16.07.2007 - 7 Kostenbeteiligung des Landkreises Lüneburg an d...
Grunddaten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Staudte berichtet, dass sich der Landkreis Lüneburg
bisher mit ca. 10 % der Kosten an der ARGE beteiligt habe. Der Bund habe nun
vorgegeben, dass eine Vereinheitlichung erfolgen und sich alle Kommunen künftig
mit 12,6 % an den Kosten beteiligen sollten. Ein Großteil der niedersächsischen
Landkreise habe zugestimmt. Der Landkreis Lüneburg habe eigentlich ohne
Aussicht auf Erfolg erst nach langen Verhandlungen und Gutachtenerstellung
zugestimmt. Ihre Fraktion hätte sich eine schnellere Beschlussfassung
gewünscht.
LR Nahrstedt weist darauf hin, dass neben dem
Landkreis Lüneburg auch der Landkreis Harburg in der hiesigen ARGE vertreten
sei und deutlich geäußert habe, er werde die Bundesvorgabe in Höhe von 12,6 %
nicht akzeptieren. Dem habe sich auf Wunsch der beiden großen Fraktionen im
Kreistag auch der Landkreis Lüneburg angeschlossen mit dem Ziel, finanzielle
Mittel zu sparen. Während der Verhandlungen habe der Landkreis Harburg der
Vorgabe des Bundes zugestimmt. Es sei Verpflichtung für den Landkreis Lüneburg,
alle Möglichkeiten mit dem Ziel der Kosteneinsparung zu prüfen. Leider war es
nicht möglich, den Prozentsatz zu senken.
KTA Stange teilt mit, dass der Punkt im
Sozialausschuss behandelt und dem Fachbereichsleiter Soziales das Votum erteilt
worden sei, in Verhandlungen zu treten. Sie bedankt sich für die Bemühungen der
Verwaltung.
KTA Dammann berichtet, dass die Verhandlungen im
Verwaltungsrat der ARGE einvernehmlich erfolgt seien.
KTA Venderbosch bittet den Landkreis Lüneburg darauf zu
achten, dass die Anträge der Hilfesuchenden zügig bearbeitet werden.
-5-
Beschluss
Beschluss:
Die Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit über die Gründung
und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft wird in der Weise geändert, dass
nunmehr
Ø
eine 12,6 %-ige Kostenbeteiligung des
Landkreises an den Verwaltungskosten vorzusehen ist
Ø
an Stelle einer neunmonatigen
Kündigungsfrist eine sechsmonatige Kündigungsfrist tritt
Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Vereinbarung rückwirkend
zum 01.01.2007 zu schließen.