21.05.2007 - 10 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen A...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Röckseisen führt zunächst zu dem Änderungsantrag
ihrer Fraktion aus, dass eine gerechtere Behandlung erfolge, wenn eine
Unterscheidung stufenlos nach der Anzahl der Mitglieder erfolge und ein
einheitlicher Sockelbetrag in Höhe von 500,00 EUR gezahlt würde.
KTA Berisha stellt fest, dass seine Partei sich gegen
eine Erhöhung ausspreche.
KTA Staudte schließt sich KTA Röckseisen an, dass
eine stufenlose Unterscheidung gerechter sei. Ihre Fraktion schließe sich daher
dem Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion an.
Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion:
„Die Zuwendung zu den sächlichen und personellen
Aufwendungen der Kreistagsfraktionen oder –gruppen betragen ab dem
01.06.2007 pro Fraktionsmitglied und Monat 25,00 EUR. Hinzu kommt ein
Sockelbetrag von 500,00 EUR jährlich für jede Fraktion oder Gruppe.“
Abstimmungsergebnis: 10 Ja,39 Nein, 2 Enthaltungen
Der Antrag ist somit abgelehnt.
-01-
Beschluss
Beschluss:
Die Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen
der Kreistagsfraktionen oder Gruppen betragen ab dem 01.06.2007 pro
Fraktionsmitglied und Monat 20,00 Euro. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 500,00
Euro jährlich für Fraktionen mit 2 bis 6 Mitgliedern, ein Sockelbetrag von
900,00 Euro jährlich für Fraktionen mit 7 bis 14 Mitgliedern und ein
Sockelbetrag von 1.600,00 Euro jährlich für Fraktionen ab 15 Mitgliedern.