Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

16.07.2007 - 13 Antrag der UWL / Bündnis Rechte vom 15.06.2007 ...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

LR Nahrstedt berichtet, dass die Verwaltung empfehle, den Antrag abzulehnen. Eine entsprechende Beschlussfassung sei rechtswidrig und mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz habe auf Nachfrage bestätigt, dass es unzulässig sei, eine Liste mit Namen und Zahlungsbeträgen zu veröffentlichen. Auch eine anonymisierte Liste mit Zahlungsbeträgen sei unzulässig, da über die Beträge eine namentliche Zuordnung nicht auszuschließen sei. Jede Bürgerin und jeder Bürger habe die Möglichkeit die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg einzusehen und könne daraus die Aufwendungen entnehmen. Jeder Abgeordneten und jedem Abgeordneten stehe es allerdings frei, die Beträge freiwillig zu veröffentlichen.

 

KTA Berisha schlägt eine freiwillige Veröffentlichung der Zahlungsbeträge vor.

 

KTA Barufe sagt, dass die Beträge der Entschädigungssatzung entnommen werden könnten. Er weist darauf hin, dass diese in der Einkommenssteuererklärung auszuweisen seien.

 

-01-

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 48:1

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung