16.07.2007 - 16 Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.06.2007 (E...
Grunddaten
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Venderbosch führt an, dass bei der Vergabe von
öffentlichen Aufträgen nur solche Unternehmen berücksichtigt werden sollten,
die ihre Arbeitnehmer nach den gültigen Tarifverträgen, mindestens jedoch mit 8
EUR pro Stunde entlohnen würden. Seine Fraktion sei für einen Mindestlohn, da
von der Arbeit gelebt werden müsse. Aus seiner Sicht sei nicht nachvollziehbar,
dass der Landkreis Lüneburg ein Dumping – Angebot auswähle, die
Arbeitnehmer einen Niedrigstlohn erhalten würden und letztlich der Landkreis
Lüneburg ergänzend ALG II oder Wohngeld zahlen müsse.
LR Nahrstedt teilt zu dem Änderungsantrag des KTA
Berisha mit, dass der Landkreis Lüneburg nur nach rechtlichen Vorschriften wie
in diesem Falle nach dem Landesvergabegesetz verfahre. Damit sei
sichergestellt, dass der Landkreis Lüneburg seine Aufträge nur an Unternehmen
vergebe, die sich zur Tariftreue erklärt hätten und Sozialversicherungsbeiträge
abführen würden. Die Verwaltung empfehle daher den Antrag abzulehnen.
KTA Hoffmann führt an, dass das Thema Mindestlohn auch
in der Region Lüneburg ein großes Thema sei. Es werde zwar ein gesetzlicher
Mindestlohn benötigt, jedoch könne dieses nicht die kommunale Ebene durchsetzen.
Zwar könne eine Resolution in diese Richtung verabschiedet werden, jedoch
rechtlich einwandfrei könne ein solcher Antrag hier nicht beschlossen werden.
KTA Stilke vertritt die Auffassung, dass es sich zu
einfach gemacht werde, den Antrag abzulehnen. Auch wenn nicht alle Punkte in
der Ausschreibung untergebracht seien, sei es dennoch notwendig, dass
Mindestlöhne gezahlt und Tariftreueerklärungen – auch der Subunternehmer
– erfolgen müssten. Sofern dem Antrag nicht zugestimmt werde, bittet KTA
Stilke um Mitteilung, welche Teile des Antrages bisher ohnehin befolgt würden
und schlägt vor, dass der Landkreis Lüneburg initiativ werde. Dazu gebe es
unterschiedliche Gremien, wie z.B. im Landkreistag.
KTA Hoppe weist darauf hin, dass es Vergaberichtlinien,
Rechnungsprüfungsämter und Fachämter gebe, die dieses beachten würden. Der
Antrag sei daher nicht erforderlich und somit abzulehnen.
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