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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

16.07.2007 - 7 Kostenbeteiligung des Landkreises Lüneburg an d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

KTA Staudte berichtet, dass sich der Landkreis Lüneburg bisher mit ca. 10 % der Kosten an der ARGE beteiligt habe. Der Bund habe nun vorgegeben, dass eine Vereinheitlichung erfolgen und sich alle Kommunen künftig mit 12,6 % an den Kosten beteiligen sollten. Ein Großteil der niedersächsischen Landkreise habe zugestimmt. Der Landkreis Lüneburg habe eigentlich ohne Aussicht auf Erfolg erst nach langen Verhandlungen und Gutachtenerstellung zugestimmt. Ihre Fraktion hätte sich eine schnellere Beschlussfassung gewünscht.

 

LR Nahrstedt weist darauf hin, dass neben dem Landkreis Lüneburg auch der Landkreis Harburg in der hiesigen ARGE vertreten sei und deutlich geäußert habe, er werde die Bundesvorgabe in Höhe von 12,6 % nicht akzeptieren. Dem habe sich auf Wunsch der beiden großen Fraktionen im Kreistag auch der Landkreis Lüneburg angeschlossen mit dem Ziel, finanzielle Mittel zu sparen. Während der Verhandlungen habe der Landkreis Harburg der Vorgabe des Bundes zugestimmt. Es sei Verpflichtung für den Landkreis Lüneburg, alle Möglichkeiten mit dem Ziel der Kosteneinsparung zu prüfen. Leider war es nicht möglich, den Prozentsatz zu senken.

 

KTA Stange teilt mit, dass der Punkt im Sozialausschuss behandelt und dem Fachbereichsleiter Soziales das Votum erteilt worden sei, in Verhandlungen zu treten. Sie bedankt sich für die Bemühungen der Verwaltung.

 

KTA Dammann berichtet, dass die Verhandlungen im Verwaltungsrat der ARGE einvernehmlich erfolgt seien.

 

KTA Venderbosch bittet den Landkreis Lüneburg darauf zu achten, dass die Anträge der Hilfesuchenden zügig bearbeitet werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft wird in der Weise geändert, dass nunmehr

Ø      eine 12,6 %-ige Kostenbeteiligung des Landkreises an den Verwaltungskosten vorzusehen ist

Ø      an Stelle einer neunmonatigen Kündigungsfrist eine sechsmonatige Kündigungsfrist tritt

Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2007 zu schließen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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