirken, dass der Landkreis die Flächenvorgabe nicht mehr erfüllen müsse. Gesetze müssen eingehalten werden, auch wenn gegen sie Klage geführt werde. Eine Klage hätte keine aufschiebende Wirkung. Ein Gesetz einfach zu ignorieren, sei im Rechtsstaat auch keine Option. Abgesehen davon, wären Windenergieanlagen ab dem 01.01.2026 im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig. Derjenige der tatsächlich schnell handeln könne, sei der Gesetzgeber auf Bundes- und auf Landesebene. Das sich im Energiebereich andeutende Umdenken auf Bundesebene sollte für den Landesgesetzgeber Anlass sein, die Vorgaben des Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes kritisch zu betrachten und wo unverhältnismäßig, zurückzunehmen. Der Landkreis Lüneburg sei seiner Ansicht nach ein unverhältnismäßiger Fall. Der Landesgesetzgeber habe die Sache eingebrockt und es stünde in seiner Macht, unverhältnismäßiges erträglich zu machen. Aus dieser Verantwortung dürfe er nicht entlassen werden. Deshalb der Apell in Richtung Hannover, welcher aber auch gerne nach Berlin weitergegeben werden dürfe. Eine Klage müsse deshalb nicht gleich zu den Akten gelegt werden. Die Verwaltung werde gebeten, die Fraktionen und Gruppen über die Möglichkeit einer Klage und deren Auswirkungen zu informieren.

 

KTA Peyko möchte als Vertreter des Gemeinderates Neetze in Richtung der AfD-Fraktion sagen, dass dies nicht ihr Antrag sei, sondern der Antrag der Gemeinde Neetze. Leider habe die AfD diesen hier eingebracht und er möchte deshalb einen Appell an alle demokratischen Parteien und auch an die Verwaltung richten. Es sei schade, dass es so weit gekommen sei. Die Resolution liege seit über drei Monaten beim Landkreis. Es wurde auf Rückmeldung gewartet. Er möchte es als Kreistagsmitglied nicht mehr erleben, dass sich eine rechtsextremen Partei vor diesen Zug spanne. Daher bedanke er sich bei der CDU-Fraktion für den Änderungsantrag. Diesen Änderungsantrag trage er als Gemeinderatsmitglied aus Neetze natürlich mit.

 

KTA Groß führt aus, dass er die Aspekte des CDU Antrages noch nicht vollumfänglich beurteilen könne. Dieser sei relativ spät gekommen und er meine, dass dieser Antrag es durchaus wert sei, intensiver in den Fraktionen beraten zu werden. Deshalb beantrage er, diesen Beschluss auf die nächste Sitzung zu verschieben und auch in den Fachausschüssen noch einmal zu beraten. Ob eine Unverhältnismäßigkeit vorliege, bedürfe doch einer weiteren Klärung Seitens der Verwaltung. Er habe verschieden Fragen. Wie viele Anlagen seien bisher installiert und wie hoch sei der Anteil am Ziel von 30 Gigawatt gemäß dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz.

 

Vorsitzende Mertz weist auf die Beantwortung vieler der gestellten Fragen in der Stellungnahme der Verwaltung zur AfD-Anfrage hin.

 

KTA Groß sieht das nicht so.

 

KTA Burkhardt betont, das Windenergie allgemein ein sehr emotionales Thema sei. Ihre Gruppe erteile beiden Anträgen eine klare Absage. Was hier als wohlüberlegte, energiepolitische Neubewertung verkauft werde, sei in Wirklichkeit ein Versuch, notwendige Entscheidungen zu verschieben und die Verantwortung wieder auf höhere Ebene zu verweisen. Dann würden diese Entscheidungen versanden und das in einer Zeit, wo eigentlich mal aus dem Quark gekommen werden müsse. Die Diskussion um die Zielwerte komme leider reichlich spät. Das Ziel für den Landkreis wäre vor eineinhalb Jahren mit 4,7 Prozent deutlich höher gewesen. Dies wurde seitens der Landesregierung auf 4 Prozent gekappt, sodass der Landkreis knapp 1000 ha weniger ausweisen müsse. Auf dieser Basis wurde sich seitdem monatelang mit dem Thema Windkraft beschäftigt. Jetzt erneut um die Ecke zu kommen und zu sagen, dass die 4 Prozent auch wieder zu viel seien, lasse sich nicht glaubhaft vertreten. Die anderen Landkreise und Städte hätten solidarisch mehr Fläche zur Verfügung gestellt. Mit diesen Anträgen werde erwartet, dass die anderen Landkreise und Städte weiter in die Bresche gehen. Das Energieflächenbedarfsgesetz sei derzeit geltendes Bundesrecht. Daran ändere auch ein Koalitionsvertrag auf Bundesebene nichts. Proteste vor Ort könnten ernst genommen werden, ohne gleich die gesamte Planung zu delegitimieren. Unverhältnismäßig sei nicht das Flächenziel. Unverhältnismäßig sei es, von Versorgungssicherheit zu sprechen und gleichzeitig den Ausbau notwendiger Infrastruktur zu bremsen. Die Stromnachfrage wachse pro Jahr um 1 bis 2 Prozent. Erneuerbare Energie sei unschlagbar billig. Der Ausbau könne die Strompreise pro Jahr um 12 bis 14 Prozent senken. Dies gehe aus der Agora Studie hervor. Günstiger Strom bedeute geringere Produktionskosten und damit  Wettbewerbsfähigkeit. Auch KI-Rechenzentren benötigten enorm viel Strom. Wo solle der herkommen, wenn nicht vorausschauend investiert und ausgebaut werde. Das ausgerechnet die CDU dagegen sei, die deutsche Industrie wettbewerbsfähig zu machen und Bürgerinnen und Staat finanziell besser zu stellen, habe sie als Gruppe sehr überrascht. Sie würden die Anträge ablehnen.

 

KTA Kamp bedankt sich bei KTA Blume für seine Einführung. Vielleicht sollte dies jeder Diskussion über Windenergie vorangestellt werden, über was der Kreistag überhaupt bestimmen könne. Dies sei eine wichtige Erkenntnis. Es gehe um die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes. Dies sei der Auftrag. In diesem würden auch die Flächen für Windenergie bearbeitet. Die einzige Möglichkeit des Kreistages sei zu steuern, wo Windenergie im Landkreis hin solle. Dies sei teilweise ungerecht. Er sei auch der Ansicht, dass der Landkreis Lüneburg hier teilweise überfordert werde. Wenn es in Neetze schlimm sei, dann sei es in Dahlenburg dramatisch. Dort würden durch die Landkreisgrenze zu Uelzen noch einmal 100 Anlagen mehr gesetzt werden. Es gebe ein Problem. Es sei zu viel und es sei zu viel an der falschen Stelle. Es sei auch schon ein großer Teil aus dem Wald heraus genommen worden. Das habe die Verwaltung geliefert und es sei sich intensiv damit beschäftigt worden und werde sich beschäftigt. In diesen Gremien, die dieses bearbeiten, glänze die AfD-Fraktion nicht gerade mit Anwesenheit. Dort würden die Überlegungen gemacht, wie die Auflagen am schonendsten erfüllt werden könnten. Am Ende werde auch der Markt einiges regeln und die 4 Prozent würden vielleicht gar nicht vollständig ausgenutzt werden. Es müsse aber von den Fakten ausgegangen werden und die seien, dass 3 Prozent jetzt ausgewiesen werden müssen und diese müssten verteilt werden. Es müsse mit Vernunft gehandelt werden. Und deshalb sei seine Fraktion für den Antrag und die Resolution der CDU-Fraktion.

 

KTA Rodenwald wiederholt die Frage von KTA Burkhardt, wo denn der ganze Strom herkommen solle, wenn demnächst alles auf Strom umgestellt werden solle. Gute Frage, nächste Frage – er wisse keine Antwort. Es gebe in Brandenburg Gebiete, welche komplett verspargelt seien. Bald sehe der Landkreis Lüneburg so aus und auch ganz Deutschland. Das helfe aber trotzdem alles nichts, denn bei Dunkelflaute sei nichts zu holen. Es gebe die Idee Gaskraftwerke zu nutzen. Diese würden aber für so eine kurze Einsatzzeit nicht gebaut werden. Das Ganze sei ein grandioser Irrweg.

 

KTA Claudia Schmidt möchte sagen, dass die AfD etwas aufgegriffen habe, was im Rat von Neetze beschlossen worden sei. Es habe eine BI teilgenommen, welche sehr gut vorbereitet gewesen sei. Diese BI habe aber auch ganz deutlich gesagt, sie sei nicht gegen die Energiewende. Das müsse auch einmal ganz klar gesagt werden. Der Kreistag habe keine Hebel und eine Klage ändere erstmal gar nichts. Es gebe gesetzliche Pflichten und Realitäten. Bis Ende 2027 müssen mindestens 3,09 Prozent der Landkreisfläche als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. 2032 steige die Pflicht auf mindestens 4 Prozent. Der Kreistag müsse mit den Gegebenheiten vor Ort umgehen, auch wenn in Berlin ein Umdenken erfolge. Es müsse geschaut werden, aus der Superpriviligierung herauszukommen. Sie danke der Verwaltung, dass sie sich viele Gedanke zum Schutz der Menschen gemacht habe. Wenn jetzt wieder alle Pläne über den Haufen geworfen würden, verlieren die Forschung, Wirtschaft und die Gemeinden das Vertrauen. Es dürfe keine Rolle rückwärts geben.

 

KTA Bothe möchte klarstellen, jede Fraktion hätte die Resolution des Gemeinderates Neetze auf die Tagesordnung bringen können. Sie hätten es nicht getan. Die Diskussion heute habe sich aber gelohnt. Die diffamierende Sprache in den Anträgen und den Wortbeiträgen werde die anderen Fraktionen nicht voran bringen. Er weise die Anschuldigungen vehement zurück. Die Klage wäre der richtige Weg.

 

KTA Mues bedankt sich bei KTA Blume für die Ausarbeitung dieser Vorlage. Diese habe Hand und Fuß und seine Gruppe stimme diesem gerne zu. Ein Vertagen sei nicht zielführend. Das RROP müsse beschlossen werden und die Klärung der Fragen würde dabei helfen.

 

KTA von Nordheim führt aus, dass es gehe darum, gegenüber den Menschen die den Kreistag gewählt hätten, erklären zu können, warum bestimmte Härten unvermeidlich seien oder ob sie vermeidbar seien. Er bitte um Bedenkzeit, um zu einer gemeinsamen Resolution zu kommen. Er kenne den CDU-Antrag erst seit Dienstagabend. Das sei für ihn und seine Fraktion zu schnell. Er bitte um Vertagung in die nächste Kreistagssitzung.

 

KTA Wiesner führt aus,  dass leider bei den Windkraftanlagen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden sei. Das sei eine riesengroße Katastrophe. Die Frage sei jetzt, was man machen könne. Es könne allen Bürgern die Augen geöffnet werden und den Bürgern auch gesagt werden, dass Energiesicherheit und Lebensmittelversorgung gefährdet seien. Wenn unsere Wälder abgeholzt seien und die Ackerflächen ruiniert seien, dann wäre die Ernährungssicherheit nicht mehr gewährleistet. Dies sei unsere Aufgabe und er finde das heute viele interessante Aspekte von allen Fraktionen gekommen seien. 

 

KTA Prof. Dr. Bonin meint, eine Überdosis sei zu überprüfen. Jeder Mediziner sei verpflichtet, bei Medikamentenvergabe den Patienten zu beobachten und gegebenenfalls die Dosis zu kalibrieren. Es sei gewollt, dass auch bei den Flächen für Windenergie die Dosis neu kalibriert werde. Daher werde seine Fraktion der CDU-Resolution zustimmen.

 

KTA Burkhardt ist der Ansicht, dass wenn eine Fraktion sage, sie habe noch Redebedarf, dass diesem Wunsch nachgekommen werden müsse. Sie meint, der Antrag wäre am Montag um 17:30 Uhr noch nicht freigeschaltet gewesen. Sie bittet der Vertagung zuzustimmen.

 

KTA Dubber stellt fest, dass der Antrag zeitig eingereicht worden sei und jeder der im Kreisausschuss vertreten war, diesen Antrag schriftlich um 15:00 Uhr auf dem Tisch gehabt habe. Sowohl die Grünen-Fraktion als auch die Gruppe Die Linke/Die Partei haben am Montagabend getagt. Das sei also rechtzeitig gewesen und es hätte darüber diskutiert werden können.

 

KTA Groß ist der Ansicht, der Antrag lag nur als Papier vor und war nicht im Allris eingestellt.

 

Vorsitzende Mertz stellt klar, dass der Antrag um 11:44 Uhr am 15.09.2025 freigeschaltet worden sei. Dafür gebe es einen Zeitstempel im System Allris.

 

KTA Bilgenroth möchte die Diskussion mit einem Zitat aus dem Bericht des Landkreises Lüneburg zur Vorlagen Nr. 2025/365 schließen. „Ein Teilflächenziel in dieser Höhe bleibt nicht ohne Belastungen für Mensch und Natur.“

 

Vorsitzende Mertz lässt über den Antrag auf Verweis in den Fachausschuss abstimmen. Dieses wird mehrheitlich abgelehnt.  Danach wird über den Ursprungsantrag der AfD-Fraktion abgestimmt. Dieser wird mehrheitlich abgelehnt. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abschließend mehrheitlich beschlossen.

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Beschluss

Beschluss:

Der Kreistag möge beschließen:

 

1.) Resolution:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die Landesregierung, die sie tragenden Fraktionen von SPD und GRÜNEN sowie den Niedersächsischen Landtag in seiner Gesamtheit auf,

a) das Nds. Windflächenbedarfsgesetz (NWindBG), die darin festgesetzten Teilflächenziele schnellstmöglich zu überarbeiten und insbesondere das Teilflächenziel von 4,0 % für den Landkreis Lüneburg erheblich zu reduzieren,

b) sich gegenüber der Bundesregierung, den sie tragenden Fraktionen sowie dem Bundestag in seiner Gesamtheit dafür einzusetzen, dass das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) unverzüglich überarbeitet, die Flächenbeitragswerte reduziert und die Zeitvorgaben, innerhalb derer die Flächenbeitragswerte erreicht werden müssen, bedarfsgerecht neu festgesetzt werden.

 

2.) Die Verwaltung wird gebeten, die Fraktionen und Gruppen des Kreistages zu folgenden Themen zu informieren:

a) Klage gegen das Teilflächenziel des NWindBG für den Landkreis Lüneburg, insbesondere: zuständiges Gericht, mögliche Kläger, Anforderungen an die Klagebefugnis, Fristen,

b) Auswirkungen einer Klage auf die Neuaufstellung des RROP,

c) Auswirkungen der Nichterfüllung der Vorgaben zum Teilflächenzielwert durch den Landkreis Lüneburg.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt bei 10 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen

 

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