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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

21.05.2007 - 10 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Röckseisen führt zunächst zu dem Änderungsantrag ihrer Fraktion aus, dass eine gerechtere Behandlung erfolge, wenn eine Unterscheidung stufenlos nach der Anzahl der Mitglieder erfolge und ein einheitlicher Sockelbetrag in Höhe von 500,00 EUR gezahlt würde.

 

KTA Berisha stellt fest, dass seine Partei sich gegen eine Erhöhung ausspreche.

 

KTA Staudte schließt sich KTA Röckseisen an, dass eine stufenlose Unterscheidung gerechter sei. Ihre Fraktion schließe sich daher dem Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion an.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion:

„Die Zuwendung zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Kreistagsfraktionen oder –gruppen betragen ab dem 01.06.2007 pro Fraktionsmitglied und Monat 25,00 EUR. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 500,00 EUR jährlich für jede Fraktion oder Gruppe.“

Abstimmungsergebnis: 10 Ja,39 Nein, 2 Enthaltungen

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

-01-

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Beschluss

Beschluss:

Die Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Kreistagsfraktionen oder Gruppen betragen ab dem 01.06.2007 pro Fraktionsmitglied und Monat 20,00 Euro. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 500,00 Euro jährlich für Fraktionen mit 2 bis 6 Mitgliedern, ein Sockelbetrag von 900,00 Euro jährlich für Fraktionen mit 7 bis 14 Mitgliedern und ein Sockelbetrag von 1.600,00 Euro jährlich für Fraktionen ab 15 Mitgliedern.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 40 Ja, 4 Nein, 7 Enthaltungen

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