16.07.2007 - 21 1. Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke vom ...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA Venderbosch berichtet, seine Fraktion habe ihren
Antrag zurückgezogen. Allerdings könne er die Argumentation, keinen Appell an
das Land Schleswig-Holstein zu entsenden, nicht nachvollziehen.
KTA Nahrstedt teilt mit, dass die
Linke-Kreistagsfraktion ihren Antrag im Kreisausschuss zurückgezogen habe. Der
Antrag der Gruppe CDU-Unabhängige/SPD sei mit folgender Änderung angenommen
worden: der Satz „Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert
…“ wird wie folgt verändert: „Der Kreistag des Landkreises
Lüneburg bittet den Landrat über die zuständigen Landesministerien eine
lückenlose Aufklärung der Fälle im AKW Krümmel herbeizuführen.“
KTA Kamp fordert alle politisch Verantwortlichen
auf, einer Wiederinbetriebnahme vorerst nicht zuzustimmen und das Atomkraftwerk
Krümmel solange abgeschaltet zu lassen bis die Fehler abschließend behoben
seien. Der Landrat solle beauftragt werden, mit allen Behörden und Ministerien
Gespräche auch insbesondere hinsichtlich der Informationspflicht zu führen, um
eine größtmögliche Sicherheit zu erreichen.
KTA Blume führt an, dass der Landkreis Harburg vor
einigen Tagen eine ähnliche Resolution beschlossen habe.
KTA Staudte vertritt die Auffassung, dass durch das
Vorgehen des Betreibers Vattenfall in der Vergangenheit deutlich geworden sei,
dass dieser nicht befähigt sei, die Lizenz in Anspruch zu nehmen. Nicht zuletzt
aufgrund der Informationspolitik. Für ihre Fraktion sei die hier zu
verabschiedende Resolution daher ein Minimalkonsens. Sie bedauert, dass das
Atomkraftwerk Brunsbüttel nicht in die Resolution aufgenommen worden sei.
LR Nahrstedt sagt, dass er in Abstimmung mit dem
Landkreis Harburg, Herrn Schünemann sowie das schleswig-holsteinische
Sozialministerium gebeten habe, auch in Schleswig-Holstein für eine schnellere
Informationspolitik Sorge zu tragen.
KTA Stilke berichtet, er habe bereits vor 20 Jahren
die Frage gestellt, was passiere, wenn das Material spröde und marode werde.
Jetzt sei der Fall eingetreten. Er hält es für unabdingbar, jetzt eine
Resolution in die Wege zu leiten, die das Aus der Atomkraftwerke vorsehe.
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Beschluss
Beschluss:
- Der
Antrag der Kreistagsfraktion Die Linke ist im Kreisausschuss zurückgezogen
worden.
- Der
Kreistag des Landkreises Lüneburg verabschiedet folgende Resolution:
„Die Bürgerinnen und
Bürger des Landkreises Lüneburg sind wegen der jüngsten Vorgänge im AKW Krümmel
verunsichert und auf das Höchste besorgt. Hieß es zunächst, dass durch den
Brand eines Transformatorhauses am 28.06.2007 der Atomreaktor selbst nicht
betroffen gewesen sei, musste das für Reaktorsicherheit zuständige
Sozialministerium in Kiel am 03.07.2007 einräumen, dass bei der durch den Brand
veranlassten Schnellabschaltung im Reaktorgebäude Unregelmäßigkeiten aufgetreten
sind. Vor diesem Hintergrund muss die Aussage des Betreibers, es habe zu keinem
Zeitpunkt ein Sicherheitsrisiko bestanden, sehr kritisch hinterfragt werden.
Die Bevölkerung sieht die Vorfälle nicht als einmaliges Ereignis, sondern
stellt die Sicherheit des AKW insgesamt in Frage. Zu dieser Einschätzung hat
nicht zuletzt die völlig unzulängliche Informationspolitik insbesondere des
Betreibers beigetragen.
Der Kreistag des
Landkreises Lüneburg bittet den Landrat über die zuständigen Landesministerien
eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle im AKW Krümmel herbeizuführen. Die
Zuverlässigkeit des Betreibers ist ebenso kritisch zu überprüfen wie das
Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen des AKW-Betriebes. Der Widerruf der
Genehmigung ist ernsthaft in Betracht zu ziehen. Ein Wiederanfahren des AKW
darf erst erfolgen, wenn die Ursachen der aufgetretenen Störungen ermittelt
worden sind und ihre Wiederholung zuverlässig aufgeschlossen werden kann. Der
Landkreis Lüneburg fordert, bei Störfällen und anderen Zwischenfällen vom
AKW-Betreiber Vattenfall und von den zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein
direkt, unverzüglich und umfassend informiert zu werden. Die
Informationspflichten und –wege sind daraufhin zu überprüfen, ob sie noch
zeitgemäß sind bzw. wie sie verbessert werden können. Entsprechendes gilt für
die Regelungen zum Katastrophenschutz.“